Hi
T'schuldigung - hab da wohl was verwechselt. Gemäss Leovince-Homepage ist tatsächlich Tekno Parts Ltd (vielleicht verkauft Hostettler die Dinger mit dem Beibaltt von denen?) der Importeur an den man sich wenden muss.
Nochmal: die Importeursbescheinigung (in der Schweiz auch Beiblatt genannt) wird, wie der Name schon sagt, vom IMPORTEUR ausgestellt. Und zwar, welch eine Überraschung, vom SCHWEIZER Importeur und nicht von irgend einem aus einem anderen Land. Somit kann weder der Hersteller, noch ein EU-Verkäufer irgend eine Bescheinigung ausstellen welche in der Schweiz akzeptiert wird und falls man eine Tüte hat welche in der Schweiz keinen offiziellen Importeur hat (z.B. SR-Racing), hat man sowieso Pech gehabt. Denn kein Importeur = keine Bescheinigung. Einfach, wenn man weiss wie es geht
Zum lauten Topf: ABE heisst GAR NICHTS. Selbst wenn ein Originaltopf, aus welchen Gründen auch immer, bei einer Überprüfung zu laut sein sollte (passiert bei einer ladenneuen Ducati 999 in Basel welche Werksseitig mit einer Werksanalge ausgerüstet war) ist eine Busse fällig. Die wird natürlich nicht ganz so extrem ausfallen wie ein Nachrüsttopf mit ABE oder gar ein Topf ohne ABE (dann wird ganz nebenbei gleich die Maschine stillgelegt!), aber bezahlen muss man trotzdem. Der Grund ist auch schnell gefunden: in der Schweiz gibt es keine Mess-Toleranz (im Gegensatz zur EU). D.h. wer eine Tüte fährt welche lauter ist als im Typenschein eingetragen, ist illegal unterwegs. In der EU werden mindestens 3 DBA als Messtoleranz toleriert - und gewisse Hersteller nutzen das denn auch wirklich aus (man will den Kunden ja schliesslich auch was für die Ohren bieten). Genau das wollte man in der Schweiz nicht haben und hat deshalb eben die strickten Regeln aus Sonderbedingungen ausgehandelt.
Die Bescheinigung bescheinigt einen bestimmten Topf an einer ganz bestimmten Maschine (also keine ABE = allgemeine Betriebserlaubnis, sondern eine Einzelbescheinigung). Kopien von anderen Leuten nützen da absolut gar nichts, da dort logischerweise nicht das eigene Fahrzeug aufgeführt ist. Die Bescheinigung ist gemäss offiziellen Angaben "im Original" mitzuführen - Kopie kann man also sowieso vergessen.
Das mit dem zurückhaltenden Fahren war ja wohl ein Witz
- oder meint einer, dass ein F1 im Standgas über die Strassen fahren könnte, ohne dass es Probleme gibt (wobei - das Ding wäre vermutlich selbst im Standgas noch zu laut
). Wenn's eine Kontrolle gibt und man nicht die nötigen Papiere vorweisen kann, ist man fällig. Da kann man nur noch hoffen, dass man wenigstens noch nach Hause fahren kann und nicht die Karre gleich aufgeladen wird. Und das mit der "falschen" E-Nummer (wie im Forum auch bekannt), wird eben mit der Importeursbescheinigung ausgeschlossen. Selber ne Nummer einmeisseln tönt zwar cool - bloss ist das Urkundenfälschung und somit Betrug, was neben einer Geldstrafe auch noch einen Eintrag ins Strafregister gibt (viel Spass bei der nächsten Jobsuche
)
Wie sich die neuen Einsteiger-Regelungen (24 Kw) mit den Nachrüstanlagen vertragen, weiss ich nicht. Da meines Wissens einzig ein Gasanschlag verbaut wird, könnte die Auspuffanlage frei sein - aber da müsste man sich doch eher an den Importeur wenden um sicher zu gehen.
Wie oben schon gesagt: kann gut sein, dass man nie Probleme bekommen wird - aber eben auch, dass man schon morgen früh in eine Kontrolle kommt. Und beim aktuell gültigen Bussgeldkatalog können solche Selbstversuche extrem teuer enden.
Marc
übrigens: gemäss MOTORRAD ist in Frankreich grad ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden welches für jede unerlaubte technische Abänderung eines Fahrezuges dessen sofortige Beschlagnahmung vorsieht - dann wären die noch ne Stufe härter, als die Italiener es schon sind. Wenn das so kommt, dürfte das die EU-Gericht ne Weile beschäftigen