Hallo Leute,
gestern Email geschickt und heute morgen schon die Antwort da!
Das nenn ich mal ne schnelle Amtshandlung!
Kam zwar nicht von der Chefin, ist aber trotzdem ok.
Hier der entscheidende Inhalt:
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Mit Einführung der neuen Kradkennzeichen, war den Ausführungsbestimmungen zunächst zu entnehmen, dass die Zuteilung von zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern im Zusammenhang mit den neuen Kradkennzeichen nicht zulässig sei.
Zwischenzeitlich hat das Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ergänzend mitgeteilt, dass im Falle eines Wechsels vom konventionellen Kennzeichenschild zum neuen Kraftradkennzeichenschild, die bisherigen dreistelligen Erkennungsnummern aus Gründen des Besitzstandes weiter geführt werden dürfen.
Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre dreistelligen Erkennungszeichen behalten und auf das neue Format übertragen können. Auch die Umstellung auf ein Saisonkennzeichen berechtigt Sie, Ihre alte Nummer zu behalten, weil die ursprüngliche Zuteilung des Kennzeichens vor dem 08.04.2011 erfolgte.
Neufahrzeuge oder Fahrzeuge die nach Wiesbaden umgemeldet werden, erhalten allerdings nur noch die vierstelligen Kombinationen.
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Ich denke damit ist alles gesagt! Und wenn das jetzt schon in Hessen so gehandhabt wird, dürfte es im Rest der Republik dann auch keine Schwierigkeiten mehr geben.
Gruß Achim
21:55 Uhr
PS: Habe gerade vier neue Schilder bei "kennzeichen24.de" bestellt (inkl. Versand 29,95€)