Johnston hat geschrieben:
Da deine Beträge per Lastschrift von der Tankstelle eingezogen werden, sollte es kein Problem sein, an einem Bankterminal (Überweisungsautomat) eine sogenannte Rücklastschrift für irrtümlich oder widerrechtlich eingezogene Beträge zu veranlassen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Lastschriften bis zu 6 Wochen per Rücklastschrift zurück zu buchen. Sollte das nicht möglich sein, z.B. mangels Überweisungsautomat, solltest du auf jeden Fall am Schalter vorstellig werden und das Problem schildern. Rücklastschriften kann man auch dort veranlassen.
Gruß, Johnston
Wenn es tatsächlich so passieren sollte, dann ist das natürlich ne Maßnahme.
Nur zur Info: Die 6-Wochen-Frist aus dem Volksmund ist mittlerweile überholt.
Man kann auch später noch Lastschriften zurückbuchen. Nur die Banken haben es nicht so gerne, da es zusätzlicher Aufwand für sie bedeutet.
Gruß
Olli