Hi,
ich beschäftige mich seit fast zwei Jahrzehnten mit TÜV Eintragungen (ca. 8 umgebaute Motorräder, teilweise recht aufwändig)
Zu Eintragungen grundsätzlich:
1. Die StvZO "sticht" TÜV - Eintragungen. Heißt übersetzt: Die StvZO muss eingehalten werden. Der TÜV Prüfer darf Eintragungen vornehmen, die entweder in der StvZO nicht geregelt sind, oder er muss der StvZO folgen. Manche Prüfer sehen das ganz locker und tragen Sachen ein, die andere nicht eintragen würden. Sei es aus Toleranz, sei es aus Unwissenheit. Die EU hat uns eine unübersichtliche Flut von Regelungen beschert, die sich auch teilweise widersprechen bzw. noch auf ihre Aufnahme in Deutsches Recht warten.
Ein Beispiel: ich hatte einen Scheinwerfer gekauft, der hatte ein Prüfzeichen drauf, das mir nicht geläufig war. Ich also hin zum Prüfer meines Vertrauens (und gemeinhin großer Toleranz) und gefragt: "Darf ich den draufbauen?", woraufhin er mit den Augen gerollt hat

und einen dicken Schmöker auf den Tisch legt. Ich frag:" was ist das, die StvZO?" Er: "Nein, nur für die Lichttechnischen Einrichtungen". Wir waren schließlich über eine Stunde beschäftigt mit dem Ergebnis, dass er wohl irgendwie schon zulässig wäre. Eigentlich wäre er für Landmaschinen, aber nicht ausdrücklich für Motorräder verboten, also erlaubt. So einigermaßen. Das endgültig zu klären, hätte den Rahmen gesprengt

. Eindeutig geklärt ist der Blinkerabstand: 24cm bei nach StvZO Deutschland zugelassenen Motorrädern, 18cm für nach EU Recht zugelassene.
2. Ein Sachverständiger kann Eintragungen, die nicht der StvZO entsprechen, wieder austragen. Das geht aber nicht "einfach so" und zieht natürlich einen Gerichtlichen Rattenschwanz hinter sich her, den sich kein TÜV Prüfer oder Dorfpolizist antut. Es gibt aber durchaus Sondereinsatzpolizisten, die gelegentlich Kontrollen machen und gleich die entsprechenden Sachverständigen dabeihaben. Kommt recht selten vor, ist aber hier im Süddeutschen Raum vor einigen Jahren schonmal passieret. Ob DRZ's mit zu kleinem Blinkerabstand in deren Raster fällt, lasse ich mal dahingestellt. Für die Betroffenen war das allerdings nicht lustig und vor allem teuer.
3. Es gibt drei Punkte, wegen denen ein Fahrzeug heutzutage noch eingezogen werden kann: Zu hohe Emmisionen (sei es Lärm oder Abgas), Scharfe Kanten (Gefährdung des Straßenverkehrs) UND NICHT ZULÄSSIGE ÄNDERUNGEN AN DER LICHTANLAGE (Xenonlicht, Blinker oder Scheinwerfer ohne Zulassung oder falsch montiert, genau genommen sogar fehlender Rückstrahler...)
4. Auch wenn das Fz. unrechtmäßigerweise stillgelegt wird (kam hier schon x - mal vor) und man es wieder freigeklagt bekommt (mit einstweiliger Verfügung z.B.) ist man erstmal Fußgänger. Ärgerlich.
5. Früher war alles SCHLECHTER, da konnte das Fz. wg. Kleinigkeiten stillgelegt werden, das geht heute nicht mehr. Die EU hat viele Lockerungen geschaffen. Dafür sollten wir dankbar sein.
Ich will nicht zu pessimistisch sein und habe nur den "worst case" zusammengefasst. Ich habe hier auch keine Probleme mit Polizei und TÜV, an der DRZ auch Umbauten gemacht, aber übertreibe es nicht.
Fakt ist auch: WENN ETWAS PASSIERT UND DU BIST SCHULD; IST DIE KACKE AM DAMPFEN! Dann wird vielleicht behauptet, dass Dein Licht den Gegenverkehr geblendet hat, daraufhin ist ein Unfall passiert. Schuld bist dann erstmal DU (Fahrzeughalter), wenn Du Xenon eingebaut hattest. Ist das eingetragen (was höchst unwahrscheinlich ist), kannst Du versuchen, die Schuld auf den Prüfer abzuwälzen. Der wird sagen: "Damals war der Lichtkegel OK, ich wusste es nicht anders" und sich auf Fehleinstellung des Scheinwerfers deinerseits berufen (was er übrigens auch bei normalen H4 Scheinwerfern könnte). Dann hast DU wieder den Schwarzen Peter. Und DANN???
... zahlst Du ...!
... Wenns ganz doof kommt, Dein Leben lang ...!
Ich würde kein Xenon einbauen. Auf dem Video sieht man, dass es bei Abblendlicht keine eindeutig definierte Hell - Dunkel Grenze gibt. Schlecht. Außerdem nicht legal.
WENN Xenon, dann Xeneon Brenner in geeignetem Scheinwerfer (der hat auch ein anderes Prüfzeichen) und allen vorgeschriebenen Einrichtungen (automatische Leuchtweitenregulierung...) und eingetragen.
Sinn der automatischen Leuchtweitenregulierung ist übrigens nicht wirklich eine Regulierung der Leuchtweite, sondern ein "herunterfahren" des Lichtkegels im ausgeschalteten Zustand und hochfahren des Lichtkegels nach dem Einschalten, weil der Xenon Scheinwerfer nicht einfach angeht, sondern im Einschaltmoment kurz sehr hell aufleuchtet und erst danach normal hell leuchtet. Damit keiner geblendet wird, wird der Scheinwerfer im Einschaltmoment Richtung Boden gerichtet.
viel Spaß beim Schrauben,
Michi