Frido hat geschrieben:
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warum sollte ich mich auf eine Vorschrift berufen die nicht für Motorräder gilt?
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Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, was m.E. "Mischbereifung" ist - Diagonal-/Radialmix an einer Achse bei Dreieinhalbtonnern und Diagonal-/Radialmix bei PKW. Weil ein Motorrad weder/noch ist, gilt diese Vorschrift logischerweise nicht für Motorräder.
Die von Dir zitierten "Reifenpaarungen" sind Alternativbereifungen, die von der serienmäßigen Größe abweichen. Wenn da z.B. Bridgestone oder Conti eine Freigabe für einen 150er Hinterreifen erstellen, ist es nachvollziehbar, daß die auch vorschreiben, unter welchen Bedingungen diese gilt, also z.B. Profile vorschreibt.
Bei der Serienbereifung gilt das aber nicht, im Bridgestone-Papier, um mal bei dem Beispiel zu bleiben, steht nichts über bestimmte Profile bei Seriengröße.
Nach meiner Auffassung kannst Du also bei der Seriengröße vorne und hinten alles von derselben Marke fahren (genau so steht es ja in der Zulassungsbescheinigung). Die Marke muß nicht der Erstausrüster sein, erst bei Abweichung von der Seriengröße gelten die Auflagen der Freigabe.
Da fällt mir meine alte Suzuki GS 550 ein - die hatte die Standardbereifung der damaligen Zeit: vorne 3.25-19 und hinten 4.00-18. Bei Metzeler gibt es den ME 11 für vorne und den ME 77 für hinten - ein klassisches "Reifenpaar" ist das nicht.