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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 00:38 
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problem is mehr > grad bei dir als holländer ;)

das die deutschen streifenhörnchen unter umständen ned lange fackeln und du das mopped abstellen musst, weil die ABE erlischt :(

aso das heisst dann back to NED und anderen pott holen

wennst n... erwischt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 00:51 
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R a l p h hat geschrieben:
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Yep, da kann ich nur zustimmen :lol: , was gibts bei euch den so fuer Strafen fuer Auslaender die damit rumfahren irgendwo in April in der Eiffel??

Kann ich Dir nicht sagen, weil ich nicht auf der Straße fahre. Normalerweise Mängelbericht (wenns einfach läuft) ohne ABE normalerweise Stilllegung weil Betriebserlaubnis erloschen.
Bei Dir als NL auf deutschen Straßen kein Problem weil andere Zulassungsvorschriften bei euch gelten und die in Deutschland Gültigkeit besitzen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 00:53 
Haha.. ist ja richtig schlimm bei euch!
Nahja.. ist ja alles schon geplant und meine ist ja nicht Mal die lauteste.. :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 00:54 
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EL_All hat geschrieben:
problem is mehr > grad bei dir als holländer ;)

das die deutschen streifenhörnchen unter umständen ned lange fackeln und du das mopped abstellen musst, weil die ABE erlischt :(

aso das heisst dann back to NED und anderen pott holen

wennst n... erwischt.

FALSCH!!! andere Länder, andere Sitten ... wenn das in NL erlaubt ist bzw vieleicht sogar einfach eingetragen ist passiert ihm gar nix. (was meinste warum so manche Harley mit gelbem Schild rumgurkt?)

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 00:57 
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R a l p h hat geschrieben:
Haha.. ist ja richtig schlimm bei euch!
Nahja.. ist ja alles schon geplant und meine ist ja nicht Mal die lauteste.. :mrgreen:

Wie ist das bei euch mit TÜV oder sowas? Hast Du die Mehrleistung eingetragen oder kannst Du das einfach so machen und fahren. Bei uns ist die Versicherung abhängig von der Leistung und da kämme dann z Bsp unter Umständen Versicherungbetrug hinzu. (also mit modifiziertem Möp auf öffentlichen Straßen und nix eingetragen) Ist die Yoshi in den Papieren irgendwie vermerkt?

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 01:03 
Also, man braucht hier nichts ein zu tragen oder pruefen zu lassen!
Und.. es werden dir bis zu +5dB 'gestattet' ueber Erstzulassung (abhaengich vom Hubraum) und wird dir hier so ohne weiteres niemand dafuer anhalten.


Zuletzt geändert von R a l p h am 02.01.2010 01:05, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 01:04 
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muss ich dir wirdersprechen ;)

also WENN DIE geltenden lärmbestimmungen überschritten werden, dann darf die deutsche polizei JEDES gefährt STILLLEGEN lassen!!

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 01:08 
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EL_All hat geschrieben:
muss ich dir wirdersprechen ;)

also WENN DIE geltenden lärmbestimmungen überschritten werden, dann darf die deutsche polizei JEDES gefährt STILLLEGEN lassen!!

Definitiv NEIN.... wenns papiermäßig OK ist nicht.
ich habe bei der Harley 112 phon eingetragen und fahre trotzdem bisher ohne Probleme. Geltende Lärmbsetimmung ... wenn ich die überschreite darf ich da nicht fahren oder stehen bei euch Verkehrsschilder mit db Angaben rum?

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 01:14 
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R a l p h hat geschrieben:
Also, man braucht hier nichts ein zu tragen oder pruefen zu lassen!
Und.. es werden dir bis zu +5dB 'gestattet' ueber Erstzulassung (abhaengich vom Hubraum) und wird dir hier so ohne weiteres niemand dafuer anhalten.

Danke so hab ich mir das gedacht. Also haste Du nix zu befürchten, Dein Möp ist ja lt. niederländischen Vorschriften zugelassen und als zulassungsfähig befunden worden. Sehe ich doch richtig und wenn Du 5 db drüber liegen darfst passt ja fast. (ehrlich gesagt weis ichnicht mit wieviel db die SM eingetragen ist) aber für die Yoshi gibts ja auch nen 94 db killer. Einfach nur auf Dein Zulassung und das geltende Gesetz pochen. Außerdem wirst Du als Niederländer vermutlich eh nicht angehalten. Es sei den man vermutet eine Fahrt unter Drogeneinfluß :nut: (wobei das bitte nicht falsch verstehen es ist keinesfalls eine Unterstellung, nur das Klischee halt)

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 01:19 
:lol: Hahaaha.. :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 01:33 
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EL_All hat geschrieben:
muss ich dir wirdersprechen ;)

also WENN DIE geltenden lärmbestimmungen überschritten werden, dann darf die deutsche polizei JEDES gefährt STILLLEGEN lassen!!


Nix da, was ist dann mit den alten Moppeten die nicht mal ne Lautstärke in den Papieren haben? Einer ausm Dorf hat ne Oldtimer Harley, von dem weis ich das... Das nennt man 'Bestandsschutz'. Ist das selbe Spiel wie mit den Abgasnormen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 01:40 
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JohnStarlight hat geschrieben:
EL_All hat geschrieben:
muss ich dir wirdersprechen ;)

also WENN DIE geltenden lärmbestimmungen überschritten werden, dann darf die deutsche polizei JEDES gefährt STILLLEGEN lassen!!


Nix da, was ist dann mit den alten Moppeten die nicht mal ne Lautstärke in den Papieren haben? Einer ausm Dorf hat ne Oldtimer Harley, von dem weis ich das... Das nennt man 'Bestandsschutz'. Ist das selbe Spiel wie mit den Abgasnormen.

Genau so ist es, ich habe ja z. Bsp. nicht mal nen Bremslicht oder Standlicht und nur einen Speigel... kommt alles aufs Baujahr an. wobei das Bestandsrecht bei ihm ja nicht zum tragen käme.
aber wenn dem Hölländer sein Möp keinen Grund zu Beanstandungen aufweist und es in NL so fahren darf, darf es in D auf keinen Fall stillgelegt werden. Die deutsche Polizei könnte ihm auch nicht den Führerschein abnehmen weil er THC Rest im Urin oder Blut hätte, mann könnte nur ein Fahrverbot in D aussprechen. Auf einen deutschen Führescheininhaber kämmen da weis aus mehr Problem zu. Zmindest mal MPU und 12 Montate keine fahren auf deutschen straßen ...

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Zuletzt geändert von HarleyRider am 02.01.2010 01:42, insgesamt 1-mal geändert.

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