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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 14.05.2009 14:26 
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Zitat:
Die Geschichte mit der Gewährleistung wird total überschätzt.
Du müsstest jetzt dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel/Defekt schon beim Fahrzeugkauf bestanden hat.
Das wird wohl unmöglich sein, es hätte aber schlimmer kommen können.


Falsch. Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht. Ein defekter Steuerkettenspanner hat nichts mit "normalen Verschleiss" zu tun!

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Viele Grüße aus dem Schwabenland
tomy

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

DR-Z 400 SM K6


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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 14.05.2009 16:33 
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tomy hat geschrieben:
Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht. Ein defekter Steuerkettenspanner hat nichts mit "normalen Verschleiss" zu tun!


Der tomy hat Recht! Das kommt davon, wenn man ein BGB der 49.Auflage (2001) hat :klatsch:
Jetzt siehts schon gar nicht so schlecht aus, bin aber nicht vom Fach, deswegen halt ich mich ab sofort zurück mit einer Prognose.
Rechtsschutzversicherung? :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 14.05.2009 16:48 
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joa wie schon gesagt: Mängelhaftung! und §443 BGB ---> Haltbarkeitsgarantie!!

aber reicht auch nur zum posen meine 2 semester jura :hihi:

red einfach klartext ;)nett und höflich . wenn er zickt... :schlaege:

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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 14.05.2009 19:01 
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Frag doch einfach mal höflich ob er sich an den Kosten beteiligt......
also ich meine auch mal so nebenbei angedeutet das es ja auch Anwälte gibt usw. ......

Evtl erschreckt er ja und du bekommst von ihm was dazu......
Versuch macht klug....

justdoit

edit > Tja, das alte Thema .... w a n n ist eine Steuerkette am Ende......??????
.... und außerdem: Wir wissen über das Forum das der Spanner -naja.... Mist ist. Aber ein "normal Fahrer"????
Da liegt meiner Meinung noch nichtmal fahrlässiges Verschweigen vor. Weil entweder ist das Ding ganz oder es klappert....
Alles halt sehr blöd gelaufen.... und ärgerlich für beide Seiten.

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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 14.05.2009 20:06 
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Hi,

woher kommt eigentlich das Gerücht, dass Verschleißteile von der Mängelhaftung (alt: Gewährleistung) ausgenommen sind?

Es ist nur so, dass "normaler Verschleiß" keinen Sachmangel darstellt!

Wenn der Steuerkettenspanner wirklich "zerbröselt" ist, dann ist das nach meiner Meinung ein klarer Sachmangel!

Jetzt ist die Frage, wie lange der Kauf her ist. Denn wie bereits geschrieben, kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten um und dann müsstest Du nachweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits bestanden hat. :roll:

Wenn der Kauf noch keine 6 Monate her ist, dann hast Du sehr gute Chancen! :)


Gruß

Olli

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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 14.05.2009 21:18 
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so, hab jetzt mal etwas gegoogelt.....
hier steht Gebauchtwagenverkauf aber ich denke das gilt ebenso für Krafträder/ Krad
also auch für alle die Ihr Möp verkaufen wollen ist das sehr interessant....

Zitat:
Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf

Seit 01.01.2002 hat sich das Schuldrecht grundlegend geändert:
Die Änderungen wurden nötig, um den Anforderungen des EU-Rechts, insbesondere auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes, zu genügen. Hervorzuheben ist die Einführung des Verbrauchsgüterkaufs und die
Verlängerung der Sachmängelhaftung von 6 Monaten auf 2 Jahre (aber verkürzbar!). Das Kaufrecht wird durch die Einführung des Verbrauchsgüterkaufs zukünftig in zwei Teile aufgespaltet: Für den Kauf Verbraucher vom Unternehmer werden die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs Anwendung finden, für den Kauf Unternehmer von Unternehmer bzw. Privat von Privat kommt das "normale" Kaufrecht zum Tragen. Das neue Kaufrecht findet Anwendung auf Verträge, die ab dem 01.01.2002 geschlossen wurden. Für bis zum 31.12.2001 geschlossene Verträge gilt grundsätzlich das alte Recht, wenn im Vertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die nachfolgenden Informationen erfolgen auf der Basis
des neuen Kaufrechts.



Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagen

Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der ADAC-Vertrag, der unter Recht&Rat-Musterverträge abrufbar ist). Dieser Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (OLG Karlsruhe DAR 88, 162). Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden -
aufgenommen werden:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist (s.u.) Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und probegefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245). Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, rechtfertigt für sich allein nach ständiger Rechtsprechung nicht die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung. Eine stillschweigende Freizeichnung hat die Rechtsprechung nur in Sonderfällen angenommen, vorwiegend zu Lasten von gewerblichen Händlern, z. B. dann, wenn beim Neuwagenkauf vom Käufer das alte Fahrzeug in Zahlung gegeben wird (BGH NJW 82, 1700), dann wird der private Altwageneigentümer so behandelt, als habe er unter Sachmängelhaftungsausschluss verkauft.


Quelle: http://www.kloth.biz

Gruß justdoit

edit > also Umkehrung = hätte ein Sachverständiger feststellen können das der Steuerkettenspanner den Geist aufgibt?
dann haste Chancen - auch vor Gericht
Die Standpunkte von "SIE" sind ja allgemein bekannt - gibt hier irgendwo im Forum sogar die Kopie von einem Schreiben von "SIE" zu der Sache....

edit>edit: so, habs schon gefunden.... viewtopic.php?f=1&t=1256&hilit=r%C3%BCckruf&start=36
Bitte unbedingt Suche verwenden > Steuerkettenspanner / Steuerkette/ Test = uraltes Thema mit 1,5895 Mio Beiträgen im Forum (und ich glaub ich hab alle dazu gelesen)

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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 14.05.2009 23:11 
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Zitat:
§ 443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie

(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.

(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.


analoooog:
Zitat:
BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

1. Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.

2. Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, die das betreffende Teil nicht aufbewahrt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer nicht als Beweismittel zur Verfügung steht.



JURisPRudeNZ ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 15.05.2009 08:59 
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@ justdoit: vielen dank für die recherche. dein von dir gefundenes material bezieht sich auf einen kauf von privat. da ist mir schon klar, dass haftungstechnisch nichts zu machen ist. allerdings habe ich das mopped ja im januar von einem händler gekauft, mit einjähriger gewährleistung. klar kann man von keinem händler erwarten, dass er bei jedem gebrauchtmopped den motor zerlegt, um eventuelle nicht sichtbare mängel auszuschließen, aber das ist halt sein risiko, meine ich.

auf jeden fall scheint so ein problem ja recht selten aufzutreten. entweder gibt es kaum händler, die gebrauchte zetten verkaufen, oder es meckert bei einem entsprechenden schaden einfach niemand und nimmt die kosten einfach hin.


vielen dank auf jeden fall für eure umfassenden recherchen und meinungen. :aplaus:

werde euch auf dem laufenden halten! :wink:
ich fahr heute nachmittag mal zur werkstatt und schau mir die sache selbst an. ein bisschen know how hab ich mir mittlerweile dank forum auch angeeignet. und es ist immer besser, man weiß selbst bescheid. sonst ist man verraten und verkauft :mecker: (kleine lebensweisheit am rande :wink: )

grüße

michael

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Zuletzt geändert von MatschMichl am 15.05.2009 09:04, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 15.05.2009 09:03 
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EL_All hat geschrieben:
Zitat:
§ 443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie


Wa hat der § 443 mit dieser Sache zu tun? Soweit ich den Sachverhalt beurteilen kann, wurde keine Garantie vereinbart.

Es geht hier nur um die gesetzliche Sachmängelhaftung.


@MatschMichl: Wie lange ist der Kauf denn nun her?


Gruß

Olli

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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 15.05.2009 09:06 
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du hast recht. keine garantie, sondern ebenjenige gesetzliche gewährleistung (sachmängelhaftung), in meinem fall einjährig.

michael

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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 15.05.2009 09:10 
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Also wenn gekauft beim Händler und ohne spezielle Klausel zur Sachmangelhaftung / Ausschluß dann bist du fein raus... :wink: s.o. in meinem Beitrag...

Sachmangelhaftung = ohne Klausel 2 Jahre

Bei dir wohl durch Klausel auf ein Jahr beschränkt?!

Dann muß dein Verkäufer dann wohl die Kosten übernehmen (in diesem Fall der Händler).
Bzw. dessen Versicherung.....
Das wäre ja auch interessant falls z.B. die Steurkette überspringt mit Folgeschäden = Ventile krumm.... etc.

Lies nochmal deinen Kaufvertrag ob das irgendwo komplett ausgeschloßen worden ist und wenn nicht kannst du dich entspannt zurücklehnen..... :kaffee:

:daumen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Sachmangel ? Kennt sich da jemand aus????
BeitragVerfasst: 15.05.2009 09:14 
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ist nichts ausgeschlossen (technisch). nur auf 1 jahr begrenzt. hab ich gerade nachgelesen.

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