Hi,
das ist eine Entscheidung, die Du nur für Dich selbst treffen kannst.
Ich denke aber, dass Du bei Schäden (auch an einer umgebauten DRZ ), die nach 6 Monaten auftreten eher die Chance hast, sie über die Garantie abzuwickeln. Diese wird erfahrungsgemäß etwas kulanter betrachtet. D.h. wenn Du z.B. eine andere Lampenmaske montierst, dann geht Dir die Garantie auf den Motor nicht verloren!
Wenn Du aber keine Inspektion bei Suzuki gemacht hast und etwas mit Deinem Motor passiert, dann musst Du auf Basis der Sachmängelhaftung nach 6 Monaten beweisen (Beweislastumkehr), dass der Schaden schon beim Kauf vorgelegen hat. Und das wird meist schwierig.
In meinem Fall lief sogar die Batterie 1,5 Jahre nach dem Kauf auf Garantie und außerdem finde ich das Gefühl nicht schlecht, dass mein Motorrad von Profis gewartet wird.
Die 1. Inspektion bei der DRZ sollte allerdings nur so um die 100,- EUR liegen, vielleicht kannst Du bei Deinem Händler im Vorfeld einen Festpreis vereinbaren?!
Gruß
Olli
_________________ An guten Tagen, werfe ich Pfandflaschen ins Altglas...
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