Hallo,
man sollte aber nicht überlesen, dass diese Regelung sich nicht nur auf manipulierte Auspuffanlagen beschränkt, sondern generell um Änderungen die zum Erlöschen der BE führen.
opladener hat geschrieben:
Ob die Rennleitung das ähnlich sieht, ist die andere Frage, dafür gibts dann die Rechtsschutzversicherung im Ernstfall.
Übernimmt die RV die Kosten wohl für einen vorsätzlichen Rechtsverstoß? Zumindest das Entfernen des Eaters geschieht ja vorsätzlich.
Die Antworten unter dem verlinkten Artikel finde ich teilweise schon sehr spaßig! Da beschwert man sich tatsächlich darüber, dass man für ein bewußt rechtswidriges Verhalten die Konsequenzen tragen muß.
Ursache für eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmung sind sicherlich die Fahrer die meinen, dass man möglichst krasse Krawalltüten montieren und auffallen muß. Die Dummen bei so einer Bussgeldverschärfung sind aber auch "unschuldige" Fahrer die einen Flachschiebervergaser und eine zulässige Auspuffanlage montiert haben, denn auch die werden wohl härter bestraft wenn man sie erwischen sollte.Dafür schönen Dank an die "Laut-ist-geil-Fraktion"!
Wenn man mal einen Blick über die Grenze, z.B. nach Italien, wirft, dürfte das Jammern über deutsche Bussgeldvorschriften schnell verstummen.
Gruß
Frido