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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 22.04.2010 15:51 
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Hi,

Du pickst Dir einen Punkt raus und interpretierst ihn als Gesetzeslücke und meinst nun wirklich, dass dieses ebay-Tuning dadurch legal ist? :shock:

Selbst in dem von Dir verlinkten Artikel steht, dass es eindeutig illegal ist, da die Serienscheinwerfer nicht für Xenonbrenner typisiert sind! Das mit der Höhenregulierung ist erst das Folgeproblem! In dem Artikel geht es um zugelassene Xenon-Zusatzscheinwerfer! Diese sind für Xenonbrenner typisiert.

Auch wenn Du bei Deiner Kontrolle Glück hattest, kommst Du in Teufel´s Küche, wenn wirklich mal etwas passiert! :!:


roland.k hat geschrieben:
Mein Fazit ist: für offroad spitze, für Straße nicht zu gebrauchen.

dito :daumen:


Gruß

Olli

_________________
An guten Tagen, werfe ich Pfandflaschen ins Altglas...


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 22.04.2010 16:03 
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In abgemilderter Form würde ich die Umrüstung auch im SI-Land fahren.
Für die eigene Sicherheit ist die HID Lampe gerade Nachts eh besser.
Wo gibts so nen Umrüstsatz?

Gruß
Carsten

_________________
DRZ 400 SM "Resistance is futile"


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 22.04.2010 16:22 
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@ olli
wenn du meinst dann lass ich es so dahin gestellt aber dann geh doch mal zum tüv oder zur bullerrei und frag ma nach und angehalten wurde ich in dortmund wo mich keiner kennt net das jetzt alle denken ohh pappi ist ja bulle passiert eh nix...oder ruf in essen bei der ifm an und frag nach bekommst es nach richtlinie 92 und 93 eingetragen tel 0201-8254120 herr richter...musst nur eine niveauregulierung verbauen ;-)....du bekommst es eingetragen und wenn selbst der tüv sagt ich kann es so fahren weil es eine lücke ist dann ist es so

so nen satz kannst du bei ebay bestellen...gibst einach xenon nachrüstsatz ein und dann bekommste die ich würde ein set nehmen mit kleinen steuergeräten passt besser


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 22.04.2010 21:01 
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Dr-z-siegen-1 hat geschrieben:
....du bekommst es eingetragen und wenn selbst der tüv sagt ich kann es so fahren weil es eine lücke ist dann ist es so



:shock: :totlach:

Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen.

Was der TÜV sagt und einträgt, ist die eine Sache. Was die Polizei daraus macht eine komplett andere. Ich kenne mehrere Fälle, bei denen Harley-Fahrer vorn auf Ochsenaugenblinker umgerüstet und die hinteren Blinker entfernt haben. Es gibt ein Gesetz, das besagt, daß bei Fahrzeugen bis Baujahr X ausreichend ist, wenn Ochsenaugenblinker vorn installiert sind. Der TÜV hat das dann ebenfalls abgenommen und eingetragen. Das hat die Herren von der Polizei aber nicht die Bohne interessiert - die waren der Ansicht, daß ein Motorrad auch hinten Blinker haben muß und haben die verteilten Ordnungswidrigkeiten dann auch gleich bar kassiert.

Das der TÜV nicht zwangsläufig eine Ahnung von allen Gesetzestexten hat und bisweilen auch nicht weiß, was er da macht zeigt auch der von mir hier neulich schon einmal geschilderte Fall eines 1200er Bandit-Fahrers aus meiner Stadt, der eine Remus-Auspuffanlage mit EG-ABE und DB-Eater montiert hat, der aber vor drei Wochen die Plakette nicht bekam - dem Prüfer war das auf dem Seitenständer abgestellte und gestartete Motorrad einfach "zu laut". Auch ohne Probefahrt und Lärmemissionsmessung.


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 22.04.2010 21:37 
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tja dazu sag ich nur pech ich will jetzt kein angreifen oder so aber genrell jeer hat ne große klappe und kann alles weiß alles und sowas aber sobald die grünen kommen haben alle nen kurzen.......ich hatte wo ich 16 war meine gute alte dt hab sie dann aus spaß auf sumo umgebaut und alles eintargen lassen...wie kurzes schutzblech blinker rücklicht und und und obwohl alles ne abe oder e-zeichen hatte...wie oft hab ich ne mängelkarte bekommen weil sie meinten das wäre illegal :D...da pack ich mir an den kopf...ein abend wollte die mir das ding still legen da hab ich gelacht und mich drauf gesetzt und den gesagt mal sehen wer gleich noch lacht...bin dann mit den im rücken bis zur dienststelle gefahren und hab die gefragt ob die sie mir iwas wollen da alles eingetragen ist und der dienstgruppenleiter meinte dann ne ohh da ham die en fehler gemacht und alles...danach waren die sooo klein..
hallo wofür hat man ein mund es sind auch nur menschen die auf das selbe klo gehen auch wenn die polizei auf der jacke stehen haben...muss und kann man auch mal nein sagen ok...

beste fall...
kumpel fährt nen seat leon cupra original bis auch fahrwerk...er hat ne mängelkarte auf die brembo bremsanlage bekommen auch die frontlippe und die alu sportpedale die original sind :D:D:D:D.... :aua: :aua: :aua:

was der tüv einträgt ist vor der polizei gültig..wenn ich aber jetzt z.b mein leo x3 eintrage und da steht der hat 90 db und die messen 100db ok hab ich pech messen sie aber 91db wollen sie dir ans bein wixxen...obwohl es toleranzen gibt aber die wollen viele net sehen...hauptsache schnell sterne und nächste gehaltsstufe :aerger:


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 23.04.2010 01:43 
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die eintragung schützt vor gar nix!
allein der halter/fahrer ist für die verkehrssicherheit des kfz zuständig und verantwortlich und nicht der tüv!
und wenn ein kfz offensichtlich nict verkehrsicher ist,dann können es die bullen auch dann stillegen wenn du eden furz eingetragen hast! der verdacht reicht da schon aus..
dann gehts zu nem unabhängigen gutachter und ruckzuck ist das wieder ausgetragen.
denn nicht eder tüv prüfer bemisst das gleich..

wie leichtgläubig manche sind..


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 23.04.2010 03:50 
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:lol: wer hat dir denn Flo ins Ohr gesetzt???wenn was eingetragen ist ist es eingetragen und kann Net einfach so wieder ausgetragen werden :-D....z.b mein str8 Uni Rücklicht mit int Blinker ist eingetragen trotz der tatsache das der min Abstand von 180mm von Blinker zu Blinker ncht gegeben ist...es liegt im ermessen des tüv Prüfers...und selbst wenn es dadurch zu nem Unfall kommt kann es mir Net ausgetragen werden...und die Polizei kann daran auch nix ändern weil es eingetragen ist...wenn die Polizei Net weiter weiß wo schicken sie dich hin....zum tüv und wieso???weil der weiter weis...sry ich bekomme das jeden Tag mit weil es mich interessiert...und ich es wissen will damit ich weiß was ich darf und wie ich es darf....du magst da ja vlt ne andere Meinung haben aber naja dafür ist so ein Forum ja da zu diskutieren und Meinung ausstausche ...


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 23.04.2010 07:15 
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Also ich denke ja schon, dass das, was der eigenen Sicherheit dient, immer gut ist. Da hat der Roland auch recht, wenn er meint, dass im OR Xenon eine viel bessere Ausleuchtung bringt und dort niemanden stört. Seine Umschaltmöglichkeiten schaffen dabei auch Raum, im StVO-Bereich zulässig beleuchtet unterwegs zu sein. Für die Bereiche der StVO, muss Rücksicht einfach vorgehen. Und da gehört ne Xenon-Latichte ohne automat. Höhenregulierung verboten.

TÜV-Zulassungen sollen den von der KBA-Zulassung abweichenden Einzelfall regeln und für legal erklären; mir ist jetzt nicht ersichtlich, weshalb gerade da von bestehende Regelungen (zB Blinkerabstand) abgewichen werden darf. Wir reden ja hier nicht über die grundhafte Eignung der SM, Stollenräder zu tragen, sondern über allgemein aufgestellte Sicherheitsvorschriften.


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 23.04.2010 08:28 
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Hi,

ob der TÜV, die Polizei, oder das EU-Recht die letzte Instanz in Deutschland ist, steht wohl nirgends geschrieben. Im Ernstfall (Unfall mit Todesfolge... oder ähnlichem) wird im Streitfall ein Gutachter das ganze untersuchen. Sollte da auch nur ein Hauch einer Abweichung sein, ist der Halter des Fahrzeugs verantwortlich! Es sollte doch allen bekannt sein, daß es beim TÜV auch Gefälligkeitsgutachten gibt und das ist auch der Polizei bekannt! Wer denkt eine Eintragung schützt einem vor Strafem hat schlicht keine Ahnung von der Matterie!

Fakt ist dass eine XENON-Birne nicht in einem H3/4/7 oder Bilux-Reflektor betrieben werden darf und selbst der Anbau eines kompletten XENON-Scheinwerfers an ein Zweirad ist nicht ohne weiteres möglich. Das E-Prüfzeichen eines Scheinwerfers ist nur mit dem entsprechenden Leuchtmittel gültig. Steckt eine andere Birne drin, erlischt das E-Prüfzeichen und somit die Zulassung des Fahrzeuges. Ein TÜV-Prüfer wird im besten Fall eine mit einem E-Prüfzeichen versehenen Scheinwerfer akzeptieren, jedoch wird keiner wirklich so bescheuert, sein ein z.B. H4-Scheinwerfer mit einem China-Billig-Xenon-Brenner einzutragen. Der Betrieb dieser Billigbrenner ist selbst in Xenon-Scheinwerfern untersagt!

Grüße

Roland

_________________
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 23.04.2010 08:32 
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Hi,
ich beschäftige mich seit fast zwei Jahrzehnten mit TÜV Eintragungen (ca. 8 umgebaute Motorräder, teilweise recht aufwändig)
Zu Eintragungen grundsätzlich:
1. Die StvZO "sticht" TÜV - Eintragungen. Heißt übersetzt: Die StvZO muss eingehalten werden. Der TÜV Prüfer darf Eintragungen vornehmen, die entweder in der StvZO nicht geregelt sind, oder er muss der StvZO folgen. Manche Prüfer sehen das ganz locker und tragen Sachen ein, die andere nicht eintragen würden. Sei es aus Toleranz, sei es aus Unwissenheit. Die EU hat uns eine unübersichtliche Flut von Regelungen beschert, die sich auch teilweise widersprechen bzw. noch auf ihre Aufnahme in Deutsches Recht warten.
Ein Beispiel: ich hatte einen Scheinwerfer gekauft, der hatte ein Prüfzeichen drauf, das mir nicht geläufig war. Ich also hin zum Prüfer meines Vertrauens (und gemeinhin großer Toleranz) und gefragt: "Darf ich den draufbauen?", woraufhin er mit den Augen gerollt hat :roll: und einen dicken Schmöker auf den Tisch legt. Ich frag:" was ist das, die StvZO?" Er: "Nein, nur für die Lichttechnischen Einrichtungen". Wir waren schließlich über eine Stunde beschäftigt mit dem Ergebnis, dass er wohl irgendwie schon zulässig wäre. Eigentlich wäre er für Landmaschinen, aber nicht ausdrücklich für Motorräder verboten, also erlaubt. So einigermaßen. Das endgültig zu klären, hätte den Rahmen gesprengt :? . Eindeutig geklärt ist der Blinkerabstand: 24cm bei nach StvZO Deutschland zugelassenen Motorrädern, 18cm für nach EU Recht zugelassene.
2. Ein Sachverständiger kann Eintragungen, die nicht der StvZO entsprechen, wieder austragen. Das geht aber nicht "einfach so" und zieht natürlich einen Gerichtlichen Rattenschwanz hinter sich her, den sich kein TÜV Prüfer oder Dorfpolizist antut. Es gibt aber durchaus Sondereinsatzpolizisten, die gelegentlich Kontrollen machen und gleich die entsprechenden Sachverständigen dabeihaben. Kommt recht selten vor, ist aber hier im Süddeutschen Raum vor einigen Jahren schonmal passieret. Ob DRZ's mit zu kleinem Blinkerabstand in deren Raster fällt, lasse ich mal dahingestellt. Für die Betroffenen war das allerdings nicht lustig und vor allem teuer.
3. Es gibt drei Punkte, wegen denen ein Fahrzeug heutzutage noch eingezogen werden kann: Zu hohe Emmisionen (sei es Lärm oder Abgas), Scharfe Kanten (Gefährdung des Straßenverkehrs) UND NICHT ZULÄSSIGE ÄNDERUNGEN AN DER LICHTANLAGE (Xenonlicht, Blinker oder Scheinwerfer ohne Zulassung oder falsch montiert, genau genommen sogar fehlender Rückstrahler...)
4. Auch wenn das Fz. unrechtmäßigerweise stillgelegt wird (kam hier schon x - mal vor) und man es wieder freigeklagt bekommt (mit einstweiliger Verfügung z.B.) ist man erstmal Fußgänger. Ärgerlich.
5. Früher war alles SCHLECHTER, da konnte das Fz. wg. Kleinigkeiten stillgelegt werden, das geht heute nicht mehr. Die EU hat viele Lockerungen geschaffen. Dafür sollten wir dankbar sein.

Ich will nicht zu pessimistisch sein und habe nur den "worst case" zusammengefasst. Ich habe hier auch keine Probleme mit Polizei und TÜV, an der DRZ auch Umbauten gemacht, aber übertreibe es nicht.

Fakt ist auch: WENN ETWAS PASSIERT UND DU BIST SCHULD; IST DIE KACKE AM DAMPFEN! Dann wird vielleicht behauptet, dass Dein Licht den Gegenverkehr geblendet hat, daraufhin ist ein Unfall passiert. Schuld bist dann erstmal DU (Fahrzeughalter), wenn Du Xenon eingebaut hattest. Ist das eingetragen (was höchst unwahrscheinlich ist), kannst Du versuchen, die Schuld auf den Prüfer abzuwälzen. Der wird sagen: "Damals war der Lichtkegel OK, ich wusste es nicht anders" und sich auf Fehleinstellung des Scheinwerfers deinerseits berufen (was er übrigens auch bei normalen H4 Scheinwerfern könnte). Dann hast DU wieder den Schwarzen Peter. Und DANN???
... zahlst Du ...!
... Wenns ganz doof kommt, Dein Leben lang ...!

Ich würde kein Xenon einbauen. Auf dem Video sieht man, dass es bei Abblendlicht keine eindeutig definierte Hell - Dunkel Grenze gibt. Schlecht. Außerdem nicht legal.

WENN Xenon, dann Xeneon Brenner in geeignetem Scheinwerfer (der hat auch ein anderes Prüfzeichen) und allen vorgeschriebenen Einrichtungen (automatische Leuchtweitenregulierung...) und eingetragen.

Sinn der automatischen Leuchtweitenregulierung ist übrigens nicht wirklich eine Regulierung der Leuchtweite, sondern ein "herunterfahren" des Lichtkegels im ausgeschalteten Zustand und hochfahren des Lichtkegels nach dem Einschalten, weil der Xenon Scheinwerfer nicht einfach angeht, sondern im Einschaltmoment kurz sehr hell aufleuchtet und erst danach normal hell leuchtet. Damit keiner geblendet wird, wird der Scheinwerfer im Einschaltmoment Richtung Boden gerichtet.

viel Spaß beim Schrauben,

Michi


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 23.04.2010 09:19 
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Hi,
Die Fa. Touratech bietet Xenon - FERNscheinwerfer für BMW mit TÜV an. Dagegen ist nichts zu sagen, die Scheinwerfer haben Xenon - Prüfzeichen und sind nur f. Fernlicht geeignet (Einzelne Rundscheinwerfer). Bei Fernlicht braucht es keine automatische Leuchtweitenregulierung, weil der "Einschaltblitz" niemanden stört. Man geht davon aus, dass man eh nur aufblendet, wenn kein Gegenverkehr ist.
Michi


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 Betreff des Beitrags: Re: HID Lampe
BeitragVerfasst: 23.04.2010 13:19 
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@ stollenelch
wenn ich mit dem xenon ein unfall baue und der betroffene sagt das wäre wegen meinem licht muss mir erst nachgewisse werden das es so war...kla ist diese gesetzteslücke die es da gibt sehr klein aber wie gesagt wenn du jetzt nur eine niveau regelung an der drz verbaust oder bekommst :D kannst du eben nach essen fahren und es dir vo dem hauptsachverständige da abnehmen lassen per einzelabnahme.....die haben auch alles an der bmw gemacht ;-)

und mit den vom rücklicht...es liegt im ehrmessen des prüfers...ich habe bis vor kurzen ein porsche 944 s2 gefahren..3l 211 ps serie..und weil ich auch in den staaten nach teilen schaue habe ich mir einfach aus juckz und so ne 3" auspuffanlage bestellt vom kat durchgehend ohen e zeichen und den ganzen scheiß...das ding hat gepolltert und gescheppert und keinen hat es gejuckt selbst wo ich beim tüv zur hu damit war nix gesagt worden und du konntest vom endrohr bis fast vorm kat durchschauen...selbst die polizei hat nix gesagt...solange du alle umbauten vernünftig machst und auch dementsprechent fährst macht keiner was selbst die kölner polizei oder die polizei in berlin...und das war erlöschen be

und wenn ich das xenon verbaue ist das nur ein verstoß gegen das beleuchtungsmittel gesetz...erlöschen be ist nur noch bei veränderung der abgas und geräusch entwiklungswerte und und bei einer konkreten gefährdungvon veränderungen der fahrzeugteile deren beschaffenheit vorgeschrieben ist,

das ist die rechsauffassung von leitern des verkehrskom. der polizei und des tüv sachverständigen


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