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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 31.05.2010 18:21 
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Beiträge: 6455
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JohnStarlight hat geschrieben:
Ganz zu schweigen von den Pennern, die nix blöderes zu tun haben, als den ganzen Abend mit voll aufgedrehter Mucke und offenen Fenstern in ihrem tiefergelegten E36 um den Block zu fahren :klatsch:


jo, :hihi: die gibts hier auch.... utzs utzs utzs utzs, oder jalladinddödeliü....

ach, das Problem ist eben immer subjektiv.
Was der eine toll findet bringt den Nachbarn eben manchmal auf die Palme.

Natürlich ist einer schöner Klang vom Möp was feines, egal ob Straße oder Offroad.
Aber wenn er fragt " geht auch komplett ohne dB Eater kann ich nur den Kopf schütteln...... s. meinen Beitrag oben.

Gruß justdoit


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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 31.05.2010 19:21 
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DRZ-Junior

Registriert: 07.02.2010 11:34
Beiträge: 36
Ist eine tolle Diskussion.
Die Rennsportvereine haben begriffen, das sie mit Lärmschutzmassnahmen wenigstens nicht noch mehr Gegner bekommen.
Darum auch bestimmte Lautstärken auf den Strecken. Klar für eine jüngere Person ist es noch geil den fetten Sound seiner Maschine zu hören.
Aber es sind auch andere Leute auf den Strassen unterwegs. Und fragt doch mal eure Nachbarn was die von dem Typen mit der lauten Maschine halten.
Die Mütter der Kleinkinder und die Senioren gehen vermutlich direkt mal an die Decke.
Ich find einen fetten Sound auch gut. Aber Leistung bringt der ja wohl eher weniger.
Also auch mal an andere denken und etwas zurück stecken.
Das ist kein Angriff auf die Laute Fraktion. Denkt einfach mal an die netten jungen Mütter die ohne Ränder unter den Augen einfach besser aussehen ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 31.05.2010 19:30 
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Registriert: 29.02.2008 12:19
Beiträge: 2112
Mich haben se in Stendal mit 100 db gemessen, jetzt versuche ich die ganze Zeit die Krawalltüt zu dämmen, weil in Bilstain sind max 94 db erlaubt. und dann wird hier so nen Käs diskutiert.
Wer zu laut ist gehört einfach nicht auf die Straße. punkt um.

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wo sich alte Böcke austoben können


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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 31.05.2010 20:07 
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DRZ-Junior

Registriert: 15.03.2005 12:52
Beiträge: 24
Wohnort: Viechtach
Habe das Gefunden,ist EU-Gesetz seit 2007Auspuff ohne ABE nur noch Ordnungswiedrigkeit! und andere Änderungen, neues EU Recht seit 01.03.07
Hallo, Her mit Den Racingteilen die nicht wahnsinnig laut sind.

________________________________________
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen,
die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine
Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder
beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007
http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php

Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).

Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.03.2007 5. Auflage siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro

Wo jetzt steht, das Auspuff ohne e-nummer, also racing usw. zu dieser
Unvorschriftmäßigkeit zählt, konnte er mir nicht sagen, nur das er die
Anweisung bekommen hat, bei einer Kontrolle so vorzugehen. Dazu müsste man dann wohl nochmal die ganzen Paragraphen durchwühlen.

Zur dB- Messung habe ich mir folgendes erklären lassen.

1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.

2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45°
Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.

3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist
eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)

4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss
eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.

5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.

6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.

7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine
Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.


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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 31.05.2010 20:09 
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DRZ-Platinuser

Registriert: 26.04.2010 15:00
Beiträge: 4147
Wohnort: Biggesee
Hallo,

ich finde es sehr positiv, dass sich hier die meisten User gegen unnötigen Krach aussprechen, die Argumente dafür sind ja auch nachvollziehbar, zumindest für mich.

Wenn man illegal oder am Rande der Legalität irgendwo unterwegs ist, dann muß man nicht noch zusätzlich durch Krach auffallen. Aber auch auf der Strasse macht man sich mit einer Krawalltüte keine Freunde und es ist einfach nur rücksichtslos keine Rücksicht zu nehmen.

Klar ist gegen einen netten Sound nichts einzuwänden, aber Sound ist eben nicht immer auch gleich Lautstärke.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass es zu einem wirklich großen Mopped nicht reicht und man meint dann die fehlende Leistung durch Lautstärke kompensieren zu müssen. Ist wie beim Wetter, es gibt die tatsächliche Leistung und die gefühlte.

Wer es braucht, soll sich einfach ein Mopped mit 150 PS kaufen, da hat man Leistung im Überfluß auch ohne überflüssige Lautstärke.

Amigo hat geschrieben:
Leute ich lese immer bloß wenn sie dich erwischen mußt du Moped stehen lassen usw ,wem von euch ist es den wirklich selber passiert ?? Ich meine wer kann aus eigener Erfahrung berichten?


Ich habe einen entsprechenden Bericht im Fernsehen gesehen, mit besagten Holländern, meinst du, dass wäre nur fürs TV gestellt gewesen? Bezweifelst du, dass die Polizei diese Möglichkeit hat?

Amigo hat geschrieben:
Wenn die Betriebserlaubnis erlischt wenn ich keinen DB Eater drin habe dann müsste sich die Polizei an jede Tüv oder Dekra Prüfstelle hinstellen und jedes Auto das wegen einem durchgerosteten Auspuff ( zu Laut ) nicht durchgekommen ist anhalten und die Betriebserlaubnis einziehen.

Ich weiß es nicht 100%ig, aber ich denke die BE ist nicht das Problem, sondern die Lautstärke und die damit verbundene Belästigung Dritter. Mit einem kaputten Auspuff kann man das auch nicht vergleichen, denn da kann man sagen, dass der gerade kaputtgegangen ist. Fahren ohne oder mit unzulässigem DB-Killer ist aber eine bewußte Manipulation, ein Verkehrsrechtler könnte dir das wohl besser erklären.

Amigo hat geschrieben:
Oder was ist mit den Leuten die sich ein gebrauchtes Moped gekauft haben und unwissentlich nen Falschen Auspuff drauf haben wird denen bei einer Kontrolle sofort immer das Moped stillgegt?

Wie du das Mopped gekauft hast spielt gar keine Rolle, damit kann man sich nicht rausreden, Fahrer und Halter sind für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

Amigo hat geschrieben:
dann ist eure Betriebserlaubnis (und Versicherrungschutz ) auch Futsch


Der Versicherungsschutz ist nicht zwangsläufig betroffen, aber das ist ein anderes Thema.

Amigo hat geschrieben:
Ich glaube wenn der Pott nicht extrem zu laut ist und sich das ganze im Rahmen bewegt wird das Moped auch nicht stillgelegt.

Es ging hier aber um deutlich zu laute Auspuffanlagen. Wenn das Mopped nicht zu laut ist, wird vmtl. auch nur selten genauer kontrolliert.

Gruß
Frido

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Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 31.05.2010 22:32 
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ich kann euch alle verstehen....ich bin kein proll sondern stehe einfach auf guten sound, der auch sehr laut und tief sein darf! ich mochte dies schon immer und bei meiner duc war es auch nicht anders. ob euch das gefällt oder nicht, ob ihr euch hier aufregt interessiert mich keinen stück...die beiträge habe ich eh nur flüchtig gelesen. ob es nun verwerflich ist oder die motorradfahrer in ein schlechtes licht stellt war nicht die frage.

also, ihr könnt hier gerne weiter diskutieren und euch aufregen oder sonst was schreiben ;)

ich wünsche euch einen schönen abend und viel spaß mit euren maschinen und eine unfallfreie fahrt, ob leise oder laut.

beste grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 01.06.2010 01:29 
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HarleyRider hat geschrieben:
Wer zu laut ist gehört einfach nicht auf die Straße. punkt um.

...sagt Mr. 160Phon Chopper *gg*

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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 01.06.2010 07:51 
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Mighty Doc hat geschrieben:
HarleyRider hat geschrieben:
Wer zu laut ist gehört einfach nicht auf die Straße. punkt um.

...sagt Mr. 160Phon Chopper *gg*

Pass auf sonst gehts zum Friseur gelle :schlaege:
Erstens ist das nen Baujahr 57 und zweitens ORIGINAL gelle mein Freund. Ganz soviel sinds auch nicht, nur 112 Phon. Dann ist es nen Bopper und dazu kommt der Begriff Bestandsrecht.
So jetzt sag Du mir das das alles auch auf die DRZ zutrifft . :prost: :crazy:

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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 01.06.2010 09:57 
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haha, zu laut ist aber zu laut. dann gehörst du damit auch nicht auf die straße :boxen:


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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 01.06.2010 11:10 
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Amigo hat geschrieben:
Leute ich lese immer bloß wenn sie dich erwischen mußt du Moped stehen lassen usw ,wem von euch ist es den wirklich selber passiert ?? Ich meine wer kann aus eigener Erfahrung berichten? Wenn die Betriebserlaubnis erlischt wenn ich keinen DB Eater drin habe dann müsste sich die Polizei an jede Tüv oder Dekra Prüfstelle hinstellen und jedes Auto das wegen einem durchgerosteten Auspuff ( zu Laut ) nicht durchgekommen ist anhalten und die Betriebserlaubnis einziehen. Oder was ist mit den Leuten die sich ein gebrauchtes Moped gekauft haben und unwissentlich nen Falschen Auspuff drauf haben wird denen bei einer Kontrolle sofort immer das Moped stillgegt? Ich nehme an 90% der Jungs die sich an diesem Thread beteiligen haben den Luffi offen oder nen ABP Krümmer , kleineres Ritzel dann ist eure Betriebserlaubnis (und Versicherrungschutz ) auch Futsch im Falle einer richtigen Kontrolle.Komisch hier macht sich keiner Gedanken darüber. Ich glaube wenn der Pott nicht extrem zu laut ist und sich das ganze im Rahmen bewegt wird das Moped auch nicht stillgelegt. So und jetzt könnt ihr über mich herfallen.


:daumen: :daumen: :daumen: :daumen:

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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 01.06.2010 23:51 
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kürbis hat geschrieben:
haha, zu laut ist aber zu laut. dann gehörst du damit auch nicht auf die straße :boxen:

1957 war das aber nicht zu laut und entsprach den Vorschriften (die es vlt. auch gar nicht gab) wieso soll ich dann also nicht auf die Straße dürfen?
Für die neuen gelten ja auch die leisen 86 db nur damals gabs das halt nicht.
Oldtimer haben halt Sonderrechte, so wie ich auch :crazy:

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 Betreff des Beitrags: Re: strafe ohne db killer...
BeitragVerfasst: 02.06.2010 00:47 
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... plärrn musses!!!

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