DRZ - Forum

Das Forum von www.DRZ400S.de
Aktuelle Zeit: 28.03.2024 10:43

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 22.08.2016 11:05 
Offline
DRZ-Junior

Registriert: 21.08.2016 16:34
Beiträge: 14
Wohnort: Oberkirch
Hey,
ich wollte fragen ob jemand mal den Mikuni TM 36 und die Nockenwellen der E oder andere Leistungssteigernde Nockenwellen bei der SM eingetragen hat? Und wenn ja wäre eine Kopie davon ganz nett. Möchte nämlich versuchen das ganze eintragen zu lassen? Falls das unmöglich sein sollte und ich mich nicht blamiere bitte einfach Bescheid sagen :D ich bin da nicht wirklich erfahren mit Eintragungen bei sowas.

Lg Nils :prost:


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 22.08.2016 16:29 
Offline
DRZ-Platinuser

Registriert: 26.04.2010 15:00
Beiträge: 4095
Wohnort: Biggesee
Hallo,

du wirst wohl keinen Prüfer finden der dir das einträgt, selbst bei der E sind die serienmässigen 49 PS nur selten eingetragen.

Gruss
Frido

_________________
DRZ 400 E
Husky 455 Rancher

Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 22.08.2016 16:36 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: 08.03.2005 22:10
Beiträge: 2287
Wohnort: Hameln
Welche Nocken verbaut sind oder ob der Motor die dünne Fußdichtung der E und damit die höhere Kompression hat, das merkt kein Mensch. Auch der andere Vergaser. Original oder TM36, beides Mikuni, da schaut auch keiner nach.
Sicherlich kann ich verstehen, dass man das "legal" möchte, aber ich vermute über 50% der DRZen haben Modifikationen und keiner hatte je Probleme bei Kontrollen oder TÜV.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 22.08.2016 17:38 
Offline
DRZ-Junior

Registriert: 21.08.2016 16:34
Beiträge: 14
Wohnort: Oberkirch
Also vielen Dank euch beiden für die schnellen Antworten. Dann muss es wohl ohne Eintragung gehen :mussweg:


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 22.08.2016 17:55 
Offline
DRZ-Platinuser

Registriert: 25.01.2015 10:17
Beiträge: 1631
Rein äußerlich wird das kein Prüfer oder die Rennleitung bemerken.
Solltes du ungünstiger Weise in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt werden, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Motorrad genauer untersucht wird. Da hat deine Versicherung ein seeeeehr starkes Interesse daran, da es um hohe Schadenssummen geht, die sie nicht bezahlen will.

Dann wird vermutlich der Gutachter sehr schnell die nicht legale und erhebliche Leistungssteigerung aufdecken ...

Musst du selbst entscheiden.


VG
Peter

_________________
Be you, the world will adjust!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 22.08.2016 18:01 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: 08.03.2005 22:10
Beiträge: 2287
Wohnort: Hameln
Ach was, die inneren Änderungen findet der nie ubd auch beim Vergaser müsste er ein DRZ Experte sein. Den Unfall hst man auch nicht gebaut, weil man 5 PS mehr hat. In so einen Fall wird auf Bremsen, Reifen, ect. geschaut...


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 22.08.2016 19:01 
Offline
DRZ-Platinuser

Registriert: 26.04.2010 15:00
Beiträge: 4095
Wohnort: Biggesee
Hallo,

Regressforderungen der Haftpflichtversicherung gegen den Fahrzeughalter sind auf 7.500 € begrenzt, sh. http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/regress

Auch bei einem Unfall mit Personenschaden werden Fahrzeuge nicht grundsätzlich begutachtet, das geschieht m.W. nur in Ausnahmefällen.

Die Manipulation muss auch ursächlich für den Schaden sein, das wäre z.B. eine umgebaute Bremse bei einem Auffahrunfall, eine unzulässige Auspuffanlage aber wohl nicht.

Wenn man nur den A2-Führerschein hat, könnte es durch Tuning dazu kommen, dass die Leistungsgrenze überschritten wird, dann droht ein Strafverfahren für Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Falls das Bike auf einen Dritten zugelassen ist, z.B. auf einen Elternteil oder Partner, droht dem ebenfalls Ärger, nicht nur dem Fahrer.

Ob man etwas umbaut und Ärger riskiert ist Ansichtssache!

Gruss
Frido

_________________
DRZ 400 E
Husky 455 Rancher

Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 22.08.2016 19:22 
Offline
DRZ-Junior

Registriert: 21.08.2016 16:34
Beiträge: 14
Wohnort: Oberkirch
Hey Frido, wie siehts da mit Stahlflexleitungen aus? Die haben allerdings ABE. Kann es bei einem Unfall trotzdem Probleme geben? Und das mit dem Gutachter ist gut zu wissen.
Danke euch allen! :)

Lg Nils


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 22.08.2016 20:00 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: 08.03.2005 22:10
Beiträge: 2287
Wohnort: Hameln
Dafür hat die ja ABE, also keine Probleme zu erwarten... :mrgreen:


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 22.08.2016 21:46 
Offline
DRZ-Platinuser

Registriert: 25.01.2015 10:17
Beiträge: 1631
Richtig,

Teile mit ABE können problemlos angebaut werden, dafür haben sie ja die Allgemeine Betriebs Erlaubnis.
Ich habe 1996 an meine BMW eine Stahlflex-Bremsleitung angebaut, vermutlich hatte die keine ABE. Damit bin ich bis 2015 ohne Probleme durch jede Hauptuntersuchung gekommen. Bei der letzten HU 2015 (DEKRA) wollte der Prüfer aber die Eintragung in die Papiere sehen, die ich nicht hatte - durchgefallen. Also habe ich 60 Euro abgedrückt (allerdings an den TÜV, da die Dekra die Eintragung nicht machen darf) und die Leitung jetzt in den Papieren.

Bei einem Unfall kann es sein, dass sich niemand darum kümmert oder keiner feststellt, ob alle Teile der StVZO entsprechen - muss aber nicht so sein!

Das heißt ganz klar: Du kannst mächtig Schwierigkeiten bekommen, wenn deine Karre nicht "ordungsgemäß" ist, da durch eine Tunigmaßnahme von 39 auf 49 PS ganz eindeutig die Betriebserlaubnis erloschen ist. Hier wird sicherlich unterschieden, ob du deinen Motor getunt hast oder irgend ein Anbauteil kein Prüfzeichen oder keine ABE hat. Wegen einem LED-Blinker, der perfekt und hell funktioniert, aber kein Prüfzeichen hat, wirst du kaum Schwierigkeiten zu erwarten haben.

Also selbst entscheiden, welches Risiko du zu welchem Preis eingehen willst!

VG
Peter

_________________
Be you, the world will adjust!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 23.08.2016 07:11 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: 12.01.2009 20:39
Beiträge: 6454
Wohnort: südlich Frankfurt
genau SO isses... .

_________________
dauerhaft Rennpause, oder Comeback Supermoto "IDM" 2023? - Ü40-Cup #8 - nur, die DRZ400E K2 ist nicht mehr - man fährt jetzt Grün..


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 23.08.2016 07:31 
Offline
DRZ-Power-User

Registriert: 19.12.2014 08:41
Beiträge: 108
so ganz richtig ist es nicht...
Du kannst auch Teile verbauen, die über ein gleichwertiges Fahrzeug eine BE erhalten haben.
So kann man die Gabel einer E in eine alte S einbauen, da die BE über ein gleichwertiges Fahrzeug erteilt wurde. Es ist und bleibt ein Teil von Suzuki. Oder bei Teilen, die durch Modellpflege später gekommen sind. Die werden teilweise sogar durch Werkstätten verbaut.
Bei den Vergasern ist es ein wenig anders... da geht es eher um das Thema Mehrleistung und vor allem heute Umwelt (Abgas- und Lärmvorschriften). Damit ist der hier titulierte 3x3 Mod auch nicht erlaubt.
Zu den ABEs gilt auch noch zu wissen, dass sie nur für Fahrzeuge im Originalzustand gelten.
Also eine ABE für ne Stahlflex gilt nur, wenn alles im Originalzustand ist.
Ne ABE für nen Lenker gilt nur, wenn der Rest im Originalzustand ist.
Ergo ABE für Stahlflex an anderem Lenker (auch mit eigener ABE) geht so nicht.
Noch wirrer finde ich es bei Stahlflexleitungen auf Nachrüstbremsscheiben mit ABE. Sind so eigentlich nicht zulässig.

Und: E-Kennzeichnung an Blinkern gilt auch nur für Fahrzeuge mit EU-Zulassung oder wenn alle restlichen Beleuchtungen auf E-Kennzeichnung umgebaut sind.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 14 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de