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 Betreff des Beitrags: Reifen Wechsel auf MITAS C10 C11!
BeitragVerfasst: 31.05.2008 18:48 
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DRZ-Junior
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Registriert: 04.05.2008 06:06
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Hallo, ich habe eine Frage bzgl der Reifen!
Ich habe bei Kauf ein Satz Cross Reifen dazu bekommen und zwar Mitas C10 und C11! In der gleichen Größe wie die originalen! Kann ich die jetzt einfach drauf machen oder brauche ich noch eine Reifenfreigabe von Mitas???
Habe auf der Suzuki Webseite gelesen das es keine Fabrikatsbindung für Reifen mehr gibt für die DRZ ist das Richtig?? Habe eine 400er Bj. 2003 ne S! Im Schein habe ich noch Eingetragen das ich nur Reifen laut Handbuch fahren darf! Das von Suzuki habe ich allerdings erst nach dem TÜV erfahren mit der Fabrikatsbindungsaufhebung! Oder zählt diese auch nur für die neuen Modelle???Bin noch Recht neu auf dem ganzen DRZ Gebiet! Sorry für die ganzen Fragen!

Danke für jede Antwort!!

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Suzuki DR-Z 400S, Bj. 08/2003,LeoVinceX3 mit F.I.M. Eater,Mini Blinker,Acerbis Kit black, Lampenmaske DIamond,


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BeitragVerfasst: 31.05.2008 21:03 
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Beiträge: 1178
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Hi,

der Mitas C10 ist ein guter Allroundreifen für Motocross und Enduro.
Soweit ich weis haben beide keine Straßenzulassung. (schau mal auf der Homepage von Mitas)

Wenn du Offroad fährst brauchst du auch keinen Tüv. Auf der Staße bleibt es dein Risiko.

Gruß
M@tt


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BeitragVerfasst: 31.05.2008 23:33 
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Hallo alltogether,

Reifenbindung bei der DRZ ?
Bei meiner 03er E ist keine grundsätzliche Fabrikatsbindung eingetragen.

Ich darf erstmal alles fahren, was
vorne entweder 80/110 - 21 oder 90/90 - 21 und
hinten entweder 110/90 - 18 oder 120/90 - 18 entspricht

Klingt an sich ganz schön - nur größtenteils sind diese Reifengrößen so exotisch, daß die Auswahl stark eingeschränkt ist.
Damit der DRZ-Pilot nicht völlig verzweifelt gibt's als Beigabe diverse gängige Größen eingetragen ( wie z.B. 140/80 - 18 )
die aber im Anhang des Fahrzeugscheins und dort mit ausdrücklicher Herstellerbindung - die für diese Dimensionen natürlich weiterhin Gültigkeit besitzt :nut:

@speedbug: sollten auch diese Dimensionen jetzt ohne Herstellerbindung von Zaziki freigegeben sein,
poste mal den Link zum entsprechenden Dokument !

zu Deiner weiteren Frage: im Schein der S müssten ohne Herstellerbindung eigentlich die Reifengrößen 90/90 - 21 und 120/90 - 18 eingetragen sein.
Der Hinterreifen (C10) ist lt. Reifenliste Mitas passend und kann legal auf Straße gefahren werden;
den Vorderreifen (C11) habe ich nur in 80/100 - 21 gefunden, der zudem noch einen zu geringen Geschwindigkeitsindex hat.
Mit dem darfst Du Dich also nicht greifen lassen;
Du kannst Dir alternativ aber den C17 oder C19 besorgen, da die beide für Deine Zette zulässig sind.

@alle anderen: wenn jemand noch andere Reifendimensionen ohne Markenbindung eingetragen hat,
würde ich mich über eine Kopie des Fzg-Scheins mit den entsprechenden Einträgen freuen;
dann lasse ich den Mumpitz beim nächsten TÜV-Termin gleich in meinem Schein ändern.


NHS also not for highway service (use) ist eine Bezeichnung des amerikanischen DOT (Department of Transportation)
Not for Highway use hat in D keine Bedeutung, wenn der Reifen Mit Größe (Breite/ Höhe),TRAGFÄHIGKEITSKENNZIFFER UND GESCHWINDIGKEITSINDEX gekennzeichnet ist,
dann ist dieser Reifen für denn öffentlichen Straßenverkehr zugelassen (Laut Führerscheinprüfung) z.B.110/100-64M"

Bestätigt wird das Ganze z.B. hier: http://www.mc-reifen.de/info.htm

Wichtig ist natürlich, daß der Reifen in der verwendeten Größe in den Papieren eingetragen ist. (s.o.)

.... wissen aber einige TÜV-Prüfer noch nicht.
Kann dazu führen, daß die Plakette verweigert wird, obwohl Ihr im Recht seit.
Und dagegen machst Du dann nix, da sitzen die Brüder immer noch am längeren Hebel - denn wenn der Graukittel "nein" sagt, sagt er "nein" .... :aerger:

Gruß

MM

P.S.: Ob zulässig oder nicht; grundsätzlich gilt - je mehr "offroad" ein Reifen ist, um so riskanter werden damit Geschwindigkeiten schon jenseits 90 km/h auf Asphalt.
Lenkerflattern und Aufschaukeln der Fuhre sind da ganz "normal" ....
.... mal abgesehen vom sch.... Fahr- und Bremsverhalten bei Nässe !

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Je älter ich werde, um so schneller war ich früher ...


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BeitragVerfasst: 01.06.2008 10:49 
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Beiträge: 459
Wohnort: bei Kirchheim/Teck
Achtung !!!

bitte vergesst den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsindex P=150km/h für die S nicht.
Das heißt also konkret: der Mitas C10 hat nur M=130km/h, darf also nicht legal gefahrten wrden. Der vordere hat R=170km/h, wäre also ok, wenn bei Dir die Größe 90/90-21 (per Freigabe von Suzuki) in den Papieren eingetragen ist.

Gruß Frank


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BeitragVerfasst: 01.06.2008 10:55 
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Beiträge: 1526
Wohnort: Minden
Wenn der Reifen eine M+S Kennzeichnung hat, kann man ihn auch mit geringerem Speedindex fahren. Dann muss theoretisch allerdings auch ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers angebracht sein, das man z.B nur 130 fahren darf. Ob der Mitas allerdings eine M+S Kennzeichnung hat, habe ich nicht gefunden.

Gruss - Dirk

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Wenn's einfach wär, dann könnt's ja Jeder!


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BeitragVerfasst: 01.06.2008 14:07 
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DRZ-Junior
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Beiträge: 39
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Also was genau auf den MITAS C10 /11 steht muß ich erst nachsehen! In meinem Schein steht:

80/100-21M/C51P
120/90-18M/C65P

unten im Schein steht: *Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten*

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 01.06.2008 21:51 
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Hi speedbug,

das bezieht sich dann auf das Papier, daß Du bei Suzuki runterladen kannst.

Dort hast Du dann noch zusätzliche Reifenfreigaben für die Größe
140/80 - 18 hinten,
z.B. den Bridgestone ED 660 Gritty
Mag sein, daß die nicht in Deinem Schein eingetragen sind.
Wenn Du das Papier zusätzlich zum Kfz-Schein mitnimmst, hast Du aber die Bestätigung,
auch diese Pellen legal fahren zu dürfen.

@ Frank: guter Hinweis - S heißt ja Straße und ist dank langer Übersetzung nominell etwas flotter ....
hatte ich ganz übersehen :oops:

Gruß

MM

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BeitragVerfasst: 01.06.2008 22:07 
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Reifenfreigaben für 140 er ? Wo?


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