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 Betreff des Beitrags: Cross oder Straße ??
BeitragVerfasst: 22.01.2009 20:16 
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DRZ-Junior

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Einen guten
ich habe hier immer gelesen cross-Räder und 17zoller Straße
umstecken??
Habe mich mal bei meinen Suzuki Mann erkundigt der und der
Mann vom Tüv sagen umtragung von 17 auf 21 Zoll das geht
woll aber die 17 er werden dann ausgetragen ist das so richtig
klingt ja auch ein bischen logisch wegen den Tacho (abrollumfang)
aber wenn ich zwei verschiedene Tachoschnecken habe dann sollte
doch der Tacho immer richtig anzeigen oder .
Also meine Frage nur Cross Räder oder auch beide größen 21/17 Zoll
eintragen ,sonst macht das ja kein sinn finde ich aber wenn das nicht geht
oder wie ist das bei euch so??
Ulli

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BeitragVerfasst: 22.01.2009 20:25 
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... bin für das Thema zwar nicht der richtige da ich E-rdfekele...
aber das sollte schon mal helfen...

http://forum.drz400s.de/portal/viewtopic.php?t=2646

gruß

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dauerhaft Rennpause, oder Comeback Supermoto "IDM" 2023? - Ü40-Cup #8 - nur, die DRZ400E K2 ist nicht mehr - man fährt jetzt Grün..


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BeitragVerfasst: 22.01.2009 20:51 
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jo, hab auch beides eingetragen, allerdings noch nicht in die papiere übertragen lassen.
bin damit aber zu meinem lieblings offroad händler gegangen. war kein problem.


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BeitragVerfasst: 22.01.2009 20:58 
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DRZ-Junior

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Sinnvoll ist mit Sicherheit ein vorheriges Gespräch mit dem Prüfer. Es gibt ein Gutachten vom TÜV Rheinland für 90/90er Reifen für die S, das sollte man mitnehmen und auf jeden Fall die Tachoschnecke der SM dabei haben. Ich habe die 21"-Schnecke mit einem eingeschlagenen "E" markiert. Es gab zwar auch genau das Problem, entweder - oder, aber bei einem vernünftigen Gespräch konnte ich klarmachen, daß die Schnecke ja ohnehin rausfällt, wenn man das Rad wechselt.
Jetzt habe ich zwar keine 100 verschiedenen Reifengrößen eingetragen, aber zumindest die Alternativbereifung der S mit der Auflage, eine angepasste Tachoschnecke zu verwenden.


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BeitragVerfasst: 22.01.2009 23:51 
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Ein wahlweiser Eintrag sollte möglich sein und macht auch Sinn da die Tachoangleichung schnell und problemlos über den Einbau der jeweiligen Tachoschnecke am Rad vollzogen werden kann.
Trotzdem ist alles vom Goodwill des Prüfers abhängig.

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BeitragVerfasst: 23.01.2009 08:51 
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Die Dekra (Sachsen) hat bei mir 21/18 hinzugefügt und den 17er freilich eingetragen gelassen! Warum sollte der 17er auch ausgetragen werden? Du erhälst lediglich den Beisatz: "Tachoangleichung erforderlich". Lass dir also keinen Quark erzählen, wechsle ggf. den Prüfer.


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BeitragVerfasst: 23.01.2009 09:40 
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DRZ-Junior

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Jayups
So habe ich mir das auch gedacht
erstmal Danke mir ist geholfen
wenn das denn noch geht??
Ulli

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BeitragVerfasst: 23.01.2009 11:47 
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Turi hat geschrieben:
Die Dekra (Sachsen) hat bei mir 21/18 hinzugefügt und den 17er freilich eingetragen gelassen! Warum sollte der 17er auch ausgetragen werden? Du erhälst lediglich den Beisatz: "Tachoangleichung erforderlich". Lass dir also keinen Quark erzählen, wechsle ggf. den Prüfer.



Genau so seh ich das auch, beide Sätze eintragen, alles andere
wäre Quatsch!

Wenn se hier ma schaun wolln:


Bild

Gruß


littlejohn

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++Ist das Moped gesund, freut sich der Mensch++


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BeitragVerfasst: 23.01.2009 14:41 
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Ansonsten ist es doch auch relativ egal wenn die Enduroräder im Fahrzeugschein ausgetragen werden.

Dann gelten die Eintragungen im Brief/Zulassungsbescheinigung Teil 1 ja immer noch, man muss sich halt ggfs. an die darin eingetragenen Fabrikatsbindungen bzw. Größen halten (Dann schadets nicht wenn man immer ne Kopie vom Brief dabei hat).

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BeitragVerfasst: 23.01.2009 16:23 
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Hi,

mit den neuen Papieren kam die Regelung dass nur noch eine Reifengröße eingetragen wird. Bei mir steht da nun 17" drin da ich beides eingetragen hatte und dies nicht in die neuen Papiere übernommen wird. Auf meinen Einwand hin, dass ich doch aber auch mit Endurorädern fahre und wie ich das bei einer Kontrolle mache kam die Einwände, dass die Enduroräder ja original sind und diese bei einer Kontrolle nicht eingetragen sein müssen. Jeder TÜV/Dekra oder Polizist sollte das am PC überprüfen können. Ich war dann auch vor 2 jahren beim TÜV und der hat sich erst gewundert und mir die Geschichte einfach abgenommen.

Grüße

Roland


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BeitragVerfasst: 23.01.2009 18:37 
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DRZ-Junior

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$benni$ hat geschrieben:
Ansonsten ist es doch auch relativ egal wenn die Enduroräder im Fahrzeugschein ausgetragen werden.

Dann gelten die Eintragungen im Brief/Zulassungsbescheinigung Teil 1 ja immer noch, .......


Vorsicht - solange nichts passiert, ist das ok. Mir hat der Prüfer beim Aushändigen des Prüfberichts aufgetragen, die Änderung schnellstmöglich eintragen (oder was das jetzt immer auch ist) zu lassen, weil sonst die Betriebserlaubnis erloschen ist (oder wie das nach EU-Recht jetzt heißt).
Es gibt zwar Änderungen, wo man die Eintragung "bei nächster Gelegenheit" eintragen läßt und bis dahin das Mitführen der Bescheinigung reicht, z.B. bei der Anhängekupplung.
Die Änderung der Räder ist aber eine andere Baustelle. Übrigens hat das StVA Köln von Anfang an alle zulässigen Reifengrößen eingetragen, selbst wenn es gereicht hätte, nur eine (zulässige) Größe in den Bescheinigungen zu haben.


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BeitragVerfasst: 23.01.2009 19:16 
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@vinduro

Wie Du geschrieben hast gilt das bei ÄNDERUNGEN. Wenn das Motorrad aber die Betrieberlaubnis z.B. mit 18/21 Zoll bekommen hat und später die Sumo-Bereifung in den Fahrzeugschein eingetragen wurde kann es ja nicht auf einmal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Ist ja beides mal überprüft und genehmigt worden. Wenn die Betriebserlaubnis (jetzt Zulassung) erlischt, muss eine Gefährdung begründet werden.

Alles andere wäre meiner Meinung nach unlogisch. Was genau wurde bei dir eingetragen bzw. geändert?

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