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 Betreff des Beitrags: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 03.02.2016 00:22 
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Hallo,

welche Erfahrungen habt ihr mit "modifizierten" DRZ bei TÜV & AU?
Konkret: Einige DRZ fahren mit ausgebautem Pair-System (oder Sekundär-Luft-System). Andere ohne den vorgeschriebenen Schalter an Seitenständer oder Kupplung.
Was sagt bei euch der Prüfer dazu? Oder baut ihr die Teile alle 2 Jahre wieder an, um die Abnahme zu erhalten?
Werden eurer Erfahrung nach überhaupt die Abgaswerte gemessen?
Ich hatte vor der DRZ noch nie ein Motorrad, das AU-pflichtig wäre, habe daher keine Ahnung, wie das in der Realität gehandhabt wird.

Danke im Voraus

Peter

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 03.02.2016 00:41 
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Pairsystem demontiert egal da nicht gemerkt und Messwerte super

Bremslichtschalter hinten abgeklemmt da hat er gemeckert

Katzenauge hinten wollte er

Seitenständerschalter abgeklemmt nicht geprüft

Anderer Lenker nicht aufgefallen

Andere Reifengröße wollte er die Bescheinigung und wollte Geld für Wisch zum Eintragen

Gruß
M@tt


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 03.02.2016 03:50 
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DRZ-Platinuser

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Hallo,

hängt wohl immer sehr vom Prüfer ab. "Mein" Prüfer ist an sich nicht kleinlich, sieht aber wohl Rot wenn man mit Led-Blinkern und Led-Rücklichtern aus China ankommt, auch wenn die eine E-Nummer haben. Ich habe auf eine 2. Seitenständerschraube eine 6er Mutter aufgeschweißt und eine kurze Imbusschraube reingedreht. Dadurch wird die Feder des Ständers beim Ausklappen gespannt und wenn ich den Ständer entlaste klappt er hoch, da brauche ich keinen Schalter. Das funktioniert aber nur wenn der Ständer nicht verdreckt ist. Eine Neutralleuchte haben die E und Y nicht, da mache ich mir keine Gedanken, die restlichen Kontrolleuchten sind im Koso integriert. Die AU wird von meinem Prüfer sehr locker durchgeführt, ein Freund ist beim TÜV wegen der Abgaswerte schon durchgefallen, da ist er aber wohl an einen besonders kleinlichen Prüfer geraten. Die Reifen sollten zulässig sein, einen Rückstrahler würde ich anschrauben und dann einfach hinfahren, evtl. zu einem Händler der auf Enduros spezialisiert ist.

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 03.02.2016 09:48 
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Ein fehlendes Pair dürfte nicht auffallen, dafür sind die Grenzwert zu großzügig ausgelegt.
Dazu hat sich hier noch keiner gemeldet oder irgend etwas gepostet.

Worauf achtet der Prüfer:
Licht, > auch die Kontrollleuchten von Blinker und Tachobeleuchtung!!! , Licht, Blinker mit E -Zeichen, Spiegel/-größe, Katzenauge, Ständerschalter SM/S oder selbsteinklappend wie bei den Sportmodellen.
Reifengrößen, bzw. -eintragungen, Speichenspannung und der übliche technische Kram sollte klar sein.

Mein Prüfer ist da sehr hmja, großzügig :wink:
Ich stell die Kiste mit den Teilen neben das Moped, er weiß aber auch das ich keine Straße fahre, aber den TÜV benötige beim Endurobewerb :mrgreen:

Gruß

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 03.02.2016 22:30 
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Beiträge: 1655
Hallo,

danke für die schnellen Antworten!

Reifen, Licht, Blinker - die "Standards" - sind eigentlich klar. Ich hatte auch schon mehrfach, dass das Lenkschloss geprüft wurde, Rückstrahler auch.
Wichtig war mir, wie ein ausgebautes Pair-System bewertet wird, da es im Zweifelsfall die meiste Arbeit machen würde, es alle 2 Jahre wieder einzubauen (bei meiner DRZ ist es noch installiert).

Die Seitenständergeschichte ist eigentlich auch nachvollziehbar, da es schwere Unfälle gegeben hat, wenn beim Losfahren der Seitenständer noch ausgeklappt war. Daher muss der Prüfer darauf achten. Wenn jemand bei ihm vom Hof fährt und einen Unfall wegen ausgeklapptem Ständer hat, kann der Prüfer sich nicht darauf berufen, dass der Schalter gerade noch dran war und funktioniert hat. Anders bei einer defekten Bremsbirne oder einem defekten Blinker, die Teile können ja tatsächlich vor 2 sek ausgefallen sein.

Schließt sich noch die Frage an:
Habt ihr Probleme bei der HU bekommen, wenn der Scheinwerfer durch einen nachgerüsteten Schalter abgeschaltet werden konnte - verstößt ja auch gegen die Vorschrift bei Motorrädern ab Baujahr xx ?

VG
Peter

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 04.02.2016 02:43 
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Hallo,

der Ausschalter für den Scheinwerfer hat noch nie interessiert, fällt vmtl. auch gar nicht auf.

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 04.02.2016 09:22 
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...wenn denn das Licht bei der Prüfung an ist :mrgreen: Das mit dem Lenkschoß ist ein guter Hinweis :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 04.02.2016 11:05 
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Hallo,

ich habe ein billiges Zündschloss aus China eingebaut, wenn man dann noch ein 2. Schloss mit zur HU nimmt ist das Lenkschloss unwichtig.

@justdoit - meinst du mit "Lenkschoß" deinen Steuerknüppel? :lol:

Gruss
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 04.02.2016 13:56 
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:D wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten :prost:


btw - da fällt mir spontan "der kleine Schreibführa" vom Bülent ein... :crazy:

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 04.02.2016 16:25 
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Also das mit dem Ständer kann ich nicht bestätigen.
Meine Beta hat nen Ständer der nicht automatisch hochklappt und hat auch dort keinen "Kill-Schalter".
Scheinbar gibt es dort entweder einen Ermessensspielraum oder keine einheitliche Regelung. :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 04.02.2016 19:02 
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Hallo,

dann hast du wohl einen großzügigen Prüfer.

Auszug aus der Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen:

3.1.1. Der Seitenständer muß:

3.1.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß die seitliche Standfestigkeit des Fahrzeugs sowohl auf einer horizontalen Aufstellfläche als auch auf geneigtem Untergrund sichergestellt ist, damit das Fahrzeug nicht zu leicht stärker geneigt (und somit nicht um den Auflagepunkt des Seitenständers gekippt) bzw. zu leicht in die Senkrechte zurück und darüber hinaus geneigt (und somit in Richtung der dem Seitenständer gegenüberliegenden Seite gekippt) werden kann;

3.1.1.2. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt ist, wenn das Fahrzeug auf geneigtem Untergrund im Sinne des Punktes 6.2.2 abgestellt wird;

3.1.1.3. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten klappen können,

3.1.1.3.1. sobald das Fahrzeug in seine normale (senkrechte) Fahrtstellung gebracht wird oder

3.1.1.3.2. sobald das Fahrzeug vom Fahrer absichtlich nach vorne geschoben wird;

3.1.1.4. ungeachtet der Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 so ausgelegt und gebaut sein, daß er nicht automatisch einklappt, wenn sein Neigungswinkel unbeabsichtigt verändert wird (z. B. wenn das Fahrzeug durch einen Dritten leicht angestossen oder vom Luftzug eines vorbeifahrenden Fahrzeugs erfasst wird),

3.1.1.4.1. wenn er sich in ausgeklappter bzw. Parkstellung befindet,

3.1.1.4.2. wenn das Fahrzeug geneigt wird, damit das äussere Ende des Seitenständers den Boden berühren kann, und

3.1.1.4.3. wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt geparkt wird.

3.1.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, daß der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Seitenständer ausgeklappt ist.


Lt. Ausführungen im Internet ist ein nicht einklappender Ständer bzw. ein Ständer ohne Zündunterbrecher ein erheblicher Mangel und unabhängig vom Baujahr des Moppeds.

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 04.02.2016 20:50 
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DRZ-Platinuser

Registriert: 25.01.2015 10:17
Beiträge: 1655
Hallo,

ja, der Seitenständer hat für den Prüfer in Ordnung zu sein. Entweder klappt er selbsttätig ein - oder er hat einen Killschalter. Ob es Ausnahmeregelungen gibt, kann ich nicht beurteilen.

Lenkschloss: Hier haben wir etwas mehr Spielraum. Das Fahrzeug muss "gegen unbefugte Benutzung" gesichert werden. Es reicht daher nach meiner Kenntnis ein Vorhängeschloss o.ä. in der Bremsscheibe aus. Wenn kein Lenkschloss am Lenkkopf vorhanden und funktionsfähig ist, muss eine andere Sicherungsart vorgewiesen werden.

M.E. nach gibt es keine "schweren" oder "geringfügigen" Mängel mehr, da wurden wohl die Prüfvorschriften geändert. Jeder Mangel ist heute ein Mangel.

Mein Fazit: Im Prinzip kommen wir bei der HU noch ganz gut weg. Mancher Prüfer gewichtet eine Modifikation entsprechend seines "Ermessensspielraums" anders als sein Kollege. Sollte es im Falle eines Unfalls bei der Schadensregulierung durch die Versicherung zur Diskussion über z.B. einen fehlenden Killschalter am Seitenständer kommen, muss m.E. nachgewiesen werden, dass der Unfall ohne die Modifikation vermieden worden wäre. Dieser Zusammenhang lässt sich sicher bei defekter Beleuchtung, erhöhter Motorleistung, modifizierten Bremsen, geänderten Rahmen, längeren Gabeln, anderen Federbeinen leichter herstellen, als bei Seitenständerschalter oder Pair-System.
Letztendlich muss man selber entscheiden, ob man riskiert, ein Fahrzeug mit erloschener Allgemeiner Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehr zu fahren.


Bis dann
Peter

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