qtreiber hat geschrieben:
Naturschutzgebiete, ...und plötzlich taucht dieses "gelbe Eulenschild" auf, dass bei uns für ein Naturschutzgebiet steht. Jedoch sind auf diesem Schild keinerlei Verbote vermerkt bzw. gibt es andere Hinweise darauf, daß eine Weiterfahrt verboten wäre - was meint Ihr dazu?
Noch eine Sache: Feldweg führt plötzlich in ein Waldgebiet hinein, keine Schilder - weiterfahren strafbar?
Überhaupt die Strafen, ...
Hallo Christian, in den 5 guten Bundesländern sind die Schutzgebiete als Folge der Ausweisung zu DDR-Zeiten mit der Eule gekennzeichnet - im Westen hingegen idR mit dem grünweißen Adler-Schild. Der Schutzgebietstyp steht im Osten immer mit drauf - heißt, dass es nicht zwingend ein Naturschutzgebiet sein muss, nur weil da ein gelbes Schild steht!
Naturschutzgebiete: wie ich schon schrieb: Befahrungsverbot; das ergibt sich bereits Kraft Gesetz. Denn: Betreten nur auf gekennzeichneten (!) Wegen; Befahren ist kein Betreten.
Das gleiche gilt für sogenannte
Flächennaturdenkmale.
Landschaftsschutzgebiete: wie schon geschrieben: Wegebindung, soweit keine Verbotskennzeichnung.
Wald ist jede Fläche von mindestens zusammenhängenden 2000 m² (Regel in Sachsen), die mit waldtypischer Vegetation (Bäume...
) versehen sind. Wald in diesem Sinne kann aber auch eine baumfreie Waldwiese sein! Wenn du dort reinrauschst, bist du im Konflikt mit dem jeweiligen Landeswaldgesetz. Die im Zuge der geahndeten Ordnungswidrigkeit festgesetzte Bußgeldhöhe fällt freilich geringer aus, wenn du auf einem Weg erwischt wirst, als auf der sonstigen Waldfläche.
Im Übrigen wird nach Straßenverkehrsrecht oder Naturschutzrecht geahndet. Schutzgebiete haben zumeist eigene Owi-§§, die, was die Höhe des Bußgeldes angeht, zumeist auf das BNatSchG verweisen. Dort sind aktuell bis zu 50T€ gelistet.
Überholen ohne zu blinken auf dem öffentlich gewidmeten Feldweg kostet ebensoviel, wie im übrigen Verkehrsraum nach der StVO.
Ach so: für jede Handlung kannst du freilich nur 1x betraft werden, egal ob du gleichzeitig gegen Naturschutzrecht und Straßenrecht verstößt. Hoffe, das tröstet dich etwas...
Gruß Steffen