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 Betreff des Beitrags: Leo Vince X3 in der Schweiz eintragen. Geht das?
BeitragVerfasst: 27.06.2006 16:16 
Hallo,

Ich möchte mir den Leo Vince X3 Entdtopf in D bestellen und eintragen lassen. Gemäss Auskunft der St. Galler MFK geht dies nur, wenn vom offiziellen Schweizer Importeur ein Beiblatt mit ECE Genehmigungsnummer, Fahrzeugmarke und Typ, CH-Typenscheinnummer, Motorkennzeichen, Leistung und Drehzahl ausgestellt wird.
Hat jemand seinen LeoVince Topf in der Schweiz gekauft und ein solches Schreiben erhalten? Welche Angaben sind enhalten. Hat jeman den Topf im umliegenden Ausland gekauft und den Topf eintragen lassen.

Über ein paar Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.

Gruss

Martin
DR-Z400S K3


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BeitragVerfasst: 27.06.2006 16:27 
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Ja leider stehen die Schweizer der deutschen Bürogratie in keinster weise nach. Meine Cousine hat bei ihrem Umzug in die Schweiz ihre jahrelang in deutschland zugelassene und fast TÜV neue Yamaha beim Umzug in die Schweiz mitgenommen und musste auch trotz aller deutschen ABE´s eine Vollabnahme machen lassen und hat da richtig viel Geld gelassen. Fast mehr, als das Ding noch Wert war. Ich frag mal bei ihr nach, ob sie da noch irgendwie trixen konnte, aber deutsche ABE´s zählen nicht. Soweit ich weis.


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BeitragVerfasst: 27.06.2006 17:56 
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Hallo Martin

Ich komme auch aus der Schweiz und soviel ich weiss dürfte das ziemlich schwierig werden, weil ab 2006 muss jeder Zubehörauspuff ein Kat haben, wenn der originale Auspuff auch einen Kat hat. Die DRZ hat ja einen Kat.
Was aber möglich ist, ist der Sebring Hunter zu montieren. Für diesen gibt es alle Beiblätter und Importeurbestätigungen für die Schweiz und der hat auch einen Kat. Ist nicht gerade billig, aber sicher legal.

Gruss André


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BeitragVerfasst: 27.06.2006 18:13 
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Hi Letue
mal ne blöde Frage - aber seit wann hat die DRZ einen Kat?
So viel ich weiss, hat die DRZ (wie beinahe alle Enduros mit beinahe offener Leistung) nur ein EPC-System - und das bewirkt vor allem ein langsameres Öffnen des Vergasers beim Vollgas-Geben (und auch da nur im 2. und 3. Gang). Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren :oops:

Was Zubehör-Töpfe in der Schweiz angeht: die MFK hat (für einmal) wirklich recht. Die CH-Vorschriften sehen keine EU-Regelungen vor, d.h. E-Nummern hin oder her - ohne Importeursbescheinigung geht nichts. Und damit es noch lustiger wird: selbst mit Bescheinigung kann ein Prüfer ein Eintrag ablehnen, denn es steht dem Experten frei zu entscheiden ob der Ton "störend" wirkt. Bei der MFK Zürich ein klarer Fall: ohne CH-Abgas- und Lärmmessung gibt es schlicht keinen Eintrag.

So kommt es wie es kommen muss: jeder zweite fährt mit einem (in Europa legalen) ABE-Topf durch die Gegend und wird kaum jemals Probleme bei Kontrollen haben - und wenn man mal zur MFK geht sagt einem der Prüfer ohne zu wissen mit welchem Topf man fährt, man solle doch bitte schön für den Termin mal wieder den Originaltopf montieren.

So geht das.

Marc
P.S.: jetzt wird vielleicht dem einen oder anderen langsam klar, wieso die CH-Preise teilweise so dermassen überrissen sind - denn als Kunde hat man schlicht keine Wahl. Andererseits: damit der Importeur eine CH-Bescheinigung ausstellen kann, muss er den Topf "legalisieren" lassen - und das kostet natürlich auch eine Stange Geld. Und so wird auch verständlich, dass die Importeure nur für Gross-Serien solchen Aufwand betreiben - und unter der Hand dann trotzdem massig "illegale" (zwar mit EU-ABE, aber ohne CH-Abnahme) Tüten in den Handel bringen. Also aufgepasst - nicht alles was über den Importeur verkauft wird, ist auch wirklich legal.


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BeitragVerfasst: 27.06.2006 18:37 
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@Marc
meine "S" aus 2004
hat einen U-Kat,und dies ist meines Wissen nach auch Auflage für die Zulassung gewesen

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DRZ 400 - Die CCM wie sie sein sollte...
Hang loose,Willy


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BeitragVerfasst: 27.06.2006 19:15 
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Beiträge: 94
Wohnort: Eifel
Halllo :biken: ,

soweit ich weiss haben alle DRZ 400 SM seit dem sie auf dem Markt sind,
einen U-Kat. Wie das mit den Enduros ist bzw ab welchem Baujahr ein Kat verbaut wurde weiss ich nicht, aber ich mach mich da mal schlau :idea:

_________________
I's a Live before Coffee ???


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BeitragVerfasst: 27.06.2006 19:51 
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muss man den topf eintragen lassen?


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 Betreff des Beitrags: Leo Topf guck mal http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfk/fahrz
BeitragVerfasst: 27.06.2006 21:11 
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Ciao
töpfe muss man in der Schweiz nicht eintragen. Beiblatt reicht. Habe von meiner Monster n Prüfbericht(kostet 60Fr) wo steht Töpfe müssen nicht eingetragen werden,,,,,,, wenn dass keine abzocke ist.
Von den grossen Online shops in D gibts beiblätter welche auch für die Schweiz gültig sind. Ist auch bei AUt(u)ofelgen so. Aber das mit dem Kat stimmt. Wenn Kat im original Topf dann muss es auch im Zubehörtopf einen Kat geben.
Das Gesetz zieht auch das EWG/ EU Recht an. Mit EG sollte gut sein.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.414.de.pdf Zitat:
Die technischen Anforderungen nach Ziffer 1.2.1 gelten als erfüllt,
wenn eine EG-Gesamtgenehmigung oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung
nach der der Richtlinie Nr. 92/61/EWG
oder schau mal unter http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfp/fa ... uspuff.htm
Gruss Snowvirus

_________________
DRZ 400


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 Betreff des Beitrags: Re: Leo Topf guck mal http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfk/f
BeitragVerfasst: 27.06.2006 22:06 
snowvirus hat geschrieben:
Ciao
töpfe muss man in der Schweiz nicht eintragen. ....................
Von den grossen Online shops in D gibts beiblätter welche auch für die Schweiz gültig sind. ..........................


Hallo,

Das man den Topf nicht eintragen muss stimmt wenn man eine entsprechende Bescheinigung hat. Aber gemäss meiner MFK des geringsten Misstrauens muss diese Bescheinigung von einem Schweizer Importeur oder einem Schweizer Hersteller ausgestellt sein und die Angaben enthalten, welche unter deinem zweiten Link zu finden sind. Da Angaben wie der die schweizerische Typenscheinnummer landesspezifisch sind, bezweifle ich, dass ein Deutscher Lieferant überhaupt über die nötigen Angaben verfügt.

Aber wenn ich doch ein Auspuff selbst in die CH importiere, dann bin ich ja eigentlich der Importeur. :idea: So könnte ich doch eigentlich die Erklärung selbst erstellen. Im Merkblatt sind die Mindestanforderungen aufgeführt und eine Vorlage ist auf auf der letzten Seite. http://www.asa.ch/pdf/de_katalysator.pdf

Hat denn hier niemand einen LeoVince Topf über die offiziellen Bezugsquellen bezogen und verfügt über so einen Wisch von einem schweizer Lieferanten? Vielleicht würde eine gute Kopie auch schon viel helfen. Die Unkosten würden natürlich ausgeglichen.

Gruss

Martin

der sich beim Einfahren der DR-Z den Fuss gebrochen hat und nun alle Zeit hat sich um solche bürokratischen Hürden zu kümmern.


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 Betreff des Beitrags: ich nochmal
BeitragVerfasst: 27.06.2006 23:56 
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Beiträge: 115
Wohnort: Möhlin ch
Hallo
mir wurde versichert dass eine EG ABE und ne Unbedenklichkeits bescheinigung (so ähnlich heist das glaub ich)
vom Hersteller unterschrieben reicht. .....
Laut meiner Interpretation des Gesetzestextes ist das auch so weil EG ABE auch in CH zählt.
Bei meinen Felgen haben sie sie mir einen Wisch ausgestellt(zugeschickt) in welchem sie die Typenangaben /+Stammnummer aus dem Fahrzeugausweis eingetragen haben. Musste sie dann eintragen lassen auf der MFK aber nur weil sie vom Original abweichende Dimensionen hatten und ok wahrs.
-->wenn Du bei einem Händler in D nachfragst der Erfahrung mit CH Kunden hat wird er Dir sicher helfen können+Garantie/Umtauschrecht geben.

Gruss
Snowvirus

_________________
DRZ 400


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 28.06.2006 08:17 
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Beiträge: 496
Danke für die Info über die DRZ-SM, wusste ich nicht. Ist auch bei der DRZ-S so ein Ding verbaut?

EG-ABE zählt in der Schweiz nicht 100%. Ganz einfach darum weil die Schweiz nun mal nicht Mitglied in der EU ist. Sonderregelungen gelten beispielsweise für Abgasanlagen, dies auch darum weil in der Schweiz viele Motorräder immer noch mit CH-eigenen Zulassungsnormen in Verkehr kommen.

Übrigens: auch in D gibt es so einige Motorräder (z.B. XR650) welche von Honda nie eine EU-Zulassung erhalten haben und somit nur durch Einzelabnahmen bzw. Händlerzulassungen in Verkehr gebracht wurden. Und auch da gelten teilweise andere Vorschriften als für normale EU-Zulassungen.

Kleines Beispiel: meine WR wurde in der Schweiz nach EU-Standard zugelassen:
- ohne Zündschloss
- ohne Bremslichtschalter an der Vorderradbremse

Bei CH-Zulassung (wäre auch möglich gewesen wenn beispielsweise das COC fehlt) wäre das nie und nimmer so zugelassen worden - und ich hätte vermutlich die einzige WR weltweit gehabt welche mit einem Zündschloss ausgerüstet gewesen wäre.

Das nötige Formular für den Topf gibt es bei den Strassenverkehrsämtern - wie gesagt ist es am Prüfer die gesamte Geschichte zuzulassen oder nicht.

CH ist nicht EU (und wird es vermutlich noch Jahrzehnte nicht sein), somit gelten hier andere Regelungen. Die einzigen welche verlässliche Aussagen machen können sind die Prüfer auf dem zuständigen Prüfamt, alles andere ist nur "höhren sagen und Vermutungen". Und dass es Ämter gibt bei welchen Sachen gehen welche bei andern nicht gehen ist auch nichts neues - das ist selbst in Deutschland nicht anders. Oft ist es eben im Ermessen des Prüfers zu entscheiden - und hier hat man im Kanton Zürich beispielsweise schlechte Karten (interne Regelungen der Ämter).

Wer einen Topf im Ausland kauft, hat KEINE Aussicht auf Erfolg, denn wie im Merkblatt beschrieben muss der Topf vom Schweizer Importeur bescheinigt werden. Wollte selber für meine Rennmaschine eine 2-1 Anlage von SR-Racing haben und hatte diverse Mails mit diesem deutschen Hersteller (Anlagen werden mit EU-ABE ausgeliefert) und der MFK - ist eine Sinnlose Angelegenheit. Dies, weil im EU-Raum die Grenzwerte bei Messungen überschritten werden können (Messdifferenz bis 3 DbA) und in der Schweiz die im Typenschein eingetragenen Werte ganz genau eingehalten werden müssen (Null Toleranz). Zudem ist in der EU bei Nachrüstanlagen in der Regel keine Messung der Abgaszusammensetzung nötig, in der Schweiz aber schon. Da die Töpfe andere Strömungsverhalten haben (sonst würde man sie ja kaum kaufen) und weder CH-Typenschein-Norm noch Abgaszusammensetzung ganz genau eingehalten werden, kann nur ein CH-Importeur der die Anlagen in der Schweiz prüfen liess die nötigen Papire ausstellen.

Hersteller selber könnten das übrigens auch machen, müssten aber die gesamten Unterlagen und Messdaten der CH-Prüfstelle zur Verfügung stellen welche die EU-Zulassungen übeprüft (Kosten 120.-- pro Stunde - und weil sie es ganz genau nehmen wird das so einige Stunden dauern).

So erklärt sich eben auch, wieso die CH-Preise für Abgasanlagen so dermassen überrissen sind.

Marc
P.S.: habe nun eine BOS-Titan an meiner Honda (mit CH-Importeurs-Bescheinigung). Ob man das Teil nun eintragen lassen muss ist leider unklar, denn in der Bescheinigung heisst es, das sie nur mitgefürht werden muss - im Merkblatt steht aber, dass der Einbau von einem Prüfer bestätigt werden muss (Abänderungsprüfung). Ich fahre nun einfach so weiter - und wechsle (wie der MFK-Prüfer es empfohlen hat) für den Termin auf die Originaltöpfe zurück.

A propos: http://www.asa.ch/de/merkblatt04.htm
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... chnik.html
(Änderungen Abgasanlagen und diverse andere Merkblätter).


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