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BeitragVerfasst: 02.03.2006 10:25 
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DRZ-Junior

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Hi Marcel,
danke, aber das nützt dem TÜV nix, der will ein offizielles von Suzuki, und da gibt es keines (auch nicht bei DvZ).

Gruss André


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BeitragVerfasst: 02.03.2006 10:42 
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DRZ-Stamm-User

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Aha, na meinem Prüfer war das aussreichend, wollte bloss noch die Stererzeiten und die max. Geschwindigkeit wissen! Habe ihm auch ne Zeitschrift mitgegeben wo ne DR-Z getestet wurde und alles drin stand! Na hoffe das es ihm beim 2 Anlauf nun auch alles reicht und nicht das der dann auch auf einemal offizielles zeug will! Und bei Suzuki.de oder beim Händler gibt es nix ?


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BeitragVerfasst: 07.03.2006 12:07 
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DRZ-Stamm-User

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Habe am Freitag nen termin beim TÜV, mal schauen ob ich erfolg habe!!!
Werde mich mit dem ERGEBNISS melden!!! :shock:


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 Betreff des Beitrags: TÜV
BeitragVerfasst: 07.03.2006 17:40 
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DRZ-Platinuser
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Hi,
würde mich auch total interessieren, wie das beim Tüv gelaufen ist.
Sei schön nett zu den Ings. :strauss:

und berichte bald!
Viel Erfolg und hoffentlich wenig :mecker:

Gruß

littlejohn

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++Ist das Moped gesund, freut sich der Mensch++


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BeitragVerfasst: 13.03.2006 09:58 
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DRZ-Stamm-User

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Ne war nen schwarzer Tag!!!
Hatte 8Uhr den TERMIN, habe die kiste aber erst 09:30 zum Laufen bekommen, und da war er schon weg! War dann bei nem anderen Prüfer und hatte es da versucht, wäre auch kein Problem gewesen, er wollte aber was schriftliches haben oder eine Grundlage um die Drosselung herauszunehmen und den orginalzustand herzustellen!! Er denkt das da was im Fahrzeugbrief steht, aber den Bekomme ich erst diesen Monat!!!! Auf welcher grundlage haben den einige DR-Z E die offene Leistung eingetragen???? Wäre über jede Hilfe dankbar!!!

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 Betreff des Beitrags: Hat jemand ein Gutachten für die offene Leistung???
BeitragVerfasst: 13.03.2006 10:36 
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DRZ-Stamm-User

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Über hilfe wäre ich dankbar!

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BeitragVerfasst: 13.03.2006 14:20 
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DRZ-Goldmember
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Beiträge: 765
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Servus zusammen,
aus gegebenem Anlass nochmal rausgesucht:
www.naanoo.com/freeboard/board/show_thr ... umid=22300
Hat denn eigentlich niemand dieses Angebot genutzt :?:


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 Betreff des Beitrags: Hier die Antwort von Keihin Deutschland!
BeitragVerfasst: 13.03.2006 14:40 
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DRZ-Stamm-User

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Sorry,
das ist ein sehr problematisches fFeld.
Sie werden kein solches Gutachten finden, da es nicht möglich ist die
gesetzliche
vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten.

mfg / rgds
Andreas Lukoschek

CONcepts & COMponents
Vertrieb für KEIHIN - Rennvergaser
S. Lukoschek, Weidenweg 7a
21720 Steinkirchen, Germany
Tel.:+49 -(0)4142-810-224
Web: www.keihin.de
Mail: info@keihin.de

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BeitragVerfasst: 13.03.2006 15:23 
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DRZ-Stamm-User

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Habe mich mal mit der Firma in Kontakt gesetzt, hier die Antwort:

Hallo Marcel , eine ABE oder Gutachten gibt es nicht , es war jedesmal eine Einzelabnahme , und der Kunde hat das Fahrzeug bei uns vorgeführt ,
wie das jetzt ist mit der neuen Abgasregel für Motorräder ist wissen wir auch noch nicht so genau , denn vieles ist da nicht mehr möglich wegen offener Eintragung , aber wir arbeiten zusammen mit unserem Tüv daran!! Bitte melde dich Anfang
April noch mal , im voraus vielen Dank für Deine Anfrage, Gruß Team Race Point


Aber keine Angst ich bleib dran.. :D

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 Betreff des Beitrags: Re: Hier die Antwort von Keihin Deutschland!
BeitragVerfasst: 17.03.2006 18:56 
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DRZ-Goldmember
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Andreas Lukoschek hat geschrieben:
Sorry,
das ist ein sehr problematisches fFeld.

Damit hat er mehr als recht.
Andreas Lukoschek hat geschrieben:
Sie werden kein solches Gutachten finden, da es nicht möglich ist die
gesetzliche
vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten.

Das weiß der so pauschal? Mir stellt sich dann die Frage, wie es möglich ist, dass z.B. eine neue Husqvarna SM 610 mit einem Keihin FCR 41 MX serienmäßig mit eingetragenen 39kW für den Straßenverkehr homologiert werden konnte. Es ist schließlich kein Geheimnis, dass die Hersteller selbst bei den Zulassungsverfahren durch technische Tricksereien- zu deutsch- bescheißen. "G-Pack" etc. schalten bekanntlich diese nur für einen ganz genau definierten- für die "Zulassungsmessung" relevanten- Fahrzustand eingreifenden Drosselungsmaßnahmen wieder aus.
Das bedeutet doch andererseits, dass man bei der geringsten Abweichung von diesem Fahrzustand vielleicht streng genommen schon wieder illegal unterwegs ist, weil die Grenzwerte (z.B. für das Fahrgeräusch) schon nicht mehr eingehalten werden können. Und das betrifft dann vermutlich auch eine DRZ-S sowie wohl dutzende andere Modelle. Bestraft wird man als Fahrzeughalter/-fahrer dafür nicht.
Worin liegt dann im Endeffekt der Unterschied zu meiner offen eingetragenen Sportversion? Oder auch wieder anders herum: Wer behauptet und kann mir beweisen, dass ich automatisch illegal unterwegs bin mit der vollen Leistung?
Mein Motorrad musste nach längerer Standzeit einer Vollabnahme unterzogen werden. Ich muss doch wohl den Anspruch erheben können/dürfen, dass alles, was in meinem Fahrzeugschein steht, auch gesetzeskonform ist, wenn ich Nichts nachträglich manipuliere. Man hat es doch schließlich geprüft und durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen lassen! Mit welcher Begründung sollte dann ein Polizist bei einer möglichen Kontrolle daran zweifeln? Aus irgendeiner Laune heraus wird er das nicht dürfen.
Größter Streitpunkt ist wohl nach wie vor das Standgeräusch (, dass bei Kontrollen gemessen wird). Ich hoffe, die DRZ hält die 92dB mit einem LeoVince X3 ein. Dazu eine kleine Anekdote am Rande: ein Kumpel von mir wurde mit seiner R1 mal gemessen. Es war alles in Ordnung und im anschließenden Gespräch meinte der (Motorrad-)Polizist dann sinngemäß sowas wie: "Leute, ihr müsst halt Mopeds fahren, bei denen noch ordentliche Sachen eingetragen sind." Dann zückt er den Fahrzeugschein seiner privaten BMW R ?? (älteres Semester), wo noch 105dB Standgeräusch eingetragen waren.
Der Versicherungsschutz ist mit der Leistungseintragung jedenfalls in trockenen Tüchern. Bei einem möglichen Unfall wird es nämlich so gut wie unmöglich sein, die Ursache auf ein vielleicht immer noch zu schmutziges Abgas festzulegen :wink: . Und auch da scheiden sich schon wieder die Geister. Wie schon an anderer Stelle erwähnt ist z.B. die 4,5% CO-Grenze ein Wert, "der schon von PKW-Motoren in den 70er Jahren eingehalten wurde". Gibt es dann wiederum andere Grenzwerte, die die ganze Sache für eine Leistungshomologation zu so einer Gratwanderung machen? Oder liegt es dann doch hauptsächlich am Geräusch?
Fragen über Fragen... Nirgends findet man verlässliche Informationen. Der Gesetzgeber hat sich im Laufe der Zeit auch mehr als nur ein Eigentor geschossen.
Für mich als Laien ist das Ganze an Unüberschaubarkeit kaum zu übertreffen und deshalb verlass ich mich auf das, was ich schwarz auf grün-weiß hab.


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BeitragVerfasst: 20.03.2006 09:53 
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DRZ-Stamm-User

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Wohnort: 14913 Land Brandenburg
Das mit der offenen Leistung und dem db Wert bei der Husky ist nen Thema für sich, denn letztendlich muss man als Fahrzeughalter nachweisen das man nix verändert hat, bei einer Kontrolle. Und mit den 92db eines LeoVince zweifel ich, das sind Werte die irgendwo mal gemessen wurden denke ich, also ich finde meinen der den Einsatz drinnen hatt ganz schön fett für 92db!! Aber wie gesagt das muss ich dann nachweisen das ich nichts verändert habe wenn es hart auf hart kommt, und da ziehe ich bestimmt den kürzeren :lol: . Es ist schon komisch in Deutschland, die Hersteller wollen doch auch nur ihre Kunden behalten, und wie schrieb eine Zeitschrift, im Jahr 2006 wird wohl offitiel keien Enduro mehr mit Offener Leistung über den Ladentisch gehen!!! :lol: Komisch das meine GSEX 600 Leistung ohne ende haben kann und meine DR-Z nicht, ja ja ich weiss Masse Kraft und und und was da alles reiinterpretiert wird, aber ich will doch eine Motorrad mit offener Leistung Fahren wenn es diese schon mal hat :P .

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BeitragVerfasst: 10.04.2006 07:47 
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DRZ-Stamm-User

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Hallo zusammen,

ich habe es endlich geschafft die offene Leistung in den Brief zu bekommen!!! Danke für die Copy des Briefes und allen anderen hier die geantwortet haben und die Daumen gedrückt haben!!!!



Echt super hier"""

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