justdoit hat geschrieben:
na is doch janz einfach..
kiek doch einfach ma in deinen Fahrzeugschein welche Größen da anjegeben sind.....
wat da drinne steht gildet....
allet andere musst du eintragen lassen.... wenn nüscht bemängelt det die Rennleitung und der Herr mit dem grauen Kittel....
Freigabe hin oder her.... det bedeutet nur das det Teil überhaupt passt....
Ende der Durchsage
Sorry Jens, aber jetzt muss mal Klarheit her .... alles nicht richitg was behauptet wird .... wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hier stehts ...
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft.
Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 oder 97/24/EG.
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite
einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar,
somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.Und nun ???
Gruß Harley