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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 13.03.2011 22:14 
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vinduro hat geschrieben:
Sorry für meine Schlaumeierei. Ich ging davon aus, daß mit Mischbereifung i.S. des § 36 Abs. 2a StVZO klar definiert war: Diagonal- und Radialreifen....

Hallo,

warum sollte ich mich auf eine Vorschrift berufen die nicht für Motorräder gilt?

§36 STVZO
(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein.


Ich kenne es nur so, dass Vorder- und Hinterreifen als Paarung freigegeben sein müssen. Sh. z.B.

http://bridgestone-freigaben.motorrad-d ... =search_mc

http://freigaben.motorrad-daten.de/Suzu ... estone.pdf

http://www.reifen-freigaben.de/pdf/578.pdf

Wenn mir verlässliche anderslautende Quellen genannt werden, lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen!

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 13.03.2011 22:33 
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Hi, guck mal hier rein, vielleicht hilft es:http://www.tuev-nord.de/de/verkehr/Fabrikatbindung_bei_Reifen_2989.htm Ansonsten stimme ich Frido nur zu, in jeder Freigabe ist es immer eine Paarung, da steht nie was von wahlweise oder so.MfG

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Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung......


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 13.03.2011 23:02 
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DRZ-Junior

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Frido hat geschrieben:
....
warum sollte ich mich auf eine Vorschrift berufen die nicht für Motorräder gilt?
.....


Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, was m.E. "Mischbereifung" ist - Diagonal-/Radialmix an einer Achse bei Dreieinhalbtonnern und Diagonal-/Radialmix bei PKW. Weil ein Motorrad weder/noch ist, gilt diese Vorschrift logischerweise nicht für Motorräder.

Die von Dir zitierten "Reifenpaarungen" sind Alternativbereifungen, die von der serienmäßigen Größe abweichen. Wenn da z.B. Bridgestone oder Conti eine Freigabe für einen 150er Hinterreifen erstellen, ist es nachvollziehbar, daß die auch vorschreiben, unter welchen Bedingungen diese gilt, also z.B. Profile vorschreibt.

Bei der Serienbereifung gilt das aber nicht, im Bridgestone-Papier, um mal bei dem Beispiel zu bleiben, steht nichts über bestimmte Profile bei Seriengröße.

Nach meiner Auffassung kannst Du also bei der Seriengröße vorne und hinten alles von derselben Marke fahren (genau so steht es ja in der Zulassungsbescheinigung). Die Marke muß nicht der Erstausrüster sein, erst bei Abweichung von der Seriengröße gelten die Auflagen der Freigabe.

Da fällt mir meine alte Suzuki GS 550 ein - die hatte die Standardbereifung der damaligen Zeit: vorne 3.25-19 und hinten 4.00-18. Bei Metzeler gibt es den ME 11 für vorne und den ME 77 für hinten - ein klassisches "Reifenpaar" ist das nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 14.03.2011 18:02 
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vinduro hat geschrieben:
Die von Dir zitierten "Reifenpaarungen" sind Alternativbereifungen, die von der serienmäßigen Größe abweichen.

Hallo,

nur zum Teil, wenn du den 1.Bridgestone-Link anklickst steht ganz oben der BT 090 in serienmäßiger Größe.

Ich bin bei den aktuellen Strassenreifen nicht auf dem Laufenden da ich nur Stollenreifen fahre. Bei Mitas z.B. gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für Vorder- und Hinterreifen die dann entsprechend kombiniert werden.

Der aktuelle ME11 ist ein reiner Vorderreifen, den muß man zwangsläufig kombinieren. Metzeler gibt dann sicherlich auch vor welche Reifen miteinander kombinierbar sind.

vinduro hat geschrieben:
Nach meiner Auffassung kannst Du also bei der Seriengröße vorne und hinten alles von derselben Marke fahren

Es ging hier doch um die Frage ob Reifen unterschiedlicher Hersteller kombiniert werden dürfen. Unabhängig davon was in den Fahrzeugpapieren steht, wenn der Reifenhersteller sagt, dass Vorderreifen X nur mit Hinterreifen XY kombiniert werden darf, dann ist das m.E. verbindlich.

Aber wie gesagt, unter Benennung seriöser Quellen lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen. :wink:

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 14.03.2011 18:25 
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DRZ-Junior

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Frido hat geschrieben:
vinduro hat geschrieben:
Die von Dir zitierten "Reifenpaarungen" sind Alternativbereifungen, die von der serienmäßigen Größe abweichen.

Hallo,

nur zum Teil, wenn du den 1.Bridgestone-Link anklickst steht ganz oben der BT 090 in serienmäßiger Größe.

....


ja, richtig - und wenn Du die Fußnote dazu anklickst steht da: Serienbereifung gem. EG-BE: ohne Markenbindung / Alternative Bereifung: nur in den angegebenen Paarungen.
Unter "Alternative Bereifung" findest Du den 140/70er aber nicht.

Fazit:
1) sollte also jeder für sich selbst entscheiden, wie er den Begriff "Serienbereifung/Mischbereifung" auslegt
2) weil ich es nicht schaffe, Dich vom Gegenteil zu überzeugen, gebe ich mich geschlagen :aua:


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 14.03.2011 19:36 
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vinduro hat geschrieben:
2) weil ich es nicht schaffe, Dich vom Gegenteil zu überzeugen, gebe ich mich geschlagen :aua:

Hallo,

das ist hier ja kein Wettbewerb, es geht mir nicht um "schlagen" oder "geschlagen werden", die Frage ist ja für alle interessant. Ich muß diesen Monat noch mit meinem Auto zur HU, werde den Prüfer mal fragen - wenn ich daran denke.

Aber warum " :aua:"?

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 14.03.2011 21:51 
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Ich kann bestätigen, dass eine Kombination von Reifen unterschiedlicher Hersteller kein Problem ist.
Nach Rücksprache mit meinem Reifendealer und Telefonat mit Suzuki Deutschland.
Obs sinnvoll ist sei dahingestellt.
Das gilt für die DR-Z, bei anderen Mopeds kann eine Bindung in Schein/Brief festgelegt sein! :opa:

mfG
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Es gibt keine Probleme, nur ungelöste Aufgaben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 14.03.2011 22:30 
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Hallo,

habe Bridgestone mal angemailt, falls ich eine Antwort bekomme, stelle ich die gern ein.

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 15.03.2011 13:18 
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Hallo,

Bridgestone hat erfreulich schnell geantwortet, die Antwort überrascht mich zwar, aber diese Regelung ist erfreulich, da ergeben sich ja auch für Erdferkel etliche Kombinationsmöglichkeiten :lol: !

Meine Frage:

Hallo,

an meiner Suzuki DR-Z 400 SM WVB8 möchte ich einen Bridgestone BT 090 F montieren. Da mein Vorderreifen (Pirelli) noch nicht verschlissen ist, möchte ich nur den Hinterreifen tauschen, ist das zulässig?

Eine Reifenbindung ist in den Fahrzeugpapieren nicht eingetragen.

Antwort von Bridgestone:

Hallo,

in Verbindung mit einem 140er hinterrad, darf man das tun.
Über den Sinn kann man streiten, aber dürfen, darf man es


Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 15.03.2011 19:31 
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dann ist ja sogar von (fast) offizieller seite alles bestätigt.

aber auch wenn man das nicht dürfen würde wäre es mir ziemlich egal.
die reifen sind MEINE verbindung zur straße und ich verlasse mich da nur auf mein gespür und meine erfahrung. wenn isoein bürokraten-fuzzi meinen würde, dass man das nicht darf, dann wäre mir das recht egal gewesen....

ich fahre immo auch quasi ne mischbereifung. supercorsa pro, hinten in der normalen straßenausführung und vorne als soft der nicht straßenzugelassen ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 15.03.2011 20:10 
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Trice! hat geschrieben:
aber auch wenn man das nicht dürfen würde wäre es mir ziemlich egal.
die reifen sind MEINE verbindung zur straße und ich verlasse mich da nur auf mein gespür und meine erfahrung. wenn isoein bürokraten-fuzzi meinen würde, dass man das nicht darf, dann wäre mir das recht egal gewesen....

Hallo,

diese Aussage ist m.E. ziemlich leichtfertig!

Angenommen man ist mit einer unzulässigen Bereifung unterwegs und es kommt zu einem Unfall, weil man z.B. in einer Kurve wegrutscht. Dann wird die Versicherung die Schadensregulierung evtl. ablehnen, weil man in der unzulässigen Bereifung eine wunderbare Begründung dafür geliefert bekommt. Ob dir das dann wohl auch egal ist?

"Bürokratenfuzzis" beurteilen so etwas auch nicht nach Aktenlage, da zieht man schon Fachleute zu Rate.

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen kombinierbar?
BeitragVerfasst: 15.03.2011 20:53 
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leider werden meistens keine sog. fachleute zu rate gezogen....

außerdem ja. es ist mir egal. beim auto sehe ich es anders. da ist alles eingetragen und einigermaßen korrekt.
aber das motorrad ist mein hobby und da stimmt einiges nicht dran.
ich bin mir der sache bewusst und gehe bewusst dieses risiko ein!
außerdem fahre ich im moment wie bereits geschrieben bereits einen unzugelassenen reifen auf dem vorderrad.

man liest ja genug in anderem themen von dir, daher weiß ich wie du "drauf" bist und von daher ist diese diskusion auch von meiner seite aus beendet. nicht persönlich nehmen, aber das führt zu nix!

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