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 Betreff des Beitrags: Re: Hinterradbremse am lenker. Wie siehts mit Bremslicht aus?
BeitragVerfasst: 10.07.2009 18:59 
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hab keine kupplung. zündschloss isses auch nicht. licht geht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinterradbremse am lenker. Wie siehts mit Bremslicht aus?
BeitragVerfasst: 22.07.2009 09:51 
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:lol: sie geht wieder. Unterbrecherkontakt

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinterradbremse am lenker. Wie siehts mit Bremslicht aus?
BeitragVerfasst: 22.07.2009 12:36 
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Hi Leute,

hier mal ein Auszug aus dem Motorrad TÜV Buch.

unter dem Kapitel " Auf was Sie beim Um- und Anbau achten müssen " steht.

BREMSANLAGE

Änderungen an der Bremsanlage sind generell genehmigungspflichtig, sofern es sich nicht um den Austausch von Verschleißteilen wie Bremsscheiben oder Hydraulikleitungen handelt - vorausgesetzt, es werden Original Ersatzteile des Herstellers verwendet.

und unter BREMSLICHT steht:

Es genügt, wenn das Bremslicht nur beim Betätigen der Fußbremse aufleuchtet.

Also ist die Aussage des Prüfers das eine änderung von Fußbremse zu Handbremse nicht eintragungspflichtig wäre schonmal definitiv falsch. Das würde ich mir dann schriftlich geben lassen.

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinterradbremse am lenker. Wie siehts mit Bremslicht aus?
BeitragVerfasst: 22.07.2009 13:34 
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DRZ-Stamm-User
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wenn das da so steht glaub ich dir natürlich. nur: beim einen tüv hat er gesagt dass es nicht eintagungspflichtig is und dann hab ichs zum händler gestellt und da war dann ein anderer Tüv prüfer ,,zugange´´. vlt doch ne Grauzohne? hat überhaupt nix beanstandet. is mir auch jetzt egal hab tüv und das is mir wichtig. kann mich immernoch auf ne falsche aussage beim tüv berufen. meint ihr das bekommt man überhaupt eingetragen? wenn ja kann ich ja noch des bissle investieren dann bin ich auf jeden fall auf der richtigen seite.

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