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BeitragVerfasst: 15.05.2007 16:15 
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@Phibru : genau so hatte ich das auch mal gehört. Allerdings ist es mir dann immer noch lieber wegen ner illegalen Anlage angehalten zu werden, als für Urkundenfälschung ( nehme mal an, dass das viel schlimmer und teurer ist ). Aber Danke Phibru :)

Greez

Niklas

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BeitragVerfasst: 15.05.2007 16:23 
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Urkundenfälschung in Bezug auf son Beiblatt wird in der Schweiz sowie Versicherungsbetrug und Bankbetrug extrem geahndet!

also wie viel du blechen müsstest kann ich dir nicht sagen aber wenn du mit deiner DRZ plombiert fahren solltest und sie aufmachst...

dich die Blauen nehmen und das rauskriegen bekommst du vom Strassenverkehrsamt ne Busse weil du nich plombiert fährst, halb so wild und glaube ich auch nich so teuer...
wenn dann aber deine Versicherung dahinter kommt, dass du offen fährst geht das unter Versicherungsbetrug und kann im ermessen der Versicherung mit einer Busse bis zu 30000.- SFr. bestraft werden...

also Topf OK aber Plombe entfernen...mmmhhhhmmm...

würd ich sein lassen dafür hast du nach dem entplomben um so mehr Spass...

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BeitragVerfasst: 15.05.2007 16:31 
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Hi
T'schuldigung - hab da wohl was verwechselt. Gemäss Leovince-Homepage ist tatsächlich Tekno Parts Ltd (vielleicht verkauft Hostettler die Dinger mit dem Beibaltt von denen?) der Importeur an den man sich wenden muss.

Nochmal: die Importeursbescheinigung (in der Schweiz auch Beiblatt genannt) wird, wie der Name schon sagt, vom IMPORTEUR ausgestellt. Und zwar, welch eine Überraschung, vom SCHWEIZER Importeur und nicht von irgend einem aus einem anderen Land. Somit kann weder der Hersteller, noch ein EU-Verkäufer irgend eine Bescheinigung ausstellen welche in der Schweiz akzeptiert wird und falls man eine Tüte hat welche in der Schweiz keinen offiziellen Importeur hat (z.B. SR-Racing), hat man sowieso Pech gehabt. Denn kein Importeur = keine Bescheinigung. Einfach, wenn man weiss wie es geht 8)

Zum lauten Topf: ABE heisst GAR NICHTS. Selbst wenn ein Originaltopf, aus welchen Gründen auch immer, bei einer Überprüfung zu laut sein sollte (passiert bei einer ladenneuen Ducati 999 in Basel welche Werksseitig mit einer Werksanalge ausgerüstet war) ist eine Busse fällig. Die wird natürlich nicht ganz so extrem ausfallen wie ein Nachrüsttopf mit ABE oder gar ein Topf ohne ABE (dann wird ganz nebenbei gleich die Maschine stillgelegt!), aber bezahlen muss man trotzdem. Der Grund ist auch schnell gefunden: in der Schweiz gibt es keine Mess-Toleranz (im Gegensatz zur EU). D.h. wer eine Tüte fährt welche lauter ist als im Typenschein eingetragen, ist illegal unterwegs. In der EU werden mindestens 3 DBA als Messtoleranz toleriert - und gewisse Hersteller nutzen das denn auch wirklich aus (man will den Kunden ja schliesslich auch was für die Ohren bieten). Genau das wollte man in der Schweiz nicht haben und hat deshalb eben die strickten Regeln aus Sonderbedingungen ausgehandelt.

Die Bescheinigung bescheinigt einen bestimmten Topf an einer ganz bestimmten Maschine (also keine ABE = allgemeine Betriebserlaubnis, sondern eine Einzelbescheinigung). Kopien von anderen Leuten nützen da absolut gar nichts, da dort logischerweise nicht das eigene Fahrzeug aufgeführt ist. Die Bescheinigung ist gemäss offiziellen Angaben "im Original" mitzuführen - Kopie kann man also sowieso vergessen.

Das mit dem zurückhaltenden Fahren war ja wohl ein Witz :crazyfreude: - oder meint einer, dass ein F1 im Standgas über die Strassen fahren könnte, ohne dass es Probleme gibt (wobei - das Ding wäre vermutlich selbst im Standgas noch zu laut :lol: ). Wenn's eine Kontrolle gibt und man nicht die nötigen Papiere vorweisen kann, ist man fällig. Da kann man nur noch hoffen, dass man wenigstens noch nach Hause fahren kann und nicht die Karre gleich aufgeladen wird. Und das mit der "falschen" E-Nummer (wie im Forum auch bekannt), wird eben mit der Importeursbescheinigung ausgeschlossen. Selber ne Nummer einmeisseln tönt zwar cool - bloss ist das Urkundenfälschung und somit Betrug, was neben einer Geldstrafe auch noch einen Eintrag ins Strafregister gibt (viel Spass bei der nächsten Jobsuche :cry: )

Wie sich die neuen Einsteiger-Regelungen (24 Kw) mit den Nachrüstanlagen vertragen, weiss ich nicht. Da meines Wissens einzig ein Gasanschlag verbaut wird, könnte die Auspuffanlage frei sein - aber da müsste man sich doch eher an den Importeur wenden um sicher zu gehen.

Wie oben schon gesagt: kann gut sein, dass man nie Probleme bekommen wird - aber eben auch, dass man schon morgen früh in eine Kontrolle kommt. Und beim aktuell gültigen Bussgeldkatalog können solche Selbstversuche extrem teuer enden.

Marc
übrigens: gemäss MOTORRAD ist in Frankreich grad ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden welches für jede unerlaubte technische Abänderung eines Fahrezuges dessen sofortige Beschlagnahmung vorsieht - dann wären die noch ne Stufe härter, als die Italiener es schon sind. Wenn das so kommt, dürfte das die EU-Gericht ne Weile beschäftigen :oops:


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BeitragVerfasst: 15.05.2007 16:38 
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sag mal...

liege ich komplett falsch, dass die Franzosen bis jetzt noch gar nicht kontrolliert wurden mit die Mopeds?
denn ein Freund aus Nizza meinte vor ca. 2 Jahren er müsse seine Maschine nie Prüfen gehen oder ähnliches sowie ihm die Polizei auch nichts sagen würde wenn er mit seiner 107db Anlage an dem Mopde rumgondelt...
kam mir schon n Bisschen schräg vor aber scheinbar is es auch bei den Holländern der Fall die Kennen keinen MFK oder dbBeschränkung...

korrigiert mich bitte sonst wander ich aus... :evil:

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BeitragVerfasst: 15.05.2007 17:57 
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Sorry, bin leider nicht genügend informiert.
Meines Wissens gibt es in Frankreich sehr wohl eine Kontrolle, ob und welche Moppeds da wie kontrolliert werden, kann ich aber nicht sagen. Die Offroadfahrer kümmern sich in Frankreich nicht unbedingt um "zugelassene" Teile, sondern eher darum, dass sie nicht mehr als unbedingt nötig auffallen. Denn wie überall sonst auch, ist Geländefahren allerhöchstens geduldet - und nicht etwa erlaubt wie viele fälschlicherweise meinen. Selbst bei den Enduroevents wird es mittlerweile schwierig (ein Wunder, dass das Strandrennen noch stattfindet).

Auswandern nützt also nicht wirklich was - und angesichts von beinahe 20% Mehrwertsteuer werden da Neuanschaffungen auch etwas teuerer als in der Schweiz.

Marc


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BeitragVerfasst: 16.05.2007 07:55 
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buzz hat geschrieben:
Urkundenfälschung in Bezug auf son Beiblatt wird in der Schweiz sowie Versicherungsbetrug und Bankbetrug extrem geahndet!

also wie viel du blechen müsstest kann ich dir nicht sagen aber wenn du mit deiner DRZ plombiert fahren solltest und sie aufmachst...

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also Topf OK aber Plombe entfernen...mmmhhhhmmm...

würd ich sein lassen dafür hast du nach dem entplomben um so mehr Spass...


Nicht falsch verstehen : ich habe nicht vor, die Plombe zu entfernen, nur damit mein Motorrad dem Blatt entspricht :) ganz und gar nicht

Ich will nur nicht die Daten verfälschen, die auf dem gesagten Blatt stehen. Da ist es mir lieber, es steht was falsches drauf, als nachher für Betrug dran zu kommen.

Greez

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