Edit: Beiträge haben sich überschnitten, daher teils Wiederholungen.
DaMarv hat geschrieben:
Beamtenwillkür
Verklagen und ne Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben
Hallo,
sorry, aber das ist dummes Zeug!
Wie begründest du deine Aussage oder habe ich die Ironie nicht verstanden?
prophet hat geschrieben:
verstehe nicht das die überhaupt ne welle machen, gefahren bist du ja damit nicht in dem zustand!
[...]
solange du damit nicht gefahren bist, kann ja keiner beweisen, hast du doch nix verbrochen!
oder komm ich innen knast wenn meine karre ohne licht blinker und kennzeichen an der straße steht?
Du kommst nicht in den Knast (jedenfalls deswegen nicht
) aber solange ein Kfz angemeldet ist, muß es auch im ordnungsgemäßen Zustand sein, inkl. gültiger HU, Beleuchtung usw., ansonsten kann es eben eine Verwarnung oder ein Bussgeld geben und es ist m.E. egal wo das Fahrzeug steht, aber da bin ich nicht 100%ig sicher.
prophet hat geschrieben:
ich würd mal mit der mängelkarte einfach zum tüv fahren, ohne was zu ändern...
rückstrahler is ja dran!
Das würde ich nicht machen, denn auf jeden Fall muß eine vernünftige Kennzeichenbeleuchtung montiert sein, sonst ist die Fahrt evtl. vergeblich und der nächste Ärger eigentlich vorprogrammiert. Terrajohn sprach von einer Rückleuchte mit E-Nr., er hat nicht erwähnt, dass er auch einen vorgeschriebenen Rückstrahler montiert hat.
Dass die Polizisten ihn in der Wohnung aufgesucht haben finde ich schon übertrieben, aber es gibt überall und in jedem Beruf auch Erbsenzähler und schwarze Schafe. Der behauptete Kennzeichenmissbrauch ist dummes Zeug, dass ist m.E. eine Owi wegen mangelhafter Beleuchtung.
Gruß
Frido