162indi hat geschrieben:
hey...
war auch beim tüv und co...es geht nich sollange suzuki nicht die freigabe bringt...
Das ist ja wohl n Witz! Das wollten die mir erst auch erzählen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Brückenstein z.B. bekommst ohne Prob innerhalb 2 Min per eMail druckfertig!
"Freie" TÜV-Stellen wollen sich den (Eintragungs-)Schuh meistens nicht anziehen, weil durch EU-Recht alles schwammig geregelt ist und denen das wegen evtl. Regressansprüche alles zu heiss wird.
Aber JEDEM TÜV-Prüfer ist bekannt, das ein 150/160er locker auf eine 4.5"-Felge passt! Das ist wirklich nicht das Problem.
Die sagenumwobene Reifenfabrikatsbindung wird bei jeder Verkehrskontrolle nur noch als Empfehlung betrachtet!!
Wichtig ist, das die techischen Daten des Reifens (Dauerhöchstgeschwindigkeit; "69H" etc) mindestens dieser Empfehlung gleichkommen oder eben übertreffen.
Nach vorzeigen der Unbedenklichkeitsschreiben hat die freie TÜV-Stelle bei mir folgenden eingetragen:
Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten
*zu15: A.Gen.Vo. 120/70R17 58H TL; Hi. 160/60R17 69H TL;
WW.150/60R17 66H, Hersteller Bridgestone BT090F/R-Pro