JohnStarlight hat geschrieben:
...Ich erinnere nur mal eben an die Studentin aus Deutschland, die auf eBay zehn gebrauchte (!!) Kleidungsstücke von Abercrombie aus ihrem Eigentum (!!) anbot, um sich dadurch ihre Studiengebühren zu finanzieren - und von Abercrombie selbst sofort als "Gewerbetreibende ohne Lizenz zum Verkauf von Abercrombie" eingestuft und verklagt wurde. Folge: Die Studentin mußte über 2.000 € Bußgeld bezahlen, mehr als sie durch den Verkauf der gebrauchten Klamotten je verdient hätte.
Die junge Dame hat sich wohl mit A&F außergerichtlich geeinigt...
Aber trotzdem heftige Geschichte, die genau zu diesem Abmahnthema passt.