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 Betreff des Beitrags: Frage an die Österreicher hier im Forum!!!
BeitragVerfasst: 13.04.2007 20:58 
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Habe ja jetzt beim Öamtc und beim Tüv nachgefragt zwecks eg - nummer + zusatzpapiere, was man beachten muss. Öamtc sagt nur die eg - nummer + bescheid von fachwerkstädte der den fachgerechten einbau belegt. Tüv, sagt nur einzelgenehmigung also die papiere die bei anlage dabei sein müssen.

Zu guter letzt war ich heut beim freund und helfer und ein mädl hat mich zum "Motorradexperten" geschickt. Der meinte, nana des muas ma scho eintrogen, auf jeden foi. Ich konterte:"Tüv und Öamtc sagen beide das gegenteil.
ER:"Lossen me überlegen, wie hoben i des bei meina vespa gmocht?". :lol: Da wollt ich schon losbrüllen. Zu guter letzt hat er gemeint:"wema sichs ehrlich sand kennt sie do eh niemand aus. Wenns röadl zlaut is, host a problem. Wie genau die Probleme aussehen, da kannte er sich auch net so richtig aus.

So aber jetzt zur eigentlichen frage. Is jemand schon mal wegen zu lauter anlage in Ö aufgehalten worden, was kann im schlimmsten fall passieren? Denn eigentlich stellt ja die überschreitung der db grenze kein risiko für den strassenverkehr da. Daher dürfte er mir die taferln ja gar net abnehmen. Seh ich das Richtig? Kann er mich zwingen die anlage abzunehmen? Wie hoch können die strafmandate für solche gschichten sein? Naja würd mich freun wenn jemand schon erfahrung mit nem zu lauten auspuff gemacht hat und mir sagen kann wie da die rechtslage aussieht.
Vielen herrzlichen dank schon mal!
Gruß J

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BeitragVerfasst: 13.04.2007 23:01 
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Haha mit dem schaas ärger i mi a grad rum!!
Mir konnte auch keiner sagen was ich eigentlich brauch um legal einen sporttopf zu fahren!

Wenn es da schon mehr gibt sagt bitte bescheid
mfg Ernst


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BeitragVerfasst: 13.04.2007 23:05 
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auch wenn ich es absolut net mag... weil dort e jeder gegen ne zette ist und orange da heilig ist... so fragen zu Rechtslagen werden am schnellsten im 1000ps forum beantwortet. Nur wird dir dort auch jeder 3. was anders sagen.



Sag einfach du hast ne LC4... ne exc 400 wär so und so ungedrosselt illegal :wink:

Alternativ

Auspuffanlage

KFG § 33; KDV § 8
Die Achse der freien Enden von Auspuffrohren darf nur so weit gegen die Fahrbahn geneigt sein, dass andere Straßenbenützer durch die Auspuffgase nicht behindert werden.
Bei unzulässiger Verursachung von starkem Lärm, Rauch, üblem Geruch oder schädlicher Luftverunreinigung können auf Grund nicht genehmigter Änderungen, schadhafter Teile oder Ausrüstungsgegenstände am Fahrzeug, unabhängig von der Verkehrs- und Betriebssicherheit, unverzüglich Zulassungsschein und Kennzeichentafel an Ort und Stelle abgenommen werden.
Wurden im Zuge der Überprüfung schwere Mängel festgestellt, so ist für die Benützung der zur Verfügung gestellten Einrichtungen vom Zulassungsbesitzer (Lenker) unmittelbar ein Kostenersatz zu entrichten.
Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigungen die bei ordnungsgemäßem Zustand des Fahrzeuges auf bloß unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind (unnötiges Gas geben, Laufen lassen des Motors am Stand), stellen eine Übertretung dar.
Die zugelassenen Norm-Abgasgrenzwerte und Dezibel-Geräuschpegel sind einzuhalten. (Pickerl)

Schallpegel (Lärmmessung):
Das Fahr- bzw. Betriebs-geräusch wird zyklisch bei Überprüfung anlässlich des EU-Typengenehmigungsverfahrens - Grenzwert 80 dB(A) - gemessen.
Das Stand- bzw. Nahfeldpegel-geräusch wird punktuell bei Betriebstemperatur entsprechend den im Zulassungsschein angegebenen Nennwertdrehzahlbereichen gemessen.
Bei verkleideten Motorrädern kann zur Messung des Nahfeldpegels die Demontage von Teilen für den freien Zugang zum Motor und zum Anschluss des Drehzahlmessers erforderlich sein.

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

* die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
* die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und
* der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
* Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.

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BeitragVerfasst: 14.04.2007 00:43 
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Naja, die Ktms, ob ich mich für einen orangen treiber ausgeben will nur um die infos zu bekommen? das schadet meinem ruf doch stark, scherzal :lol: !
Meine schwester und Vater fahren ja auch ktm s, konnte sie net abhalten, muss aber gestehen das so eine 950er ktm mit knapp 100 ps schon recht net kommt, auch wenn sie knapp 80kg mehr wiegt als die drz. Aber naja, bin halt der meinung das man auch mal 40 pferde auf die strasse bringen muss. das reicht mir mal.

Is halt auch ima lustig wennst ne monster oder ähnliches vor dir hast und dir die dinger auf den geraden wegziehen, sobalds kurvig und eng wird siehst sie wieder. Da muss ich ima grinsen. Sportauspuff hin und her, wie gesagt zlaut darf er net sein. Die Kibara ham anscheinend auch net wirklich plan, was legal is. Und wenn ich mal das gespräch mit dem netten "Motorradexperten" mit der Vespa heranziehe, ich glaub net das der auch nur ein wort aus der passage die du da gepostet hast, ernst nimmt versteht oder sonst irgendwie klar kriegt. Is halt die frage ob es auch kibara gibt die was im kopf haben. Eg hin oder her, is glaub ich ziemlich blunzn. Werd mir mal einen esd besorgen weil der o sound geht gar net, und dann wird sich zeigen was die netten herreen zu sagen haben. Wird bestimmt lustig.

Oder teuer!

Aber mim leo is hoff ich nix verschi..en!
der klingt laut soundcheck auch ganz ordentlich und preislich sicher das günstigste. obwohl der hunter von sebring einfach zu geil ausschaut!

Echt mühsam die ganze auspuffsache, hätte doch so gern eine akrachpovic, aber wer gibt mir 700 euros?


N8 und Gruß J

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BeitragVerfasst: 14.04.2007 09:22 
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Mit nem Leo hast ziemlich sicher keine Probs...

Hat ne Nummer und die Zulassung für die Z.
Zu laut sollte er auch nicht sein, somit dürfte es mit dem keine
Probleme geben.


Kommt bei einer Kontrolle drauf an wie gut die Herren aufgelegt sind, was sie davon verstehen... und wie man in den Wald hineinruft.

Mit zwei von der Rennleitung als Nachbarn bleibt einem nicht viel über , als schön brav zu bleiben :D N Kumpel ist auch dabei, der Zitiert dir §§ auswendig mit Strafrahmen - triff ich aber nur 1x in 2 Jahren.

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BeitragVerfasst: 14.04.2007 09:38 
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Jo wenn wer 1400 springen lässt dann nehm ich auch ne akrachpovic!!
:roll: :roll:
Is das nicht auc ein Problem weil ja die neue anlage keinen Kat mehr hat??
Da kommt dann ja noch Versicherungsbetrug oder sowas dazu, weil man hat ja schon ein weisses pickerl!!
Oder sitzt der kat nicht im Endtopf??
Wenn einen dann ein Motorradkiewara anhällt kennt sich der dann sicher ganz genau mit allen bestimmungen aus die man nicht erfüllt hat :evil:

Fragen über Fragen


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BeitragVerfasst: 15.04.2007 23:56 
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ohgottohgottohgott... ich musste das alles dreimal lesen um die hälfte zu raffen ;-)

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"Der Saarländer unter Fremden, also zum Beispiel in der Pfalz, hat ein Problem, weil ihn keine Sau versteht..."


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BeitragVerfasst: 16.04.2007 23:48 
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lol!
Gibt auch deutsche die wenn sie in ihrem element sind laute von sich geben die ich nicht nasatzweise nur irgendwie verstehe. Aber das Topic war ja auch nur für die sogenannten Ösis:-)!
Gruß J

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BeitragVerfasst: 17.04.2007 06:54 
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ei do hammer jo nochemohl glick gehaad...

gruß doc
:twisted:

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