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 Betreff des Beitrags: holeshot Leistungskrümmer eintragen?
BeitragVerfasst: 17.10.2007 20:34 
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Einen wunder schönen guten Tag.

Ich habe da ma ne vielleicht etwas dämliche Fage, ....

Ich hätte nämlich gerne ma gewust, ob man den Holeshot L-Krümmer eintragen lassen kann. Den habe ich mir nämlich gerade bestellt ( war nen günstiges Angebot und musste schnell gehen, deshalb hatte ich nich viel Zeit zum recherchieren). Wie is den das, wenn man den erst garnich eintragen lassen wollen würde? Is das etwas, was gerne ma bei Fahrzeugkontrollen überprüft wird? Is wahrscheinlich etwas auffällig, weil der aus Edelstahl is.

.... Mama hat mir immer gesagt, es gibt gar keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Also strengt euch ma an, damit es nicht später heißt, ihr währt dumm! :wink:

Gruß, Simon


Zuletzt geändert von tony horst am 17.10.2007 20:50, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 17.10.2007 20:47 
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Soweit ich weiß ist beim Krümmer keine Eintragung erforderlich


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BeitragVerfasst: 17.10.2007 21:41 
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Tatsache?
Dann kann ich mir ja theoretisch nen Krümmer aus nem Heitzungsrohr selber zurecht biegen und die grünen geben nen scheiß daruf. Ja, das währe natürlich perfekt.
Danke für die schnelle Antwort.


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BeitragVerfasst: 17.10.2007 22:34 
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tony horst hat geschrieben:
Tatsache?
Dann kann ich mir ja theoretisch nen Krümmer aus nem Heitzungsrohr selber zurecht biegen und die grünen geben nen scheiß daruf. Ja, das währe natürlich perfekt.


So einfach ist es nicht! Bei dieser Veränderung am Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis! Die Zubehörkrümmer sind im Durchmesser größer, und somit ist es ein Tuning Zubehör. Das einzigste ist, die haben keine Erkenungsnummer und somit ist es für unsere Freunde und Helfer in Uniform recht schwierig zu beurteilen was Original ist und was nicht. Also, musst selbst entscheiden ob du das Risiko eingehen willst oder nicht 8)

Grüße

Winny


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BeitragVerfasst: 17.10.2007 23:16 
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Also ich würd mir da keine großen sorgen machen. Das Risiko deswegen Probleme zu kriegen ist denk ich seeehr gering.
Ein ziemlich hoher Anteil hier im Forum, hat seine Z auf irgendeine Art und Weise getunt.
Und ich glaub auch das viele diese Umbauten nicht eintragen lassen (konnten?). Und man liest trotzdem nicht oft das jemand bei einem Unfall schwierigkeiten bekommen hat oder beim TÜV vorfahren musste.

Also ICH würde den ohne bedenken draufmachen. Aber mit Eintragung, die glaub ich recht problematisch, bis unmöglich sein könnte, gehst du auf Nummer sicher!!! Ich würd mir aber das Geld und vor allem den STRESS sparen.
War einmal beim TÜV mit meiner 50er Rieju.
Will da nicht mehr hin :fecht: !!!

Gruß J

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BeitragVerfasst: 18.10.2007 11:26 
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Jo,
ich denke, dass Risiko gehe ich ohne größere Gewissensbisse ein. Is aber schon seltsam, dass es die Hersteller nicht schaffen, sich für ihre Zubehörkrümmer ABE oder nen Teilegutachten zu besorgen. :?:
Vielen Dank, Simon


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BeitragVerfasst: 18.10.2007 11:36 
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Theoretisch steht die Krümmerführung einer Auspuffanlage frei, sprich du kannst dran bauen, was du willst, wenn: die Abgasführung und der Durchmesser sich nicht von erlaubten Original unterscheiden.
Und da du den Holeshot ja nur dran gebaut hast, weil der originale Krümmer so schnell gammelt 8), und er auch in Form und Abgasführung dem Original enspricht (Oder hast du böser Bube etwa nachgemessen?), würde ich mir darum KEINEN Kopf machen!

Gruß, der Jens.

_________________
DR-Z 400 SM, Bj. 05, GELB!


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BeitragVerfasst: 18.10.2007 15:44 
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madmax hat geschrieben:
Abgasführung und der Durchmesser sich nicht von erlaubten Original unterscheiden.Gruß, der Jens.


Endlich mal nee richtige Antwort :wink:

Liegt wohl am Namen

Gruss der andere Jens :nut:


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BeitragVerfasst: 27.10.2007 01:33 
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Beiträge: 680
"Der Krümmer "- Zitat XXX (Krümmerhersteller) - "ist ein 'vergessenes Kind' der deutschen Zulassungsbehörden." :-) Wir konnten es erst nicht glauben und haben sorgfältig gegengecheckt: In der Tat - in allen uns durch das Kraftfahrtbundesamt (http://www.kba.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen ist für Zulassungsverfahren immer nur vom Schalldämpfer die Rede, nie vom Krümmer! Durch diese Lücke wird ein Austausch sehr einfach: es bedarf keinerlei Papiere, keiner Vorführung, keiner Eintragung - nix!

Quelle: Transalp.de

Womit der Durchmesser und die Abgasführung auch egal sein dürften - natürlich nur wenn keine Verletzungsgefahr für andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger, bla bla bla...
...erlaubt ist, was gefällt!


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