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 Betreff des Beitrags: Eg-Zulassung
BeitragVerfasst: 15.08.2006 14:36 
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Hallo miteinander,

Wollt mal fragen, wie das ist mit dem tüv.
Wenn ich nen Endpott kaufe und der ist EG-zugelassen, muss ich den Eintragen lassen?? Oder ist da dann ne ABE dabei??? :roll: Hilfe

Will mir nen WRP kaufen und da steht nut EG-Zugelassen?!?!!

Gruß MotoX

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BeitragVerfasst: 15.08.2006 14:38 
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Wenn des da steht isch normal ne Prüfnummer aufm Pott eingeschlagen.
D.h. nicht eintragungspflichtig. Wenn nicht müsst ne ABE dabei sein.
Die dann halt im Geldbeutel verstauen und ab dafür. Nixe eintragen.
Oder was meinen die andren?

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Jedem das seine-Und mir das meiste!!!


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BeitragVerfasst: 15.08.2006 15:41 
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Ja genau. Entweder es is ne E-Nummer drauf oder es is ne ABE dabei oder du lässt das Ding abnehmen.
Eingetragen werden muss es dann erst bei der nächsten "Befassung" mit dem Fzg-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 :wink:. Soll heissen, dass du den Auspuff, wenn er E-Nummer oder ABE hat, theoretisch eintragen lassen müsstest, sobald irgendwas anderes mit deinem Fzg-Schein zu machen wäre. Macht allerdings aber auch nur Sinn wenn du dir das Rumschleppen von nem riesen Stapel ABEs ersparen willst. Sonst pfeift danach kein Schwein.


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BeitragVerfasst: 15.08.2006 15:50 
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Also muss ich den nicht eintragen lassen, bzw es ist "legal" wenn ich mit dem rumfahr?!?! weil der WRP ja ziemlich laut sein soll, nicht das ich gleich die grünen an mir kleben hab... :|

Gruß MotoX

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BeitragVerfasst: 15.08.2006 16:02 
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Ja wenn da ne E-Nummer drauf is, dann is das okay. Weiss jetzt allerdings ob da wie beim Leo veschiedene db-killer dabei sind. Da hast ja auch nur für den leisesten ne ABE.


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BeitragVerfasst: 15.08.2006 16:06 
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Ja da is einer dabei, also offen oder als eg-zulassung. soll angeblich in 1-2tagen da sein mal schaun :lol:

Ich hoff der is was...

Gruß MotoX

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BeitragVerfasst: 15.08.2006 17:02 
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Du must selbst aber wissen, wie genau Du das nehmen willst.
1. Laut StVo erlischt die Betriebserlaubnis, wenn sich Abgas- oder Lautstärke-Werte verschlechtern
2. Laut StVo erlischt sie aber NICHT, wenn das Ding ne EG-ABE undsoweiter hat.

Jetzt kommt aber der Punkt, wo Du in Deinem Schein einen KAT drinstehen hast, an Deinem Mopped aber evtl. keine mehr dran hast.
D.h. die Angaben Deines Scheins stimmen nicht mehr mit den tatsächlichen Motorradeigenschaften überein.

Die Konsequenz daraus konnte mir bislang aber niemand (Händler, Tüv, Polizei, Rechtsanwalt) mit Bestimmtheit sagen. (Also, ich hab nur gefragt, keinen Auftrag zur rechtlichen Aufklärung abgegeben).

Wenn der Auspuff die Zulassung *vor* irgendeinem Stichtag dieses Jahr bekommen hat, kannst Du den KAT austragen lassen (und wieder eintragen, wenn Du den O-Schalldämpfer wieder einbaust).
Dann "passt" wieder alles zueinander.

So in etwa ist das. Toll, nicht?


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BeitragVerfasst: 15.08.2006 17:07 
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Aber nachdem das keine alte Sau weiss, was wirklich passiert... mei... was soll die Polizei machen, wenn sies selber nicht weiss?! (Ich sprech da aus Erfahrung! :wink: )


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BeitragVerfasst: 15.08.2006 17:09 
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Moin,

das ist aktuell wohl immer noch eine Grauzone:

--> http://www.essvau-ig.de/auspuff-vorwort.php#auk2006

--> http://www.svbomber.de/forum/downloads. ... ail&id=156



me


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BeitragVerfasst: 16.08.2006 11:25 
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Also ich werd nachher mal beim TüV anrufen und mich mal schlau machen wie das ist wenn der Endtopf eine EG-Zulassung hat und kein Kat drin ist!!

Schreib dann die Antwort hier rein...

Gruß MotoX

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BeitragVerfasst: 16.08.2006 11:53 
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Jo mach das mal... :roll:
Die meisten wissen da auch nicht worums geht...


D.

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BeitragVerfasst: 16.08.2006 12:12 
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Also, hab gerade telefoniert, und der herr vom Tüv (ein guter bekannter von mir) hat gemeint wenn der Endtopf eine EG-Zulassung hat, brauch ich sonst nix zu machen (auch nicht eintragen). Dann hab ich gefragt wie es mit dem Kat ist, da hat er gemeint wenn er eine EG-Zulasung hat kann man von dem Kat absehen.(verzichten) :crazyfreude:

Also freu mich schon auf morgen da kommt das schöne Stück... 8)

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Gruß MotoX

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