Zum Thema Kennzeichen könnte ich Bände erzählen! Das Thema wird von Zulassungsstelle zu Zulassungstelle total unterschiedlich gehandhabt!
Mein bester Fall: Ich habe mir einen gebrauchten Wagen (ursprünglich US-Import) gekauft, der schon 5 Jahre im Kreis X zugelassen war und hinten wegen der knappen Aussparung ein 24er Schild hatte.
Ich fahre also zur Zul.Stelle der Stadt Y um ihn auf meinen Namen anzumelden. Die junge Dame am Schalter meint dann zu mir, dass ich nur ein normales Kennz. bekommen kann. Ich gucke ganz verdutzt und zeige ihr das 24er Schild, dass vorher dran war und versuche ihr zu erklären, dass ein anderes Kennz. die Rückleuchten überdeckt! Die Dame blieb bei ihrer Meinung, so bat ich dann um ein Gespräch mit dem Amtsvorsteher. Dieser erzählte mir genau das gleiche und mein Hinweis, dass der Wagen schon 5 Jahre in Dtld. mit einem kleinen Kennzeichen fuhr, interessierte ihn nicht! Ich möge doch bitte zum TÜV fahren und das kleine Kennzeichen eintragen lassen. Da bin ich dann auch hin und habe es eintragen lassen. Hat mich ca. 30-50 EUR gekostet und ich hab´ mich aufgeregt wie ein Rohrspatz.
Dann wieder zur Zulassungsstelle und ich habe dann ohne Probleme eine kurze Kombination (ein Buchstabe und eine Zahl) bekommen und durfte mir ein kleines Kennz. machen lassen.
Dtld. und seine Bürokraten!!!
Anderes Beispiel sind 20er Motorradkennz. Die bekommt man bei uns z.B. anstandslos und in anderen Kreisen erzählen die was von mind. 22 oder 24... Ohne Worte!
mattis hat geschrieben:
.... Aus hiesiger Sicht bestehen keinen Bedenken gegen die Verwendung von Engschrift, um das amtl. Kennzeichen so klein als möglich auszuführen...
Das höre ich wirklich zum ersten Mal! Es hieß bis dato immer, dass die Zul.stellen keine Engschrift ohne Sondergenehmigung akzeptieren. Das erzählen die Schildermacher auch immer!
Gruß
Olli