@ TKH
Das hört sich ja gut an. Gegenbeispiel:
Ein Arbeitskollege hat aktuell einen Beamer nebst Motorleinwand versteigert ( ~ 800 eus) und via PayPal die Bezahlung akzeptiert.
Fazit: Der Käufer überwies via PAyPal und holte nen Tag später das gesamte Gelumse ab. Wenige Stunden später buchte ebay (Paypal) die Kohle zurück, da der Account leider geknackt war. Der Käuferschutz traf für meinen Kollegen nicht zu, da PayPal nur dann mithaftet, wenn der versteigerte Artikel
versendet wurde - Abholung ist dabei lt. Kleingedrucktem ausgeschlossen. Das PayPal Accounts knackbar sind blieb unkommentiert. Wie scheiße ist das denn ???
Sorry, der Laden stinkt zum Himmel. Die Geschichte wurde auch in einer der letzten "C´t" PC Magazine gebracht....
Wir können den Thread jetzt gerne verschieben. Dann kann ich noch über "Shell" und das DRK herziehen
