Danke für die Info über die DRZ-SM, wusste ich nicht. Ist auch bei der DRZ-S so ein Ding verbaut?
EG-ABE zählt in der Schweiz nicht 100%. Ganz einfach darum weil die Schweiz nun mal nicht Mitglied in der EU ist. Sonderregelungen gelten beispielsweise für Abgasanlagen, dies auch darum weil in der Schweiz viele Motorräder immer noch mit CH-eigenen Zulassungsnormen in Verkehr kommen.
Übrigens: auch in D gibt es so einige Motorräder (z.B. XR650) welche von Honda nie eine EU-Zulassung erhalten haben und somit nur durch Einzelabnahmen bzw. Händlerzulassungen in Verkehr gebracht wurden. Und auch da gelten teilweise andere Vorschriften als für normale EU-Zulassungen.
Kleines Beispiel: meine WR wurde in der Schweiz nach EU-Standard zugelassen:
- ohne Zündschloss
- ohne Bremslichtschalter an der Vorderradbremse
Bei CH-Zulassung (wäre auch möglich gewesen wenn beispielsweise das COC fehlt) wäre das nie und nimmer so zugelassen worden - und ich hätte vermutlich die einzige WR weltweit gehabt welche mit einem Zündschloss ausgerüstet gewesen wäre.
Das nötige Formular für den Topf gibt es bei den Strassenverkehrsämtern - wie gesagt ist es am Prüfer die gesamte Geschichte zuzulassen oder nicht.
CH ist nicht EU (und wird es vermutlich noch Jahrzehnte nicht sein), somit gelten hier andere Regelungen. Die einzigen welche verlässliche Aussagen machen können sind die Prüfer auf dem zuständigen Prüfamt, alles andere ist nur "höhren sagen und Vermutungen". Und dass es Ämter gibt bei welchen Sachen gehen welche bei andern nicht gehen ist auch nichts neues - das ist selbst in Deutschland nicht anders. Oft ist es eben im Ermessen des Prüfers zu entscheiden - und hier hat man im Kanton Zürich beispielsweise schlechte Karten (interne Regelungen der Ämter).
Wer einen Topf im Ausland kauft, hat KEINE Aussicht auf Erfolg, denn wie im Merkblatt beschrieben muss der Topf vom Schweizer Importeur bescheinigt werden. Wollte selber für meine Rennmaschine eine 2-1 Anlage von SR-Racing haben und hatte diverse Mails mit diesem deutschen Hersteller (Anlagen werden mit EU-ABE ausgeliefert) und der MFK - ist eine Sinnlose Angelegenheit. Dies, weil im EU-Raum die Grenzwerte bei Messungen überschritten werden können (Messdifferenz bis 3 DbA) und in der Schweiz die im Typenschein eingetragenen Werte ganz genau eingehalten werden müssen (Null Toleranz). Zudem ist in der EU bei Nachrüstanlagen in der Regel keine Messung der Abgaszusammensetzung nötig, in der Schweiz aber schon. Da die Töpfe andere Strömungsverhalten haben (sonst würde man sie ja kaum kaufen) und weder CH-Typenschein-Norm noch Abgaszusammensetzung ganz genau eingehalten werden, kann nur ein CH-Importeur der die Anlagen in der Schweiz prüfen liess die nötigen Papire ausstellen.
Hersteller selber könnten das übrigens auch machen, müssten aber die gesamten Unterlagen und Messdaten der CH-Prüfstelle zur Verfügung stellen welche die EU-Zulassungen übeprüft (Kosten 120.-- pro Stunde - und weil sie es ganz genau nehmen wird das so einige Stunden dauern).
So erklärt sich eben auch, wieso die CH-Preise für Abgasanlagen so dermassen überrissen sind.
Marc
P.S.: habe nun eine BOS-Titan an meiner Honda (mit CH-Importeurs-Bescheinigung). Ob man das Teil nun eintragen lassen muss ist leider unklar, denn in der Bescheinigung heisst es, das sie nur mitgefürht werden muss - im Merkblatt steht aber, dass der Einbau von einem Prüfer bestätigt werden muss (Abänderungsprüfung). Ich fahre nun einfach so weiter - und wechsle (wie der MFK-Prüfer es empfohlen hat) für den Termin auf die Originaltöpfe zurück.
A propos:
http://www.asa.ch/de/merkblatt04.htm
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... chnik.html
(Änderungen Abgasanlagen und diverse andere Merkblätter).