Hallo,
egal ob die Gesetzesänderung nun für Motorräder gilt oder nicht, der Zeitpunkt dieser Änderung ist m.E. denkbar unglücklich gewählt. Ein paar Monate früher und alle hätten sich darauf einstellen und offene Fragen klären können - aber das wäre wohl zu einfach gewesen.
Die Behauptung des BVDM, dass die Winterreifenpflicht nicht für Motorräder gilt und die Begründung dazu halte ich für fragwürdig und würde mich nicht darauf verlassen. Letztendlich wird da nur eine Klärung durch den Gesetzgeber oder das Bundesverkehrsministerium die Zweifel ausräumen.
Wenn z.B. angeführt wird, dass geeignete WR für Moppeds nicht angeboten werden, dann ist das nicht das Problem des Gesetzgebers, sondern des Marktes. Wenn für einen Pkw kein Russfilter angeboten wird und dieser daher keine Umweltplakette kriegt, dann befreit das ja auch nicht von der Plakettenpflicht.
Warum ist lt. Aussage ds BVDM eine WR-Pflicht für Motorräder praxisuntauglich? Evtl. weil geeignete Reifen nicht angeboten werden? Wenn entsprechende Nachfrage besteht, werden die Reifenhersteller wohl reagieren - das dauert natürlich.
§ 2 Abs. 3a StVO lautet in der neuen Fassung:
„Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“Der BVDM argumentiert dann m.E. ziemlich unlogisch herum, um das gewünschte Ergebnis herauslesen zu können. Aus meiner Sicht ist es völlig unerheblich, dass sich die Richtlinie 92/23 nicht auf Motorräder bezieht, denn die wird nur benannt um die Eigenschaften der geforderten Reifen zu beschreiben.
Auf meiner Suche nach dem Text der og. Richtlinie bin ich auf einen Beitrag gestoßen, der exakt meiner Meinung entspricht.
http://www.lawbike.de/motorradrecht/201 ... r-bezieht/Ein WR dürfte auf glatter Fahrbahn sicherlich die Fahreigenschaften verbessern - aber merklich?
Wie sieht es aber auf schneebedeckter Fahrbahn aus, da hätte wohl eher ein Stollenreifen die Nase vorn?
Vielleicht gibt es ja demnächst im Winter eine Seitenwagen- oder Stützräderpflicht? UNMÖGLICH - diesem Gesetzgeber traue ich alles zu!
Ich hab die Moppeds eingemottet und wenn überhaupt, dann drehe ich höchstens ne Runde durch den Wald, daher juckt mich die WR-Pflicht nicht wirklich. Ich bin bekennendes Weichei - 4 Räder mit Knautschzone und Heizung machen bei winterlichen Temperaturen mehr Spaß!
Gruß
Frido