Amigo hat geschrieben:
Diesen Krümmer bekommst du nicht eingetragen. Wenn du ihn dranbaust erlischt die Betriebserlaubnis und damit so glaube ich auch der Versicherrungsschutz des Fahrzeugs.Wo kein Kläger da kein Richter. Das heißt solange es keiner merkt ist alles gut. Im Falle einer Kontrolle oder es wird im Zusammenhang mit einem Unfall festgestellt kanns teuer werden.
Gruß Frank
Kommt mir aus dem Mofa-Tuning bekannt vor, ich hätte aber nicht gedacht das bei "größeren" Zweirädern das Problem weiterhin besteht...
Scheisse, nun hab ich die Lust verloren mir das Ding zu kaufen ...
Wenn man höchstens sich selbst Schaden kann weil man nur Offroad unterwegs ist, kann ich das ja nachvollziehen...im Straßenverkehr find ich das dann aber nicht mehr so witzig.
Blöd.
Grad per SuFU gefunden:
"Der Krümmer "- Zitat XXX (Krümmerhersteller) - "ist ein 'vergessenes Kind' der deutschen Zulassungsbehörden."
Wir konnten es erst nicht glauben und haben sorgfältig gegengecheckt: In der Tat - in allen uns durch das Kraftfahrtbundesamt (
http://www.kba.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen ist für Zulassungsverfahren immer nur vom Schalldämpfer die Rede, nie vom Krümmer! Durch diese Lücke wird ein Austausch sehr einfach: es bedarf keinerlei Papiere, keiner Vorführung, keiner Eintragung - nix!
Quelle: Transalp.de
Womit der Durchmesser und die Abgasführung auch egal sein dürften - natürlich nur wenn keine Verletzungsgefahr für andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger, bla bla bla...
...erlaubt ist, was gefällt!
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Es besteht noch Hoffnung!
Juhu!