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 Betreff des Beitrags: Braucht man den roten Rückstrahler
BeitragVerfasst: 17.06.2005 10:48 
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DRZ-Stamm-User
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Mal ne frage
Kann man den roten Heckstrahler an der SM (unter dem Kennzeichen ziemlich unschön würde ich sagen) wegsägen oder muss man dann woanders einen hinbauen das man keinen streß mit den Grünen kriegt.
Merci für Infos
Hund


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BeitragVerfasst: 17.06.2005 11:50 
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DRZ-Stamm-User
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vielen dank hast mir echt weitergeholfen
also ab mit dem scheiß und wenns ärger gibt einfach eins an nummernschild machen
wenn man also den rückstrahler wegsägt gilt das dann schon als unerlaubte änderung am fahrzeug (wegen betriebserlaubnis)
gretz hund


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BeitragVerfasst: 17.06.2005 12:01 
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Mach Dir das leben nicht schwerer als es als Endurist sowieso schon ist - und lass den Rückstrahler dran. Egal wie auch immer Du das Ding ranpappst, Hauptsache es ist da. Bei Kontrollen gilt der erste Blick meist dem Topf und den Reifen, der zweite dem Rückstrahler, dann E-Nummern auf Lampen.

Wenn auf den ersten Blick schon was gefunden wird, nehmen sich die Jungs gerne Zeit die Mühle ganz genau unter die Lupe zu nehmen - oder gleich zum Spezialisten zu bringen. Und das fällt in den meisten Fällen dann eher übel aus.

Marc


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BeitragVerfasst: 17.06.2005 14:08 
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klar, säg ab. aber was machst du im dunkeln, wenn dir dein rücklicht mal durchgebrannt ist? mal abgesehen davon, dass du es sicher nicht sofort bemerkst - ich muss es mir meistens erst erzählen lassen, und bin dann sehr froh, eine koflügelverlängerung mit rücklicht und integrierten rückstrahler zu haben (sind entsprechend auch 2 E-nummern drauf).
wie marc schon sagt: warum sollte man sich das leben unnötig schwer machen? wegen 50g und einem etwas verpeiltem sinn von ästhetik?

gruß, p.

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BeitragVerfasst: 17.06.2005 15:42 
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DRZ-Stamm-User
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danke an alle
hätte nicht gedacht das ich in so kurzer zeit so viele brauchbare infos bekommen würde
super forum
gretz Hund


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BeitragVerfasst: 17.06.2005 15:56 
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DRZ-Junior
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mebner hat geschrieben:
Das Nummernschild reflektiert in unseren Landen nämlich ebenfalls.


meins nicht mehr ... :mrgreen:

gruß, p.

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BeitragVerfasst: 12.02.2006 21:03 
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Registriert: 08.02.2006 01:55
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Hi,

das darf man den Rückstrahler eigentlich einfach an`s Nummernschild kleben bzw. schrauben?
Oder muss der Reflektor immer unterhalb des Kennzeichens angebracht sein?
Wie schauts bei einem Reflektor mit Halterung aus? Darf ich den Halter am Nummernschild befestigen und die dadurch nötigen Löcher in`s Kennzeichen bohren?

Gruß, kFkG

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BeitragVerfasst: 12.02.2006 21:27 
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Wenn dus ganz genau nimmt, muss er außerhalb des Kennzeichen angebracht sein. Die StVZO verlangt, dass die Kennzeichen "nicht verdeckt werden dürfen". Den Halter am Kennzeichen zu befestigen, sollte ok sein. Der Rückstrahler darf nur nicht an beweglichen Teilen angebracht sein.

@mattis: wir sumo-Fahrer putzen täglich, der Felgenaufkleberchen wegen... :D :D :D


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BeitragVerfasst: 12.02.2006 21:46 
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Registriert: 08.02.2006 01:55
Beiträge: 493
Wohnort: 650m
Hi Turi,

das das Kennzeichen nicht verdeckt werden darf, ist für meine Begriffe wieder so eine wischiwaschi Aussage der StVO.
Wo fängt verdeckt an?
Wenn ich den Reflektor auf den schwarzen Rand des AKZ klebe oder erst auf eine weisse freie Fläche oder doch erst über Buchstaben/Zahlen....?
Viele kleben den Ref. ganz knapp unter`s AKZ, andere wiederum einfach vollständig auf eine weisse Fläche oder befestigen den Ref. oberhalb des Rückstrahlers.....
Hmmm...mal schauen...denke ich werde maximal den Reflektorhalter im AKZ verschrauben, nix irgendwie draufkleben.
In meiner Gegend (Feldberg Hessen/täglicher Motorradtreff im Sommer)
wird regelmäßig und penibel kontrolliert.
Immer das volle Programm: Parkplatz absperren, ausnahmslos jeden Biker rausziehen.....usw.

Man muss ja nicht gleich schlafende Geister wecken und sich den Bock komplett zerlegen lassen, nur weil ein Minireflektor auf`m AKZ aufgeklebt ist...

Gruß, kFkG

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BeitragVerfasst: 12.02.2006 22:08 
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Registriert: 14.01.2006 23:43
Beiträge: 3047
kFkG hat geschrieben:
wischiwaschi Aussage der StVO


Die Rennleitung wird dir sagen: "Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, den auszulegen unser Job ist." :idea: Im Ernst, lass das Dingens drunter hängen und basta, ist ja auch nicht so, dass es keine Funktion hätte.

Im übrigen ist es schon "lustig", was die StVZO so alles für Forderungen hat. Streng genommen kann man bei der Umbauerei eigentlich nur alles falsch machen. Blinkerabstände, Kennzeichenneigung, Rückstrahlerlage...


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BeitragVerfasst: 12.02.2006 23:00 
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DRZ-Platinuser
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Registriert: 12.10.2005 18:04
Beiträge: 1308
Wohnort: Hassloch
Hi Hund,
ich hab' das ganze so angebaut:

Bild

Mir sind die grünen schon ein paar mal hinterhergefahren,
bis jetzt ist (toi,toi,toi) noch nix passiert, obwohl mein Rücklicht garantiert kein E-Zeichen hat...

Gruß, D.


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BeitragVerfasst: 13.02.2006 14:11 
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DRZ-Premium-User

Registriert: 08.02.2006 01:55
Beiträge: 493
Wohnort: 650m
Hi Domenic,

die Halterung gefällt mir sehr, genau mein Style, so in etwa hab ich das auch geplant.
Ich fang einfach mal an zu basteln, Ergenisse werden dann hier gepostet...

cu

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