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 Betreff des Beitrags: Re: Holeshot Krümmer und K&N Luftfilter mit A2 Führerschein
BeitragVerfasst: 23.10.2013 21:15 
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Registriert: 02.01.2013 19:42
Beiträge: 354
Danke, aber das zweite Bild vom Gutachten ist offline.


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 Betreff des Beitrags: Re: Holeshot Krümmer und K&N Luftfilter mit A2 Führerschein
BeitragVerfasst: 23.10.2013 23:28 
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DRZ-Platinuser
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Registriert: 25.05.2011 22:48
Beiträge: 1325
Wohnort: Berlin
Frido hat geschrieben:
Hallo,

wie gesagt braucht man m.E. für einen Krümmer keine ABE bzw. Eintragung, sondern nur für den ESD. Macht m.E. auch Sinn, denn letztendlich geht es bei der Genehmigung der Auspuffanlage doch vorrangig um die Lautstärke. Daher befindet sich auch bei der Ori-Anlage nur auf dem ESD eine E-Nr..

Wie die Abgase zum ESD komme ist doch egal, die Geräuschentwicklung wandert sich dadurch nicht. Sonst musste ja auch das Verbindungsrohr vom Krümmer zum ESD über eine ABE verfügen.

Angenommen ein zulässiger ESD hat einen 41mm-Anschluss, dann würde es doch keinen Sinn machen einen 43er Krümmer anzubauen. Falls das aber gemacht würde, was würde sich am Abgasverhalten bzw. der Lautstärke im Vergleich zu einem 41er ändern?

Warum sollte ein Edelstahlkrümmer mit gleichen Massen wie das Original eingetragen werden müssen, weil er aus einem anderen Material besteht?

Wenn Egu sagt, dass ihr ESD nur mit ihrem Krümmer verbaut werden darf, dann ist das.W. eine Ausnahme oder steht bei anderen ESD auch bei, welcher Krümmer zulässig ist? Ich glaube nicht.

Leider ist dem nicht so.
"Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie ..." Quelle: § 49 Abs. 2a StVZO

Zitat:
Ob der Versicherungsschutz im Schadensfall wirklich erloschen ist bezweifle ich auch, denn m.W. kommt die Versicherung nicht um die Leistung herum, wenn das unzulässige Bauteil nicht im Zusammenhang mit dem Unfall steht. Wenn ich ein unzulässiges Rücklicht montiert habe und fahre auf ein anderes Fahrzeug auf, dann wäre der Schaden auch mit einem Ori-Rücklicht ebenso eingetreten. Anders sähe es aus, wenn z.B. eine unzulässige Bremsscheibe montiert wäre.

Wenn das nicht zugelassene Rücklicht im Unfallbericht auftaucht, führt das dazu das der Versicherungsschutz erlischt. Die Versicherung ist verpflichtet den Schaden zu zahlen. Aber sie kann den Betrag dem Versicherungsnehmer in Rechnung stellen. Die Prozente werden dann trotzdem erhöht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Holeshot Krümmer und K&N Luftfilter mit A2 Führerschein
BeitragVerfasst: 24.10.2013 01:24 
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DRZ-Platinuser

Registriert: 26.04.2010 15:00
Beiträge: 4147
Wohnort: Biggesee
Hallo,

stimmt, die StVZO verlangt eine Zulassung und entsprechende Kennzeichnung, aber darf man dann den Ori-Krümmer montieren, an dem habe ich noch keine Kennzeichnung entdeckt?

Auch an anderen Kümmern habe ich bisher noch nie eine E-Kennzeichnung gesehen.

Wann die BE erlischt ist in § 19 Abs. 2 StVZO geregelt.

Danach mus sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern und das ist beim Austausch des Krümmers doch fraglich.

Die Versicherung kann den Versicherungsnehmer bis max. 5000 € in Regress nehmen, sh. § 2b Abs. 2 AKB i.V.m. § 5 KfzPflVV.

Sh. z.B.

http://www.service-recht.de/index.htm?h ... RIPT_S.HTM

http://www.123recht.net/Unfall-mit-entd ... f1509.html

http://www.funkmeldesystem.de/foren/sho ... p?p=325243

http://www.vwcorrado.de/forum/archive/i ... 57182.html


Gruß
Frido

_________________
DRZ 400 E
Husky 455 Rancher

Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


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 Betreff des Beitrags: Re: Holeshot Krümmer und K&N Luftfilter mit A2 Führerschein
BeitragVerfasst: 05.05.2014 16:08 
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DRZ-Frischling

Registriert: 23.04.2014 19:34
Beiträge: 4
Ich habe demnächst auch meinen A2, hoffentlich am 15. und hatte auch meine Bedenken da eine EGU Komplettanlage verbaut ist. Hab dort angerufen und gefragt wie das mit der Leistungssteigerung durch den Krümmer und meinen 0,2 KW/kg aussieht und er meinte, das sei kein Problem, da die Leistungsteigerung nirgens in der ABE erwähnt wird. Das soll zu ihrem eigenen Schutz sein, damit niemand der die Anlage kauft und auf den Ürfstand geht um zu beweisen das sie nicht die Angegebenen 4 PS Mehrleistung bringt. Hoffe ich konnte ein paar anderen A2'lern die Angst nehmen, ich jedenfalls lasse die Anlage auf jeden Fall dran :)

LG


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 Betreff des Beitrags: Holeshot Krümmer und K&N Luftfilter mit A2 Führerschein
BeitragVerfasst: 07.05.2014 08:40 
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DRZ-Junior
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Registriert: 19.12.2011 19:20
Beiträge: 30
nisse95 hat geschrieben:
Ich habe demnächst auch meinen A2, hoffentlich am 15. und hatte auch meine Bedenken da eine EGU Komplettanlage verbaut ist. Hab dort angerufen und gefragt wie das mit der Leistungssteigerung durch den Krümmer und meinen 0,2 KW/kg aussieht und er meinte, das sei kein Problem, da die Leistungsteigerung nirgens in der ABE erwähnt wird. Das soll zu ihrem eigenen Schutz sein, damit niemand der die Anlage kauft und auf den Ürfstand geht um zu beweisen das sie nicht die Angegebenen 4 PS Mehrleistung bringt. Hoffe ich konnte ein paar anderen A2'lern die Angst nehmen, ich jedenfalls lasse die Anlage auf jeden Fall dran :)

LG


Ich wage zu bezweifeln, dass die EGU Anlage 4PS bringt! Bei den meisten Zubehördämpfern kann man froh sein, wenn sie an die Leistungsentwicklung der originalen Anlage rankommen.

Meines Wissen bringt ein Leistungskrümmer keine Leistung, sondern nur thermische Entlastung und daher auch meiner Meinung nach nur mit nem wirklich leistungssteigernden Umbau wie Flachschiebervergaser oder Nockenwellen usw sinnvoll...


Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk


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 Betreff des Beitrags: Re: Holeshot Krümmer und K&N Luftfilter mit A2 Führerschein
BeitragVerfasst: 07.05.2014 10:43 
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DRZ-Stamm-User

Registriert: 11.04.2013 14:51
Beiträge: 59
Krümmer und Dämpfer brauchen immer ne ABE, wie alle anderen wichtigen Teile auch.
Eintragungspflichtig wirds so weit ich weis erst wenn eine Leistungssteigerung eintritt.

Auch wenn im Falle eines Falles die leistungssteigernde Auspuffanlage nicht am Unfall schuld ist, wenn die Versicherung das herausbekommt versucht sie die Kosten auf dich abzuwälzen. Versicherungen haben noch nie auch nur einen cent zuviel gezahlt wenn es irgendwie anders ging, eher zuwenig.
Bedenke: Die Versicherung hat alle Zeit der Welt den genauen Tathergang herauszufinden. Ob du dein Geld erst nach einem Jahr bekommst ist denen doch egal.

Gruß

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MfG Buumann.


Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm,
die Bullen machens andersrum!


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