Andreas Lukoschek hat geschrieben:
Sorry,
das ist ein sehr problematisches fFeld.
Damit hat er mehr als recht.
Andreas Lukoschek hat geschrieben:
Sie werden kein solches Gutachten finden, da es nicht möglich ist die
gesetzliche
vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten.
Das weiß der so pauschal? Mir stellt sich dann die Frage, wie es möglich ist, dass z.B. eine neue Husqvarna SM 610 mit einem Keihin FCR 41 MX serienmäßig mit eingetragenen 39kW für den Straßenverkehr homologiert werden konnte. Es ist schließlich kein Geheimnis, dass die Hersteller selbst bei den Zulassungsverfahren durch technische Tricksereien- zu deutsch- bescheißen. "G-Pack" etc. schalten bekanntlich diese nur für einen ganz genau definierten- für die "Zulassungsmessung" relevanten- Fahrzustand eingreifenden Drosselungsmaßnahmen wieder aus.
Das bedeutet doch andererseits, dass man bei der geringsten Abweichung von diesem Fahrzustand vielleicht streng genommen schon wieder illegal unterwegs ist, weil die Grenzwerte (z.B. für das Fahrgeräusch) schon nicht mehr eingehalten werden können. Und das betrifft dann vermutlich auch eine DRZ-S sowie wohl dutzende andere Modelle. Bestraft wird man als Fahrzeughalter/-fahrer dafür nicht.
Worin liegt dann im Endeffekt der Unterschied zu meiner offen eingetragenen Sportversion? Oder auch wieder anders herum: Wer behauptet und kann mir beweisen, dass ich automatisch illegal unterwegs bin mit der vollen Leistung?
Mein Motorrad musste nach längerer Standzeit einer Vollabnahme unterzogen werden. Ich muss doch wohl den Anspruch erheben können/dürfen, dass alles, was in meinem Fahrzeugschein steht, auch gesetzeskonform ist, wenn ich Nichts nachträglich manipuliere. Man hat es doch schließlich geprüft und durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen lassen! Mit welcher Begründung sollte dann ein Polizist bei einer möglichen Kontrolle daran zweifeln? Aus irgendeiner Laune heraus wird er das nicht dürfen.
Größter Streitpunkt ist wohl nach wie vor das Standgeräusch (, dass bei Kontrollen gemessen wird). Ich hoffe, die DRZ hält die 92dB mit einem LeoVince X3 ein. Dazu eine kleine Anekdote am Rande: ein Kumpel von mir wurde mit seiner R1 mal gemessen. Es war alles in Ordnung und im anschließenden Gespräch meinte der (Motorrad-)Polizist dann sinngemäß sowas wie: "Leute, ihr müsst halt Mopeds fahren, bei denen noch ordentliche Sachen eingetragen sind." Dann zückt er den Fahrzeugschein seiner privaten BMW R ?? (älteres Semester), wo noch 105dB Standgeräusch eingetragen waren.
Der Versicherungsschutz ist mit der Leistungseintragung jedenfalls in trockenen Tüchern. Bei einem möglichen Unfall wird es nämlich so gut wie unmöglich sein, die Ursache auf ein vielleicht immer noch zu schmutziges Abgas festzulegen

. Und auch da scheiden sich schon wieder die Geister. Wie schon an anderer Stelle erwähnt ist z.B. die 4,5% CO-Grenze ein Wert, "der schon von PKW-Motoren in den 70er Jahren eingehalten wurde". Gibt es dann wiederum andere Grenzwerte, die die ganze Sache für eine Leistungshomologation zu so einer Gratwanderung machen? Oder liegt es dann doch hauptsächlich am Geräusch?
Fragen über Fragen... Nirgends findet man verlässliche Informationen. Der Gesetzgeber hat sich im Laufe der Zeit auch mehr als nur ein Eigentor geschossen.
Für mich als Laien ist das Ganze an Unüberschaubarkeit kaum zu übertreffen und deshalb verlass ich mich auf das, was ich schwarz auf grün-weiß hab.