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 Betreff des Beitrags: Gewährleistung vs. Garantie
BeitragVerfasst: 25.07.2005 10:42 
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DRZ-Stamm-User

Registriert: 06.06.2005 20:36
Beiträge: 80
Nach den ersten 250km mit der neu gekauften kleinen gelben am Wochenende habe ich mal beim ortsansässigen Suzuki-Dealer angefragt, wie lange im Voraus ich die erste Inspektion anmelden soll und was das kosten würde. Anmeldung 14 Tage vorher wurde erbeten, die 1000er Inspektion wird mit ca. 150 Euro veranschlagt.

Also habe ich daheim mal im mitgelieferten Büchlein nachgelesen, welche Arbeiten fällig werden. Außer dem Ölwechsel incl. Ölfilterwechsel tauchen dort jedoch nur Kontrollarbeiten und Schrauben nachziehen auf. Dafür der Aufwand und die Kosten?

Der Firlefanz mit dem Nachweis, daß die geplanten Inspektionen bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt worden sind, ist jedoch wohl nur für die Suzuki-Garantie relevant, während die gesetzlich geregelte Sachmängelgewährleitung davon unberührt bleibt. Dumm nur, daß die Suzuki-Garantie nur für unveränderte Fahrzeuge gilt. Mithin kann ich das in Hinsicht auf die für den vermutlich enduristisch unbedarften Schauber bei $SUZUKI_WERKSTATT vergessen, denn ich habe ja schon einige Modifikationen vollzogen. Und ich will das nicht vor jedem Werkstattbesuch wieder zurückbauen.

Also die Suzuki-Garantie sausen lassen, dabei Geld und Aufwand sparen und auf die Sachmängelgewährleitung verlassen?

Gruß, Hans


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 25.07.2005 12:31 
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Admin
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Registriert: 15.01.2005 12:32
Beiträge: 5192
Wohnort: Brokstedt
Hi,
das ist eine Entscheidung, die Du nur für Dich selbst treffen kannst.

Ich denke aber, dass Du bei Schäden (auch an einer umgebauten DRZ ), die nach 6 Monaten auftreten eher die Chance hast, sie über die Garantie abzuwickeln. Diese wird erfahrungsgemäß etwas kulanter betrachtet. D.h. wenn Du z.B. eine andere Lampenmaske montierst, dann geht Dir die Garantie auf den Motor nicht verloren!
Wenn Du aber keine Inspektion bei Suzuki gemacht hast und etwas mit Deinem Motor passiert, dann musst Du auf Basis der Sachmängelhaftung nach 6 Monaten beweisen (Beweislastumkehr), dass der Schaden schon beim Kauf vorgelegen hat. Und das wird meist schwierig.

In meinem Fall lief sogar die Batterie 1,5 Jahre nach dem Kauf auf Garantie und außerdem finde ich das Gefühl nicht schlecht, dass mein Motorrad von Profis gewartet wird.

Die 1. Inspektion bei der DRZ sollte allerdings nur so um die 100,- EUR liegen, vielleicht kannst Du bei Deinem Händler im Vorfeld einen Festpreis vereinbaren?!


Gruß

Olli

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An guten Tagen, werfe ich Pfandflaschen ins Altglas...


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