Mighty Doc hat geschrieben:
Theoretisch braucht eine Lenkererhöhung ein Gutachten oder eine ABE.
Gutachten heißt: eintragen lassen.
ABE bedeutet: eintragungsfrei, jedoch in der Regel nur mit original Lenker und Lenkeraufnahmen.
Ich persönlich hab nen Maguralenker mit zugehöriger Klemmung montiert und eingetragen. Dass darunter noch 30mm Erhöhung montiert ist hat bislang niemanden interessiert...
Brems- und Kupplungshebel sind, soweit ich weiß, nicht eintragungspflichtig. Anders sieht es wieder mit der Bremspumpe aus. Diese stellt eine Bauliche Veränderung der Bremsanlage dar, und muss somit eingetragen werden, oder wie z.B. die Magura-Pumpe, eine ABE (in Verbindung mit Originalbremsanlage...) haben.
Gruß,
der Doc
Ah okay
Cool! danke für die Informationen
Lenkererhöung und Lenker müssen bei mir jetzt leider erst mal warten (Geld technisch)
denk das kommt dann in der nächsten Saison dran!
Brems/Kupplungshebel hab ich jetzt über Ebay von Japan preisgünstig erworben und
ich muss echt sagen die sind ihr Geld echt wert im Preis/Leistungs Verhältnis
Sehr gut Verarbeitet und Perfekt für feinere Einstellungen