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 Betreff des Beitrags: USCars-DE-Nummernschild (klein) eintragen
BeitragVerfasst: 05.03.2007 12:26 
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Manchen hier haben ein kleinere (US-mport ?) Nummernschild drauf.

Mit US-Nummernschild meine Ich diesen kleinere mit kleinere Schrift, welche für US-Import-Fahrzeuge (wegen mangelnde Platz für ein DE-Pizzablech) vorgesehen ist.

Mir wäre ungünstig jedesmal die DE-Pizzablech für Offroad-Einsätze abschrauben zu müssen. Die US-Nummernschild wäre ein verträglicher Kompromiss.

:?: Hat jemand infos ? Wie geht das ?

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DRZ400SK5-DR350S 92'-KTM EXC 450 07


Zuletzt geändert von Franck am 05.03.2007 12:54, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 05.03.2007 12:42 
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Beiträge: 496
Hi
Geht gar nicht.
Das Ding nennt sich (so ganz nebenbei) Sportkennzeichen und wurde bereits einige male besprochen. Eignet sich nur für den Sporteinsatz bei Endurowettkämpfen und wird (auf Zusehen hin) für die eventuell zu befahrenen öffentlichen Strecken geduldet. Optimal sind die Dingerauch für den Transport (Mopped mit Schilder interessieren die Zöllner wenig) und natürlich im Gelände, damit die Verletzungsgefahr kleiner ist und auch die Maschine weniger leider. Wenn's ganz blöd geht, kann sich das Schild nämlich irgendwo verhaken und je nach Auslegung des Hecks gleich das Heck wegreissen.

Die US-Kennzeichen (oder auch andere ausländische) werden auch nur für eine bestimmte Zeit (war's nicht 6 Monate bzw. mit Sonderbewilligung 1 Jahr?) zugelassen und das auch nur für unverzollte Fahrzeuge. Wenn das Schild weg muss, schlägt denn auch der Zoll zu - ausser es sei Umzugsgut (was doch eher weniger der Fall ist).

Wirst also damit leben müssen, ab und zu das Schild umzuschrauben. Ist ja aber nicht so wirklich ein Problem :wink:

Marc


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BeitragVerfasst: 05.03.2007 12:52 
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Registriert: 06.04.2005 15:21
Beiträge: 546
Wohnort: München
Marc hat geschrieben:
Hi
Geht gar nicht.
Das Ding nennt sich (so ganz nebenbei) Sportkennzeichen.

Die US-Kennzeichen (oder auch andere ausländische) werden auch nur für eine bestimmte Zeit (war's nicht 6 Monate bzw. mit Sonderbewilligung 1 Jahr?) zugelassen und das auch nur für unverzollte Fahrzeuge. Wenn das Schild weg muss, schlägt denn auch der Zoll zu - ausser es sei Umzugsgut (was doch eher weniger der Fall ist).

Wirst also damit leben müssen, ab und zu das Schild umzuschrauben. Ist ja aber nicht so wirklich ein Problem :wink:

Marc


Vielleicht habe ich es schlecht erklärt :oops:
Nein Ich meine nicht der Sprotkennzeichen/Nummernschild... auch kein ausländische Kennzeichen..

Also: Auf die Meisten US-Import Autos ist das Platz für die DE-Pizzablech zu klein. So dürfen diesen Autos ein ganz legales und dafür vorgesehenes kleineres DE-Nummernschild mit kleinere Schrift haben... und damit 300kmh fahren (Corvette, Viper...) :shock:

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BeitragVerfasst: 05.03.2007 13:08 
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Registriert: 06.01.2007 20:00
Beiträge: 36
Wohnort: Plettenberg
Hallo Frank,

der Vorbesitzer meiner SM hatte so ein kleines
Kennzeichen drauf. Habe da allerdings nur kurz
mit dem Händler von dem ich sie gekauft habe
drüber gesprochen.

Meine erste Frage war natürlich wie geht das?

Antwort: Die auf dem Amt sehen das da recht locker
und geben dir auch ein kleines Kennzeichen für´n
Motorrad wenn du fragst. (Kreis GM)
In Olpe (Kreis OE) wo der Händler sitzt reservieren
sie alle kurzen Standardkennzeichen für Motorräder.
D.h. du bekommst auf Anfrage immer ein kleines
Normales.
Bei uns (Kreis MK) ist das kleinste im Moment zu
kriegende Kennzeichen mit 2 Zahlen und 2 Buchstaben.
Auf Nachfrage gibt´s blöde Sprüche und der Wunsch
nach einem "US" Kennzeichen wird mit erschießen
beantwortet.

Scheint so als ob der kleine Gott der jeweiligen
Zulassungstelle entscheidet was geht und was nicht.

Was mich interessieren würde, ist wie´s mit der
Lautstärke aussieht. Ein entsprechend großes Blech
hängt ja vorm Auspuff und verstärkt das normale
Geräusch um einiges. Gibt´s dadurch eine Möglichkeit
ein kleines Nummernschild eingetragen zu bekommen?
Ist nur so´n Gedanke.

Gruß Kasimir


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BeitragVerfasst: 05.03.2007 13:18 
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DRZ-Junior
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Registriert: 27.10.2006 00:44
Beiträge: 44
Wohnort: Berlin
Ich weiß - stand mal in einem alten Brief von mir drin - dass der Auspuff die Kennzeichengröße reduzieren kann.
Wenn dieser nämlich schön dicht am Rahmen geführt wird und auf das Blechle pustet, dann ist aus thermischen Gründen schon mal ein kleineres Schild eingetragen.
z.B. Max. Größe (Breite) 240mm.

Gruß
wolf


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BeitragVerfasst: 05.03.2007 13:43 
Hat aber bei meiner XT350 auch nicht gewirkt, K ist da spassbefreit. Nichtmal das angekokelte Schild mitbringen hat geholfen. Spielverderber.

Cu
Jan
btw: legal -im Sinne von: Gemaess StVZO- ist es uebrigends auch dann nicht wenn das Amt "nett" ist. Weil in der Zulassungsordnung nunmal die Mindestgroessen der Buchstaben drin stehen, und wenn man dann nicht die magische Sondergenehmigung im Schein hat laeuft das unter Kennzeichenmissbrauch und wird empfindlich teuer. Auch wenn das Amt die Fuhre so zugelassen hat.


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BeitragVerfasst: 05.03.2007 13:45 
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DRZ-Platinuser

Registriert: 24.01.2005 11:06
Beiträge: 6500
Moin,

"xWolf" hat Recht.
Bauart-bedingte Gründe sind der einzige (legale) Weg zum kleinen Schild.
Oder gute Beziehungen und wenig Buchstaben/Ziffern.
Selbst mit "Engschrift" kann es Ärger geben (sofern der Schilderfuzzi sie überhaupt druckt).

Das hab ich mal von offizieller Seite bekommen:
------------------------------------------------------------
Ihre Email vom 11.01.2007 wurde zuständigkeitshalber an das Bayerische Staatsministerium f. Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie weitergeleitet.

Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:

Die Verwendung von Sportgeräten im öffentlichen Straßenverkehr ist nur dann möglich, wenn die Fahrzeuge den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vollumfänglich entsprechen. Ausnahmegenehmigungen können nur sehr restriktiv erteilt werden, da hier eine Unvereinbarkeit zwischen dem primären, privaten Verwendungszweck des Fahrzeugs und dem öffentlichen Interesse vorliegt.

Die (ungenehmigte) Verwendung eines "Wettbewerbkennzeichens" ist kein sog. Kavaliersdelikt, sondern stellt (sofern nicht andere Strafvorschriften einschlägig sind, die ein höheres Strafmaß vorsehen) gem. § 22 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden kann.

Eine Ausnahmegenehmigung für kleine "Wettbewerbskennzeichen" ist nicht möglich; solche Kennzeichen entsprechen nicht den nationalen bzw. internationalen Bestimmungen (z.B. die Erkennbarkeit der Kennzeichen). Ihrer Argumentation hinsichtlich der Verletzungsgefahr kann nur schwer gefolgt werden, da eine Verletzungsgefahr bei der Verwendung von entsprechender Schutzbekleidung, wie sie zum sicheren Fahren von Motorrädern und insbesondere bei Wettbewerben unabdingbar ist, sicherlich kaum gegeben sein kann. Das Mitführen des amtl. Kennzeichen im Rucksack (wie von Ihnen vorgeschlagen) ist leider keine Abhilfe, da das amtl. Kennzeichen fest am Fahrzeug anzubringen ist.

Die einzige Möglichkeit, rechtlich einwandfrei ohne Kennzeichen an Wettbewerben teilzunehmen ist, das Fahrzeug nicht zuzulassen und beispielsweise mit einem Anhänger zum Veranstaltungsort zu transportieren. Sollte der Veranstalter die Straßenzulassung vorschreiben, so ist das amtl. Kennzeichen zu verwenden. Durch die Zuteilung von möglichst kurzen Buchstaben-Ziffern-Kombinationen können auch bei "normalen" Kennzeichen (je nach Zulassungsbezirk und vorhandenen freien Kennzeichen) sehr kleine Kennzeichengrößen erreicht werden. Aus hiesiger Sicht bestehen keinen Bedenken gegen die Verwendung von Engschrift, um das amtl. Kennzeichen so klein als möglich auszuführen. Ob diese Möglichkeiten bei Ihnen bestehen, bitte ich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde zu erfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München

----------------------------------------------------------------

Gruß
Matthias


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BeitragVerfasst: 05.03.2007 14:11 
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Registriert: 14.01.2006 23:43
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Mensch Franck, dann meld doch die Mopete in Frankreich an, da bekommst du son "kleines gelbes(?)" automatisch.


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BeitragVerfasst: 05.03.2007 15:08 
Du hast höchstens die Möglichkeit,deine Zette so umzubauen,das in den Papieren 'Sonderheck'steht.Dann hättest Du Anspruch auf ein 80er Kennzeichen.(Mußt aber bedenken,das jede Polizeikontrolle Deine ist,da die Grünen davon ausgehen ,Du fährst 'ne getunte 80er)
Bei normalen Kennzeichen ist egal ob ein oder zwei Zahlen/Buchstaben,da die Bleche alle genormt sind.(Bei uns in Schleswig-Holzbein zumindest)

greetz joe bar team


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BeitragVerfasst: 05.03.2007 15:31 
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Registriert: 06.04.2005 15:21
Beiträge: 546
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Zitat (aus www.kennzeichen-guide.de):

3. Die verkleinerte Mittelschrift

Die verkleinerte Mittelschrift wird für Motorroller verwendet, in Ausnahmefällen auch für Oldtimer oder US-Importe, wenn dort keine Anbringung von Standartschildern aufgrund Platzmangels möglich sein sollte. Die verkleinerte Mittelschrift gibt es nicht als Engschrift.

Höhe: 49 mm Breite der Buchstaben 31 mm und Breite der Ziffern 29 mm

Aussenmasse: 169-235 x 130 mm

Also : Auspuff = Platzmängel... schaumamal...

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BeitragVerfasst: 05.03.2007 15:57 
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Also bei mir im Schein steht, dass die max. Kennzeichengröße auf 24mm in der breite beschränkt ist. Dies ist auch die kleinste Breite für ein Kennzeichen der normalen Größe. Da die Breite für die Rollerkennzeichen auf 23,5cm festgelegt ist, werden wohl die 5mm kaum ein Grund sein, das kleine KZ irgendwie durch zu bekommen.

Grüße,
Da Mowa

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Einen Vorteil hat, wer da anpackt, wo andere erst mal reden. JFK


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BeitragVerfasst: 05.03.2007 16:06 
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Registriert: 06.04.2005 15:21
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Wohnort: München
Mowa hat geschrieben:
Da die Breite für die Rollerkennzeichen auf 23,5cm festgelegt ist, werden wohl die 5mm kaum ein Grund sein, das kleine KZ irgendwie durch zu bekommen.


255mm ist aber nur die Maximalbreite.
Nur die Höhe muss exact 130 mm (Bzw max 340mm und exact 200mm für normale KZ).
Solange die Abstände zum Rand und Ziffern stimmen, sollte eine viel kleinere Breite erreicht werden.

So habe Ich es verstanden :?

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