JohnStarlight hat geschrieben:
Genaugenommen trifft es nur die, die nix zu verbergen haben.
Oder eben den Otto-Normal-User, der die ein oder andere "halblegale" Software nutzt und ab und an mal ein mp3 oder Video aus dem Netz zieht.
Die "Bösen dieser Welt" wird man damit ganz sicher nicht stoppen können.
Denn die wissen sich zu schützen.
Jeder halbwegs begabte IT'ler kann eine Infrastruktur aufbauen, an der sich das gesamte BKA ergebnislos die Zähne ausbeißen wird.
JohnStarlight hat geschrieben:
Das Problem: wenn es erst mal die Möglichkeit des Ausspionioerens gibt, finden sich immer genug Beamte die meinen das ausnützen zu müssen
Siehe Kontenabruf.
Mittlerweile gibt es dafür sogar Software, welche mit entsprechenden Filtern gefüttert werden und dann auf den kompletten Datenbestand der BRD losgelassen werden kann.
Soviel zum Thema "nur im Verdachtsfall".
In einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2004 hieß es:
"Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung.
Jede Erhebung von Informationen aus diesem Bereich muss abgebrochen werden, jede Verwertung ist ausgeschlossen"
Hier mal zur Erinnerung der Artikel 13 des GG:
http://dejure.org/gesetze/GG/13.html
Auch das angesprochene Recht auf freie Meinungsäußerung exisitiert in der BRD imho nur noch auf dem Papier.
Bereits eine halbherzige Web-Recherche fördert genug Beispiele an den Tag.
Hoffen wir auf das Bundesverfassungsgericht.
In NRW hat es ja auch geklappt.