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 Betreff des Beitrags: E Übersetzung auf S, ist das sinnvoll?
BeitragVerfasst: 04.09.2006 13:29 
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Hai Forum,

mein Chef schickt mich in die Wüste :D ... überlege jetzt welchen Kettensatz ich draufziehe. Die orginal Übersetzung solls nicht sein, möchte ein bißchen mehr "Druck" und kann auf Endgeschwindigkeit verzichten (meine Freundin fährt auf der DR 350 15/48, da ist bei 100 eh Feierabend). Der Kettensatz soll also aufs Gelände ausgelegt sein. Macht da die Übersetzung der E an der S Sinn oder merkt man die fehlenden 10 PS?

Gruß,

Patrick

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BeitragVerfasst: 04.09.2006 13:39 
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Wie und ob man die 10 PS merkt, das kann ich Dir nicht sagen, nur das ich auf der Straße ein Hinterrad mit einem 43er Kettenrad habe und im Gelände ein 47er. Den Unterschied merkt man deutlich. Ergänzend kann man dann auch noch das 14er Ritzel montieren.

Gruß Gunther


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BeitragVerfasst: 04.09.2006 14:05 
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Ich würde die Originalübersetzung der DRZ behalten, und die Übersetzung der DR350 wieder auf 41 Kettenblatt umrüsten: in die Wüste ist viel Platz, dort färht man in Durschnitt wesentlich schneller als bei Enduro- oder Waldausfahrten.
Wie ein Genuss in die Wüste tageslang mit 80 kmh gemütlich zu Cruisen... geht mit zu kurze Übersetzung nicht.

Selbst die DR350 mit 41 Kettenblatt hat genug Durchzug und Druck in die Sanddünen - wenn es nicht um ein wettbewerb zu gewinnen geht.

Viel Spass dort ! :wink:
Grüsse,

Franck (10000 km Wüste mit der 41' an der DR350)

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BeitragVerfasst: 26.05.2007 18:59 
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Könnt Ihr mir bitte die normale werksseitige Übersetzung der DRZ-400 E nennen?


Danke im Voraus.


Schöne Grüsse
Sven


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BeitragVerfasst: 26.05.2007 20:50 
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Hallo Sven,

Die E wird von Suzuki mit 14:47 ausgeliefert, um sie zulassen zu können (Zulassungskit) muß aber auf 14:44 gewechselt werden.

Gruß
Theo

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BeitragVerfasst: 27.05.2007 11:07 
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Mal ne dumme Frage, warum muß die Übersetzung für die Zulassung geändert werden? :?:


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BeitragVerfasst: 27.05.2007 11:46 
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Hallo Gunther,

wegen der Geräuschemission. mit Euro2, jetzt Euro3, sind ja nicht nur die Abgasvorschriften strenger geworden, sondern auch die Geräuschemissionsvorschriften. Für die Homologation muß das Mopped dazu u.a. folgenden Test bestehen: Das Mopped fährt mit genau 50km/h im 2. Gang an einem Mikrofon vorbei (Abstand zum Mikrofon und Höhe des Mikrofons über dem Boden sind genau vorgeschrieben), dabei wird das Gas voll aufgerissen, wobei die Laustärke einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Für diesen Test wurde z.B. das EPC (Electronic Power Control) entwickelt, kuckst du hier.

Satt dem EPC kann man auch einfach länger übersetzten, wodurch das Mopped beim Test in einem niedrigeren und damit leiseren Drehzahl Bereich fährt. Außerdem beschleunigt das Mopped wegen der geringeren Zugkraft am Hinterrad langsamer, wodurch die Drehzahl un d damit die Lautstärke weniger zunimmt, als bei kürzerer Übersetzung.

Da die E kein EPC hat (um genau zu sein: weil der Keihin FCR kein EPC hat) bleibt Suzuki nichts anderes übrig, als für die Homologation länger zu übersetzen.

Gruß
Theo

Nachtrag: länger zu übersetzen ist gängige Praxis, wenn Sportenduros eine Zulassung erhalten sollen. Macht also nicht nur Suzuki.

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BeitragVerfasst: 27.05.2007 12:05 
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Hier noch mal eine Beschreibung von der Website von "Motorrad", wie genau die Fahrgeräuschmessung durchgeführt wird.

Fahrgeräuschmessung: Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern zum Mikrofon keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang mit 50 km/h an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende, wo er das Gas wieder abrupt schließt. In jedem Gang werden zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet. Die insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt schließlich den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert.

Quelle: http://www.motorradonline.de/d/241758?&ref_id=241790

Gruß
Theo

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 27.05.2007 15:51 
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Hallo Theo,

danke für die Info. :D Eingetragen wird diese Übersetzung in die Papiere dann auch?


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BeitragVerfasst: 29.05.2007 20:37 
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In den Fahrzeugschein wird die Übersetzung nicht eingetragen, aber das Mopped ist mit 14:44 homologiert. D.H. irgendwo beim TÜV gibt es eine Akte mit den technischen Daten der DR-Z E und da steht halt 14:44 drin. Das Problem ist, dass die TÜVler heutzutage sogar Compjuter haben wo sie nachkucken können, wenn sie mal wieder keine Ahnung haben ;-)

Gruß
Theo

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